Kinderschutz

Kinderschutzkonzept des Kreissportbundes (KSB) Prignitz e.V. für den organisierten Sport im Landkreis Prignitz

1. Einleitung

Der Sport ist eine der beliebtesten Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen. In den Prignitzer Sportvereinen treiben einige tausend Heranwachsende regelmäßig Sport, der von zumeist ehrenamtlich Tätigen pädagogisch angeleitet wird.
Die körperliche und emotionale Nähe, die im Sport entstehen kann und in keinem anderen Zusammenhang ähnlichen Stellenwert findet, birgt aber auch Gefahren von Gewalt und sexualisierter Übergriffe. Eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Handelns Verantwortlicher muss daher dazu beitragen, Betroffene zum Reden zu ermutigen, potentielle Täter abzuschrecken und ein Klima zu schaffen, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene schützt.

2. Positionierung des Kreissportbundes Prignitz

Auch im Land Brandenburg gab und gibt es Fälle von Kindeswohlgefährdung im organisierten Sport, die z.T. auch an die Öffentlichkeit gelangt sind. Der Vorstand des KSB Prignitz e.V. hat sich intensiv mit dem Thema Kinderschutz im Sport auseinandergesetzt und die unter 2.1. folgende Erklärung beschlossen.

Ziel des Kreissportbundes Prignitz e.V. ist es, ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter/innen im Sport für den Kinderschutz zu sensibilisieren, Anzeichen von Gewalt und sexuellem Missbrauch ernst zu nehmen und für den Verdachtsfall gewappnet zu sein. Dieses Konzept soll einen wichtigen Beitrag dazu leisten.

Zur Umsetzung in die Vereinspraxis bedarf es zum einen enger Unterstützung, zum anderen aber auch einer Fachaufsicht durch die Strukturen der Kreis- und Stadtsportbünde sowie Landesfachverbände. Besonders in sensiblen Bereichen wie z.B. Großsportvereinen und Vereinen mit großem Anteil an Kindern und Jugendlichen müssen sich die Verantwortlichen der Herausforderung stellen und die unter Punkt 3.empfohlenen Maßnahmen konsequent umsetzen.

2.1. Erklärung des Kreissportbundes Prignitz zum Kinder- und Jugendschutz

Der Kreissportbund Prignitz mit seinen Sportvereinen übernimmt Verantwortung für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Die Vereine und Organisationen sind sich dabei ihrer hohen Verantwortung bewusst, Sorge für den Kinder- und Jugendschutz zu tragen.

Wir orientieren uns an den gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderschutz durch den Einsatz geeigneter Personen in der Kinder- und Jugendbetreuung. Die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses gilt für alle sensiblen Bereiche als obligatorisch. Dies betrifft alle Übungsleiter, Betreuer von Jugend- und Sportreisen, Ferienfreizeiten, Bildungsmaßnahmen und Projekten mit Kindern und Jugendlichen.

Der vertrauens- und würdevolle Umgang mit Kindern und Jugendlichen ist geprägt von Respekt. Bei Gefährdungen des Kindeswohls schauen wir nicht weg, sondern beteiligen uns aktiv am Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch.

Der Kreissportbund Prignitz e.V. bestimmt eine Vertrauensperson als Ansprechpartner für Anfragen aller Art – sowohl für die Kinder und Jugendlichen, als auch für Vereine und Betreuer – und vermittelt auf Wunsch an fachliche Beratungsstellen. Um die Vereine bei der Prävention zu unterstützen, bietet der Kreissportbund Prignitz e.V. regelmäßige Weiterbildungen zum Thema Kinderschutz an.

Der Kreissportbund Prignitz e.V. empfiehlt allen Mitgliedsvereinen und Verbänden zur Umsetzung eines effektiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen, zur Minderung eigener Risiken und Imageschäden und als Qualitätsmerkmal.

Für alle haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiter, die in ihrer Tätigkeit Kontakt zu Minderjährigen haben, empfehlen wir, sich ein Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Weiterhin sollten die Führungszeugnisse regelmäßig aktualisieret werden. Für ehrenamtlich Tätige, die im Bereich der Betreuung von Kindern und Jugendlichen eingesetzt sind, ist die Ausstellung des Führungszeugnisses kostenfrei, wenn eine Bescheinigung des Sportvereins oder Verbandes über die ehrenamtliche Tätigkeit und die Anforderung des Führungszeugnisses auf Grundlage des § 72 a SGB VIII beigefügt wird.

3. Maßnahmen der Sportvereine 

  • Anerkennung der Kinderschutzerklärung des KSB Prignitz e.V.
  • Abfordern des Erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses von allen Trainer/innen, Übungsleiter/innen, Jugendleiter/innen und weiteren Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
  • Ernennung von mindestens einem Ansprechpartner/in für den Kinderschutz und Teilnahme an Schulungen zum Kinderschutz.
  • Verankerung des Kinderschutzes im Regelwerk des Vereines /Verbandes (Satzung und Ordnungen), Darlegung des Beschwerdemanagements.

3.1. Besondere Rolle des Kreissportbundes Prignitz

Der Kreissportbund Prignitz e.V. verfügt über eine hauptamtliche Struktur, ist flächendeckend in der Prignitz tätig, kennt seine Sportvereine und verfügt über Kompetenzen im Kinder- und Jugendschutz. Der Kreissportbund Prignitz e.V. mit seinem Jugendsportkoordinator ist in der Lage:

  • Vereine zu beraten und im Bedarfsfall zu begleiten
  • In Konfliktsituationen wirksam zu werden
  • Hilfesysteme zu aktivieren
  • regionale Fortbildungsveranstaltungen für Sportvereine zu organisieren
  • Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben

Eine qualifizierte Fortbildung (Kompakt- oder Intensivseminar mit dem EJF Berlin) ist Voraussetzung für die Arbeit eines Ansprechpartners für den Kinderschutz. Für die Umsetzung der genannten Tätigkeiten sind zusätzliche Ressourcen notwendig.

4. Grundlagen: Kindeswohlgefährdung – was ist das?

  • Körperliche und seelische Vernachlässigung
  • Emotionale / seelische Misshandlung
  • Körperliche Misshandlung
  • Sexuelle Gewalt

Um konkrete Anhaltspunkte und Symptome festzustellen, wurde eine Checkliste und ein Prüfbogen zur Kindeswohlgefährdung erarbeitet. Im Allgemeinen gibt es folgende mögliche Anhaltspunkte und Symptome:

  • Auffälligkeiten im äußeren Erscheinungsbild des Kindes: wiederholte Zeichen von Verletzungen ohne erklärbare Ursache, starke Unterernährung, fehlende Körperhygiene, ungepflegte Kleidung
  • Auffälligkeiten im Verhalten des Kindes: wiederholte Gewalttätigkeit, unkoordinierte Handlungen (durch Drogen, Alkohol oder Medikamente), apathisches und verängstigtes Verhalten, häufiges Schule schwänzen

Verhalten der Erziehungspersonen: für das Lebensalter ungenügende Beaufsichtigung des Kindes, Gewalt zwischen Erziehungspersonen, massive Gewalt gegen das Kind, Gewährung des unbeschränkten Zugangs zu gewaltverherrlichenden oder pornografischen Medien, Verweigerung der Arzt- oder Krankenhausbehandlung, Isolierung des Kindes

Verhalten der Betreuungspersonen (Trainer/in etc.): kein ausreichender Respekt vor der Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen, auffällige Formen der Hilfestellungen die unangenehm sind, keine Absprachen über die Art des Körperkontakts, private Einladungen und Unternehmungen mit einzelnen Kindern und Jugendlichen

5. Bedingungen für einen gelungenen Kinderschutz im Sport

Jedem Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung, insbesondere sexualisierte Gewalt muss nachgegangen und jeder Verdacht aufgeklärt werden.

  • Klare Haltung: Offenheit gegenüber diesem Thema. Ehrlichkeit, wenn es um einen Fall im eigenen Verein geht, Wachsamkeit 
  • Ruhe bewahren – überhastetes Eingreifen schadet!
  • Beachtung der Handlungsschritte im Verdachtsfall
  • Konsequentes Eingreifen bei bestätigtem Verdacht und in Notfällen
  • Ausreichende Informationen: Beteiligte wie z.B. Trainer, Übungsleiter und Funktionäre informieren und belehren 
  • Prävention: Bei Bedarf präventiv mit den Kindern und Jugendlichen arbeiten, ggf. in Kooperation mit Fachkräften
  • Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten
  • Nutzung der Beratungs- und Hilfeangebote im Bedarfsfall

6. Persönliche Eignung

Alle Vereine und Verbände im organisierten Sport tragen Verantwortung dafür, dass nur Personen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden, die neben der erforderlichen fachlich – pädagogischen auch über die persönliche Eignung verfügen. Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit im Sport mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder mit diesen regelmäßig in sonstiger Weise Kontakt haben, dürfen nicht eingesetzt werden, wenn sie rechtskräftig wegen

  • Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht
  •  Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
  •  Der Misshandlung von Schutzbefohlenen
  • Menschenraub, Verschleppung, Entziehung oder Kinderhandel

verurteilt worden sind (siehe § 72a KJHG). Aus diesem Grund empfiehlt sich die Abforderung des Erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses. 

7. Aus- und Fortbildungskonzept des Kreissportbundes Prignitz e.V.

  • Erarbeitung und Aktualisierung geeigneter Lehrmaterialien zum Kinderschutz in unterschiedlichen Ausbildungsprofilen für Trainer, Übungsleiter, Jugendleiter und Erzieher/innen in: 
  • Übungsleiter C – Ausbildungen „Kinder und Jugendliche“ sowie „Erwachsene“
  • Fortbildungen im Breitensport
  • Regelung des Lizenzentzugs bei Fällen von Kindeswohlgefährdung für Trainer,
  • Übungsleiter und Jugendleiter gemäß Rahmenrichtlinien des DOSB.
  • Konzeptionelle Zusammenarbeit mit der Brandenburgischen Sportjugend und Durchführung gemeinsamer Seminare zu den Themen

Seminartätigkeit

Dezentrale Seminare im KSB Prignitz e.V. (4 – LE)

Zentrale Seminare in den Bildungsstätten der Brandenburgischen Sportjugend

(4 – 8 LE)

8. Informationen und Hilfeangebote

  • Broschüre „Kommentierter Handlungsleitfaden“ Deutsche Sportjugend 2011
  • Broschüre „Orientierungshilfe für rechtliche Fragen…“ Deutsche Sportjugend 2011
  • Abschlussbericht Runder Tisch der Bundesregierung 2011
  • sexuelle Gewalt in den Medien
  • Bundeskinderschutzgesetz BMFSFJ 2011

Internet

Schnelle Hilfe – an wen kann ich mich vor Ort und beim Kreissportbund Prignitz e.V. im Bedarfsfall melden?

Beauftragter des KSB Prignitz e.V. für den Kinderschutz:

Tino Gerloff

Perleberger Str. 20

19322 Wittenberge

Tel. 03877/563956

Mobil 0174/7634511

ksb.prignitz@web.de