
Aber Achtung: Diese Möglichkeit besteht nur noch bis zum 30. September. Bis dahin muss der Antrag ausgefüllt an den Landessportbund Brandenburg gesandt werden. Um die darin vom Antragsteller eingetragene Fördersumme zu belegen, muss einzig eine Tabelle ausgefüllt und mit entsprechenden Nachweisen der Abschlagszahlungen bzw. schon vorhandenen Rechnungen unterfüttert werden, um die Preisentwicklung von 2022 bzw. 2023 deutlich zu machen. Genaue Informationen zum Antrag und zum Verfahren gibt es hier. Ein zusätzlicher Verwendungsnachweis ist anschließend nicht notwendig.
Förderantrag
Nachweistabelle
Leitfaden
Quelle: lsb-brandenburg.de