Vereine aufgepasst: Noch bis zum 30. Juni läuft die Anmeldefrist für den Ehrenamtswettbewerb „Sterne des Sports“. Zu ihm hatte der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) am 1. April bereits zum 19. Mal aufgerufen. Mit dem bundesweiten Wettbewerb „Sterne des Sports“ will er das besondere Engagement von Sportvereinen ehren. Nun kann sich jeder Sportverein mit Initiativen seiner Vereinsentwicklung bewerben – beispielsweise aus folgenden Bereichen: Bildung und Qualifikation, Ehrenamtsförderung, Gesundheit und Prävention, Gleichstellung, Integration und Inklusion oder Klima-, Natur- und Umweltschutz, Digitalisierung und Mitgliedergewinnung.
Ab diesem Jahr gibt es zusätzlich zum bisherigen Bewerbungsprozess die Möglichkeit, Geld zur Umsetzung eines Projektes einzusammeln, und zwar durch Crowdfunding über die Plattform „Viele schaffen mehr“.
Tausende Vereine haben seit dem Start im Jahr 2004 an den „Sternen des Sports“ teilgenommen, Hunderte sind ausgezeichnet und mit mehr als 7,5 Millionen Euro unterstützt worden.
Bewerbungen für die „Sterne des Sports“ jederzeit bei teilnehmenden Volksbanken oder Raiffeisenbanken sowie unter www.sterne-des-sports.de möglich. Dabei fließen alle Projekte, die bis zum 30. Juni eingereicht werden, in den Wettbewerb des aktuellen Jahres ein; Bewerbungen ab dem 1. Juli finden bei den „Sternen des Sports“ des Folgejahres Berücksichtigung.
Sie sind da, wenn andere schon weg sind, sie stehen im Hintergrund, wenn andere im Scheinwerferlicht um Siege kämpfen und sie leisten dabei Unglaubliches: Zehntausende ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sorgen seit Jahrzehnten dafür, dass die Vereine des Sportlandes und ihre Aktiven erfolgreich sind. Mit dem dritten Teil seiner Kampagne „Beim Sport gelernt“ will der Landessportbund Brandenburg den Blick der Öffentlichkeit nun auf diese Tausendsassa lenken, die als Trainerinnen und Trainer, Platzwarte, Schatzmeisterinnen, Vorsitzende oder Betreuer alles dafür tun, dass es den Sportlerinnen und Sportlern an nichts fehlt. Als „RÜCKHALT-GEBER“, „WERTE-TRÄGER“ oder auch „GLANZ-LEISTER“ sind sie es, die nicht nur den Sport und seine Vereine vorantreiben, sondern mit ihrem Tun auch einen enorm wichtigen, unbezahlbaren Beitrag für die Gesellschaft leisten.
Mit insgesamt zwölf verschiedenen Motiven und ihren dazugehörigen, ganz besonderen Schlagwörtern will der LSB auf die Vielfältigkeit und Unverzichtbarkeit dieser Brandenburger Ehrenamtlichen aufmerksam machen. Die als Anzeigen, Bilder und Badges verfügbaren Motive stehen dabei allen gut 3.000 Vereinen des Landes, den 56 Landesfachverbänden sowie den 18 Kreis- und Stadtsportbünden zur individuellen Nutzung kosten- und lizenzfrei zur Verfügung und können über die extra eingerichtete Kampagnenseite heruntergeladen werden. So sollen sich die Botschaften der Kampagne online, z.B. über die sozialen Netzwerke, oder auch über Print-Medien möglichst großflächig verbreiten.
Der erste Teil der Kampagne, die mit Unterstützung des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen entstanden ist, startete im Mai 2018. Im April 2020 folgte dann die zweite Runde und nun also Teil drei. Sie soll den Brandenburger Vereinen und Verbänden helfen, ihre herausragenden Leistungen für Bildung und Gesellschaft noch selbstbewusster zu kommunizieren.
Alle Serien und Motive sowie Hintergründe und Nutzungsbedingungen findet man über die
Bereits zum 19. Mal findet der bundesweite Wettbewerb „Sterne des Sports“ statt. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) würdigt dabei besondere Engagements von Sportvereinen. Ab dem 1. April kann sich jeder Sportverein mit Initiativen seiner Vereinsentwicklung bewerben. Zum Beispiel aus folgenden Bereichen: Bildung und Qualifikation, Ehrenamtsförderung, Gesundheit und Prävention, Gleichstellung, Integration und Inklusion oder Klima-, Natur- und Umweltschutz, Digitalisierung und Mitgliedergewinnung. Ab diesem Jahr gibt es zusätzlich zum bisherigen Bewerbungsprozess die Möglichkeit, Geld zur Umsetzung eines Projektes einzusammeln, und zwar durch Crowdfunding über die Plattform „Viele schaffen mehr“.
Tausende Vereine haben seit dem Start im Jahr 2004 an den „Sternen des Sports“ teilgenommen, Hunderte sind ausgezeichnet und mit mehr als 7,5 Millionen Euro unterstützt worden.
Bewerbungen für die „Sterne des Sports“ sind ab dem 1. April dieses Jahres jederzeit bei teilnehmenden Volksbanken oder Raiffeisenbanken sowie unter www.sterne-des-sports.de möglich. Dabei fließen alle Projekte, die bis zum 30. Juni eingereicht werden, in den Wettbewerb des aktuellen Jahres ein; Bewerbungen ab dem 1. Juli finden bei den „Sternen des Sports“ des Folgejahres Berücksichtigung.
„Frühkindliche Bewegungsförderung“, „Streetsport“ und „Straßenfußball“ sowie weitere Bewegungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene: Mit einer breiten Angebotspalette will die Brandenburgische Sportjugend in den nächsten Tagen und Wochen den Alltag vieler Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen Brandenburgs abwechslungsreicher machen. Das gilt sowohl für die ukrainischen Flüchtlinge als auch für alle anderen Bewohner der Einrichtungen. „Die Sportjugend wird mit diesen besonderen Angeboten, aber auch mit dem Einsatz ihres Sportmobils etwas Ablenkung und Freude bereiten – und wenn es auch nur für den Moment ist“, erklärt BSJ-Vorsitzender Peter Bohnebuck und streicht heraus: „Das ist wichtig und gut, schließlich ist es der Sport, der über alle Sprachen hinweg Menschen verbindet.“
Dabei kann die BSJ auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Zum einen ist sie mit ihrem Projekt „Integration durch Sport“ seit Jahrzehnten ein wichtiger Partner für das Land, wenn es darum geht, Migranten in Brandenburg eine zweite Heimat zu geben. Zum anderen organisiert sie bereits seit 2016 regelmäßig Straßenfußballturniere in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Dadurch können die nun geplanten Veranstaltungen auch in großem Umfang schnell und unkompliziert realisiert und durchgeführt werden.
Bisher werden je nach Bedarf einzelne Aktionstage, aber auch etablierte Formate wie der CampCup, als Qualifikations- und Vorbereitungsturnier für das integrative Finalfest im Tropical Islands, durchgeführt. Durch zahlreiche Sport- und Spaßmodule der BSJ können die Turniere entsprechend umrahmt werden. In die Veranstaltungen lassen sich zudem ohne Probleme lokale Netzwerkstrukturen und Partner vor Ort einbinden.
Info: Das bundesweite Programm „Integration durch Sport“ wird auch im Sportland gelebt. Es fördert die Integration von Zuwanderern sowohl in den Sport, als auch über den Sport hinaus in die Gesellschaft.
„Starker Sport – starke Kommunen“: Zum 21. Mal insgesamt wird unter dieser Überschrift die „Sportlichste Stadt/Gemeinde im Land Brandenburg“ gesucht. In diesem Jahr sind Städte und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern aufgerufen, sich an dieser Suche zu beteiligen. Bis zum 30. April 2022 können sie sich bei den Organisatoren der Suche – dem Sportministerium, dem Landessportbund Brandenburg sowie dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg – um den Titel „Sportlichste Stadt“ bewerben.
Sportministerin Britta Ernst: „Sport ist gesund und macht Spaß, alleine zu Hause oder besser noch gemeinsam mit Gleichgesinnten. Viele tausend Menschen kümmern sich in den Kommunen vor Ort, dass das gut funktioniert. Sie tragen erheblich zu einer gelingenden Partnerschaft zwischen Sport und Kommune bei. Eine Partnerschaft, die die Gesundheit und das Wohlbefinden fördern, vor allem aber auch den Zusammenhalt in einer Kommune.“
Auszeichnungskriterien sind unter anderem die Mitgliederzahlen in den Sportvereinen vor Ort, die Vielfalt der sportlichen Angebote, bürgerfreundliche Nutzungsmöglichkeiten der Sportstätten, die Entwicklung von Sportstätten und ihrer Konzeption sowie der Stellenwert des Sports in der Kommune. Punkten können Bewerberkommunen zudem mit innovativen und kreativen Ideen.
Der Bewerbungsschluss ist der 30. April 2022. Bis dahin können die Städte und Gemeinden ihre Bewerbung beim Sportministerium einreichen. Dazu füllen sie den Bewerbungsbogen aus, fügen ein Votum ihrer Kreisverwaltung sowie des Kreis- bzw. Stadtsportbundes bei und senden alles per E-Mail an das Sportministerium: nadine.haase@mbjs.brandenburg.de.
Eine unabhängige Wettbewerbsjury aus Vertretern des Sportministeriums, des Landessportbundes und des Städte- und Gemeindebundes entscheidet anschließend über die drei Erstplatzierten. Mit dem Titel „Sportlichste Stadt im Land Brandenburg“ ist auch ein Preisgeld von 5.000 Euro verbunden. Der 2. Platz ist mit 3.000 Euro und der 3. Platz mit 2.000 Euro dotiert.
Am 3. April ist es endlich soweit: Erstmals seit Beginn der Pandemie vor gut zwei Jahren werden dann wieder alle Sportlerinnen und Sportler des Landes uneingeschränkt ihrem Hobby nachgehen können. Grundlage für die Rückkehr in den ganz normalen sportlichen Alltag ist die neue SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung, die das Brandenburger Kabinett am 29. März verabschiedete und die am kommenden Montag (3. April) in Kraft tritt.
Dies bedeutet, dass mit diesem Datum im Sport keine Zugangsbeschränkungen mehr gelten, weder beim Training, noch bei Wettkämpfen oder Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen. Auch eine Maskenpflicht ist weder bei Sportgroßveranstaltungen noch bei Vereinssitzungen, Indoorsport oder ähnlichen Anlässen vorgeschrieben.
Außerdem sind Sportangebote in Kitas, der Kindertagespflege und in Horten zulässig, einschließlich der Nutzung von Schwimmhallen.
Am vergangenen Freitag fand die Mitgliederversammlung 2022 des Kreissportbund Prignitz statt.
Nach der Begrüßung und Eröffnung durch den 1.Vorsitzenden Christian Kube zeichnete der Kreissportbund Prignitz Fritz Martienhs, vom ESV Wittenberge mit der Ehrennadel in Gold aus. Diese Auszeichnung erhielt der für seine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit, Im Anschluss zeichnete Christian Kube zusammen mit Tino Gerloff die Sportsympathiegewinner 2021 aus. Die Gewinner waren Sebastian Wienke vom Pankower SV, Andreas Karls vom Schwimm Club Delphin Wittenberge und Reiner Schwarz vom Prignitzer Volleyballverband.
Den Rechenschaftsbericht von Christian Kube waren folgende wichtigen Zahlen zu entnehmen. Die aktuelle Mitgliederzahl zum 31.01.2022 betrug in Summe 8309 Mitglieder organisiert in 111 Vereinen. Davon sind 9 Vereine nur Mitglied im KSB. Das bedeutet ein Minus von 413 Mitgliedern zum Vorjahr. Die Gründe dafür sieht der Kreissportbund hauptsächlich in der Corona Krise. „Diesen Trend müssen wir alle gemeinsam umkehren“, so Kube,
Der Kreissportbund Prignitz konnte im Jahr 2021 12 neue Übungsleiter ausbilden und 10 Verlängerungen durchführen. Dazu wurde noch 25 mal das Deutsche Sportabzeichen abgenommen.
Im Anschluss hielt Geschäftsführerin Birka Eschrich den Finanzbericht des Kreissportbund Prignitz. Durch die anwesenden Mitglieder wurden keine Fragen oder Probleme angesprochen. Es wurde der Antrag gestellt, den Vorstand für die Arbeit 2021 zu entlasten. Die Entlastung erfolgte ohne Gegenstimme oder Enthaltungen,
Vorstellung des Haushaltsentwurfes 2022 mit dem Hinweis, dass der Vorstand des KSB wieder einen Antrag an den Landkreis zur finanziellen Unterstützung der Geschäftsstelle stellen wird.
Durch den Vorstand wurde der Antrag gestellt, den Mitgliedsbeitrag pro Mitglied ab 20222 zu erhöhen. Auf dann 1,50 € bis 14 Jahre, 2,00 € bis 18 Jahre und 2,50 € ab 19 Jahre. Dies ist aus Sicht des Vorstandes erforderlich, um die finanzielle Situation des KSB Prignitz e.V. stabil zu halten. Es wäre die erste Erhöhung überhaupt. Es wurde die finanzielle Struktur des KSB erläutert. Es kam im Anschluss zu keiner Diskussion.
Der Vorstand beantragte die Zustimmung zum Haushaltsplan, inklusive der Beantragung einer einmaligen Unterstützung durch den Landkreis Prignitz, sowie des Beschlusses zum Mitgliederbeitrag. Die Erhöhung der Beiträge wurde durch die anwesenden Mitglieder angenommen. Es gab zwei Gegenstimmen und eine Enthaltung, Der Haushaltsplan 2022 wurde mit einer Gegenstimme angenommen.
Christian Kube bedankte sich bei den Anwesenden für die Disziplin und den guten Ablauf der Veranstaltung. Er versicherte, dass auch zukünftig eine gute, verantwortungsvolle Arbeit geleistet werden wird. Er hoffe und wünsche, dass der Sport wieder zum normalen Leben zurückkehren kann. Birka Eschrich versicherte, dass alle Anstrengungen unternommen würden, die finanzielle Situation des KSB Prignitz zu stabilisieren. Ohne dass die Mitgliedsvereine weiter belastet werden.
Die Hilfsbereitschaft ist groß, die Verunsicherung in den Vereinen jedoch auch: Nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine und dem damit einhergehenden Zustrom an Kriegsflüchtenden nach Deutschland hatten auch zahlreiche Sportvereine in Brandenburg große Anteilnahme gezeigt und zu Spenden aufgerufen. Dabei aber war die Gefahr groß, mit diesen gut gemeinten Aktionen die eigene Gemeinnützigkeit aufs Spiel zu setzen. Denn: Steuerbegünstigten Körperschaften – darunter zählen auch Sportvereine – ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Mittel für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden, die sie nach ihrer Satzung (bei Sportvereinen eben der Sport) nicht fördert (§ 55 Absatz 1 Nummer 1 AO).
Diese Gefahr hat der Gesetzgeber jetzt aber erst einmal gebannt. Wie das Bundesministerium der Finanzen nun mitteilt, hat es Verwaltungsanweisungen erlassen, die der Anerkennung des gesamtgesellschaftlichen Engagements dienen und damit auch Sportvereinen Möglichkeiten bieten, zu helfen.
Laut Finanzministerium ist es rückwirkend seit dem 24. Februar 2022 „unschädlich für die Steuerbegünstigung einer Körperschaft, die nach ihrer Satzung keine z.B. mildtätigen Zwecke fördert oder regional gebunden ist, wenn sie Mittel, die sie in Sonderaktionen für die Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten erhalten hat, ohne entsprechende Änderung ihrer Satzung unmittelbar selbst für den angegebenen Zweck verwendet.“ Darüber hinaus ist es für die entsprechenden Vereine „ferner unschädlich, wenn die Spenden beispielsweise entweder an eine steuerbegünstigte Körperschaft, die mildtätige Zwecke verfolgt, oder an eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. eine inländische öffentliche Dienststelle zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten weitergeleitet werden.“
Voraussetzungen dafür definiert das Bundesfinanzministerium ebenfalls: „Die steuerbegünstigte Einrichtung, die die Spenden gesammelt hat, muss entsprechende Zuwendungsbestätigungen für Spenden bescheinigen, die sie für Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten erhält und verwendet. Auf die Sonderaktion ist in der Zuwendungsbestätigung hinzuweisen.“
Die neuen Verwaltungsanweisungen eröffnen Vereinen darüber hinaus noch weitere Möglichkeiten zu helfen. So können sie „sonstige bei ihr vorhandene Mittel, die keiner anderweitigen Bindungswirkung unterliegen, ohne Änderung der Satzung zur unmittelbaren Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten“ einsetzen und Personal und Räumlichkeiten zu diesem Zweck zur Verfügung stellen.
Die neuen Regeln gelten für Maßnahmen, die vom 24. Februar bis zum 31. Dezember 2022 durchgeführt werden.
Weitere Informationen dazu und den genauen Wortlaut der Verwaltungsanweisungen gibt es in dem