„Sterne des Sports“ starten mit Verstärkung in die nächste Runde

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Bereits zum 19. Mal findet der bundesweite Wettbewerb „Sterne des Sports“ statt. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) würdigt dabei besondere Engagements von Sportvereinen. Ab dem 1. April kann sich jeder Sportverein mit Initiativen seiner Vereinsentwicklung bewerben. Zum Beispiel aus folgenden Bereichen: Bildung und Qualifikation, Ehrenamtsförderung, Gesundheit und Prävention, Gleichstellung, Integration und Inklusion oder Klima-, Natur- und Umweltschutz, Digitalisierung und Mitgliedergewinnung. Ab diesem Jahr gibt es zusätzlich zum bisherigen Bewerbungsprozess die Möglichkeit, Geld zur Umsetzung eines Projektes einzusammeln, und zwar durch Crowdfunding über die Plattform „Viele schaffen mehr“.

Tausende Vereine haben seit dem Start im Jahr 2004 an den „Sternen des Sports“ teilgenommen, Hunderte sind ausgezeichnet und mit mehr als 7,5 Millionen Euro unterstützt worden.

Bewerbungen für die „Sterne des Sports“ sind ab dem 1. April dieses Jahres jederzeit bei teilnehmenden Volksbanken oder Raiffeisenbanken sowie unter www.sterne-des-sports.de möglich. Dabei fließen alle Projekte, die bis zum 30. Juni eingereicht werden, in den Wettbewerb des aktuellen Jahres ein; Bewerbungen ab dem 1. Juli finden bei den „Sternen des Sports“ des Folgejahres Berücksichtigung.

Quelle: lsb-brandenburg.de

Ein Stück Alltag: BSJ-Angebote für Geflüchtete

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„Frühkindliche Bewegungsförderung“, „Streetsport“ und „Straßenfußball“ sowie weitere Bewegungsangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene: Mit einer breiten Angebotspalette will die Brandenburgische Sportjugend in den nächsten Tagen und Wochen den Alltag vieler Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen Brandenburgs abwechslungsreicher machen. Das gilt sowohl für die ukrainischen Flüchtlinge als auch für alle anderen Bewohner der Einrichtungen. „Die Sportjugend wird mit diesen besonderen Angeboten, aber auch mit dem Einsatz ihres Sportmobils etwas Ablenkung und Freude bereiten – und wenn es auch nur für den Moment ist“, erklärt BSJ-Vorsitzender Peter Bohnebuck und streicht heraus: „Das ist wichtig und gut, schließlich ist es der Sport, der über alle Sprachen hinweg Menschen verbindet.“

Dabei kann die BSJ auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Zum einen ist sie mit ihrem Projekt „Integration durch Sport“ seit Jahrzehnten ein wichtiger Partner für das Land, wenn es darum geht, Migranten in Brandenburg eine zweite Heimat zu geben. Zum anderen organisiert sie bereits seit 2016 regelmäßig Straßenfußballturniere in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Dadurch können die nun geplanten Veranstaltungen auch in großem Umfang schnell und unkompliziert realisiert und durchgeführt werden.

Bisher werden je nach Bedarf einzelne Aktionstage, aber auch etablierte Formate wie der CampCup, als Qualifikations- und Vorbereitungsturnier für das integrative Finalfest im Tropical Islands, durchgeführt. Durch zahlreiche Sport- und Spaßmodule der BSJ können die Turniere entsprechend umrahmt werden. In die Veranstaltungen lassen sich zudem ohne Probleme lokale Netzwerkstrukturen und Partner vor Ort einbinden.

Info: Das bundesweite Programm „Integration durch Sport“ wird auch im Sportland gelebt. Es fördert die Integration von Zuwanderern sowohl in den Sport, als auch über den Sport hinaus in die Gesellschaft.

Quelle lsb-brandenburg.de

Jetzt bewerben: Wettbewerb „Sportlichste Stadt im Land Brandenburg“ hat begonnen

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„Starker Sport – starke Kommunen“: Zum 21. Mal insgesamt wird unter dieser Überschrift die „Sportlichste Stadt/Gemeinde im Land Brandenburg“ gesucht. In diesem Jahr sind Städte und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern aufgerufen, sich an dieser Suche zu beteiligen. Bis zum 30. April 2022 können sie sich bei den Organisatoren der Suche – dem Sportministerium, dem Landessportbund Brandenburg sowie dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg – um den Titel „Sportlichste Stadt“ bewerben.

Sportministerin Britta Ernst: „Sport ist gesund und macht Spaß, alleine zu Hause oder besser noch gemeinsam mit Gleichgesinnten. Viele tausend Menschen kümmern sich in den Kommunen vor Ort, dass das gut funktioniert. Sie tragen erheblich zu einer gelingenden Partnerschaft zwischen Sport und Kommune bei. Eine Partnerschaft, die die Gesundheit und das Wohlbefinden fördern, vor allem aber auch den Zusammenhalt in einer Kommune.“

Auszeichnungskriterien sind unter anderem die Mitgliederzahlen in den Sportvereinen vor Ort, die Vielfalt der sportlichen Angebote, bürgerfreundliche Nutzungsmöglichkeiten der Sportstätten, die Entwicklung von Sportstätten und ihrer Konzeption sowie der Stellenwert des Sports in der Kommune. Punkten können Bewerberkommunen zudem mit innovativen und kreativen Ideen.

Der Bewerbungsschluss ist der 30. April 2022. Bis dahin können die Städte und Gemeinden ihre Bewerbung beim Sportministerium einreichen. Dazu füllen sie den Bewerbungsbogen aus, fügen ein Votum ihrer Kreisverwaltung sowie des Kreis- bzw. Stadtsportbundes bei und senden alles per E-Mail an das Sportministerium: nadine.haase@mbjs.brandenburg.de.

Eine unabhängige Wettbewerbsjury aus Vertretern des Sportministeriums, des Landessportbundes und des Städte- und Gemeindebundes entscheidet anschließend über die drei Erstplatzierten. Mit dem Titel „Sportlichste Stadt im Land Brandenburg“ ist auch ein Preisgeld von 5.000 Euro verbunden. Der 2. Platz ist mit 3.000 Euro und der 3. Platz mit 2.000 Euro dotiert.

Weitere Informationen dazu gibt es hier.

Ausschreibung „Sportlichste Stadt im Land Brandenburg 2022“

Bewerbungsunterlagen „Sportlichste Stadt im Land Brandenburg 2022“

Quelle: lsb-brandenburg.de

Sport-Comeback perfekt: Alle Corona-Beschränkungen aufgehoben

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Am 3. April ist es endlich soweit: Erstmals seit Beginn der Pandemie vor gut zwei Jahren werden dann wieder alle Sportlerinnen und Sportler des Landes uneingeschränkt ihrem Hobby nachgehen können. Grundlage für die Rückkehr in den ganz normalen sportlichen Alltag ist die neue SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung, die das Brandenburger Kabinett am 29. März verabschiedete und die am kommenden Montag (3. April) in Kraft tritt.

Dies bedeutet, dass mit diesem Datum im Sport keine Zugangsbeschränkungen mehr gelten, weder beim Training, noch bei Wettkämpfen oder Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen. Auch eine Maskenpflicht ist weder bei Sportgroßveranstaltungen noch bei Vereinssitzungen, Indoorsport oder ähnlichen Anlässen vorgeschrieben.

Außerdem sind Sportangebote in Kitas, der Kindertagespflege und in Horten zulässig, einschließlich der Nutzung von Schwimmhallen.

Weitere Informationen gibt es auf der Seite des MBJS.

Quelle: lsb-brandenburg.de

Mitgliederversammlung 2022

Am vergangenen Freitag fand die Mitgliederversammlung 2022 des Kreissportbund Prignitz statt.

Nach der Begrüßung und Eröffnung durch den 1.Vorsitzenden Christian Kube zeichnete der Kreissportbund Prignitz Fritz Martienhs, vom ESV Wittenberge mit der Ehrennadel in Gold aus. Diese Auszeichnung erhielt der für seine langjährige ehrenamtliche Tätigkeit, Im Anschluss zeichnete Christian Kube zusammen mit Tino Gerloff die Sportsympathiegewinner 2021 aus. Die Gewinner waren Sebastian Wienke vom Pankower SV, Andreas Karls vom Schwimm Club Delphin Wittenberge und Reiner Schwarz vom Prignitzer Volleyballverband.

Den Rechenschaftsbericht von Christian Kube waren folgende wichtigen Zahlen zu entnehmen. Die aktuelle Mitgliederzahl zum 31.01.2022 betrug in Summe 8309 Mitglieder organisiert in 111 Vereinen. Davon sind 9 Vereine nur Mitglied im KSB. Das bedeutet ein Minus von 413 Mitgliedern zum Vorjahr. Die Gründe dafür sieht der Kreissportbund hauptsächlich in der Corona Krise. „Diesen Trend müssen wir alle gemeinsam umkehren“, so Kube,

Der Kreissportbund Prignitz konnte im Jahr 2021 12 neue Übungsleiter ausbilden und 10 Verlängerungen durchführen. Dazu wurde noch 25 mal das Deutsche Sportabzeichen abgenommen.

Im Anschluss hielt Geschäftsführerin Birka Eschrich den Finanzbericht des Kreissportbund Prignitz. Durch die anwesenden Mitglieder wurden keine Fragen oder Probleme angesprochen. Es wurde der Antrag gestellt, den Vorstand für die Arbeit 2021 zu entlasten. Die Entlastung erfolgte ohne Gegenstimme oder Enthaltungen,

Vorstellung des Haushaltsentwurfes 2022 mit dem Hinweis, dass der Vorstand des KSB wieder einen Antrag an den Landkreis zur finanziellen Unterstützung der Geschäftsstelle stellen wird.

Durch den Vorstand wurde der Antrag gestellt, den Mitgliedsbeitrag pro Mitglied ab 20222 zu erhöhen. Auf dann 1,50 € bis 14 Jahre, 2,00 € bis 18 Jahre und 2,50 € ab 19 Jahre. Dies ist aus Sicht des Vorstandes erforderlich, um die finanzielle Situation des KSB Prignitz e.V. stabil zu halten. Es wäre die erste Erhöhung überhaupt. Es wurde die finanzielle Struktur des KSB erläutert. Es kam im Anschluss zu keiner Diskussion.

Der Vorstand beantragte die Zustimmung zum Haushaltsplan, inklusive der Beantragung einer einmaligen Unterstützung durch den Landkreis Prignitz, sowie des Beschlusses zum Mitgliederbeitrag. Die Erhöhung der Beiträge wurde durch die anwesenden Mitglieder angenommen. Es gab zwei Gegenstimmen und eine Enthaltung, Der Haushaltsplan 2022 wurde mit einer Gegenstimme angenommen.

Christian Kube bedankte sich bei den Anwesenden für die Disziplin und den guten Ablauf der Veranstaltung. Er versicherte, dass auch zukünftig eine gute, verantwortungsvolle Arbeit geleistet werden wird. Er hoffe und wünsche, dass der Sport wieder zum normalen Leben zurückkehren kann. Birka Eschrich versicherte, dass alle Anstrengungen unternommen würden, die finanzielle Situation des KSB Prignitz zu stabilisieren. Ohne dass die Mitgliedsvereine weiter belastet werden.

Ukraine-Hilfe: Ausnahmeregel erlaubt Vereinen ab sofort Spendensammlung

Die Hilfsbereitschaft ist groß, die Verunsicherung in den Vereinen jedoch auch: Nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine und dem damit einhergehenden Zustrom an Kriegsflüchtenden nach Deutschland hatten auch zahlreiche Sportvereine in Brandenburg große Anteilnahme gezeigt und zu Spenden aufgerufen. Dabei aber war die Gefahr groß, mit diesen gut gemeinten Aktionen die eigene Gemeinnützigkeit aufs Spiel zu setzen. Denn: Steuerbegünstigten Körperschaften – darunter zählen auch Sportvereine – ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Mittel für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden, die sie nach ihrer Satzung (bei Sportvereinen eben der Sport) nicht fördert (§ 55 Absatz 1 Nummer 1 AO).

Diese Gefahr hat der Gesetzgeber jetzt aber erst einmal gebannt. Wie das Bundesministerium der Finanzen nun mitteilt, hat es Verwaltungsanweisungen erlassen, die der Anerkennung des gesamtgesellschaftlichen Engagements dienen und damit auch Sportvereinen Möglichkeiten bieten, zu helfen.

Laut Finanzministerium ist es rückwirkend seit dem 24. Februar 2022 „unschädlich für die Steuerbegünstigung einer Körperschaft, die nach ihrer Satzung keine z.B. mildtätigen Zwecke fördert oder regional gebunden ist, wenn sie Mittel, die sie in Sonderaktionen für die Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten erhalten hat, ohne entsprechende Änderung ihrer Satzung unmittelbar selbst für den angegebenen Zweck verwendet.“ Darüber hinaus ist es für die entsprechenden Vereine „ferner unschädlich, wenn die Spenden beispielsweise entweder an eine steuerbegünstigte Körperschaft, die mildtätige Zwecke verfolgt, oder an eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. eine inländische öffentliche Dienststelle zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten weitergeleitet werden.“

Voraussetzungen dafür definiert das Bundesfinanzministerium ebenfalls: „Die steuerbegünstigte Einrichtung, die die Spenden gesammelt hat, muss entsprechende Zuwendungsbestätigungen für Spenden bescheinigen, die sie für Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten erhält und verwendet. Auf die Sonderaktion ist in der Zuwendungsbestätigung hinzuweisen.“

Die neuen Verwaltungsanweisungen eröffnen Vereinen darüber hinaus noch weitere Möglichkeiten zu helfen. So können sie „sonstige bei ihr vorhandene Mittel, die keiner anderweitigen Bindungswirkung unterliegen, ohne Änderung der Satzung zur unmittelbaren Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten“ einsetzen und Personal und Räumlichkeiten zu diesem Zweck zur Verfügung stellen.

Die neuen Regeln gelten für Maßnahmen, die vom 24. Februar bis zum 31. Dezember 2022 durchgeführt werden.

Weitere Informationen dazu und den genauen Wortlaut der Verwaltungsanweisungen gibt es in dem

offiziellen Schreiben des Bundesministerium der Finanzen.

Quelle:lsb-brandenburg.de

LSB-Treffen in Lindow: Gemeinsam für die Zukunft

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Und wieder ist ein Stück des Alltags zurück: Erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie haben sich die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Kreis- und Stadtsportbünde sowie der Landesfachverbände auf Einladung des Landessportbundes im Sport- und Bildungszentrum Lindow an den vergangenen beiden Tagen zu ihrer (eigentlich) alljährlichen Konferenz zusammengefunden. Anders als zuletzt konnten die Teilnehmer dabei wieder gemeinsam in einem Saal sitzen und diskutieren – und benötigten dafür keinen virtuellen Raum. Entsprechend erleichtert zeigte sich LSB-Vorstandsvorsitzender Andreas Gerlach zur Eröffnung der Tagung. „Es ist schön, euch endlich wieder alle persönlich zu treffen und nicht mehr auf Bildschirme angewiesen zu sein.“

Doch trotz der Freude über das Wiedersehen und die zunehmenden Erleichterungen für den Sport im Rahmen der Pandemiemaßnahmen; die Rückschläge und zusätzlichen Hindernisse für das Sportland durch Corona sind nicht vergessen. „Der Sport hat gelitten“, brachte es Gerlach auf den Punkt. „Auch wenn unsere Vereine eine tolle Leistung unter den Corona-Einschränkungen gezeigt haben“, bleibt festzuhalten: Vereine verbuchten finanzielle Einbußen, verloren Mitglieder und auch Ehrenamtliche.

Diesen Trend wieder umzukehren, hat das Sportland bereits erfolgreich begonnen. Wie weit es auf diesem Weg bereits gekommen ist und welche Möglichkeiten es gibt, dabei noch mehr Geschwindigkeit aufzunehmen; darüber tauschten sich die Anwesenden in verschiedenen Workshops aus. Dabei kamen Themen der Bildung genauso zur Sprache wie die unterschiedlichen Projekte der Brandenburgischen Sportjugend, die verschiedenen Kommunikationskanäle für Vereine und Verbände sowie der Förderung des Nachwuchssports in Brandenburg allgemein.

Quelle: lsb-brandenburg.de

Ministerium konkretisiert aktuelle Regeln für den Sport

Der Name ist neu, doch ein Großteil der Regelungen bleibt gleich: Die seit dem 18. März geltende Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die die bis dahin gültige Eindämmungsverordnung abgelöst hat, brachte dem Sport nur wenige Änderungen (siehe News 18.3.). Diese Neuerungen hat das Sportministerium nun näher erläutert und dem Sportland dafür zudem eine neue tabellarische Übersicht an die Hand gegeben.

Wichtigste Neuerungen aus Sicht des Brandenburger Sports sind dabei der Wegfall der Personenobergrenzen bei Sportgroßveranstaltungen sowie beim Sport im öffentlichen Raum. Letzterer war bis zum 18. März auf maximal 10 Personen begrenzt. Ebenfalls neu ist der Wegfall von Zutrittsbeschränkungen bei Vereinssitzungen. Wo vormals noch die 3G-Regelung galt, ist nunmehr nur noch das Abstandsgebot zu beachten.

Eine Übersicht über alle aktuellen Pandemie-Regeln im Sport gibt es in der

Tabellarischen Übersicht des MBJS

Die wichtigsten Fragen zu den einzelnen Regeln beantwortet das MBJS auf seiner Seite. Hier sind die FAQ des Ministeriums:

Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel ohne Einschränkungen

Sport in geschlossenen Sportanlagen: 3G-Regel

3G-Regel auch bei Sportveranstaltungen

3G-Regel in Freibädern und Schwimmhallen

Vereinssitzungen ohne Zutrittsbeschränkungen

Beschäftigte auf und in Sportanlagen

Sport im öffentlichen Raum ohne Einschränkungen

Sport in Schulen und Kitas

Weitere Informationen finden Sie im

Erläuterungsschreiben des MBJS

sowie in der

Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Quelle:lsb-brandenburg.de

Neue Corona-Verordnung, doch wenig Neues für den Sport

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Das Land Brandenburg hat viele bisher gültige Corona-Schutzmaßnahmen bis einschließlich 2. April verlängert. Damit nutzt das Land die vom Bund geplante Übergangsregelung im neuen Infektionsschutzgesetz. Statt der Eindämmungsverordnung gilt daher ab heute (18.03.2022) die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Im Wesentlichen würden darin die bisherigen Regelungen für den Sport bis zum 2. April fortgesetzt, so das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). In einer Infomail weist das MBJS aber auch auf zwei Neuerungen hin:

1. Für die Sportausübung im öffentlichen Raum entfällt das bisher geltende Abstandsgebot, d.h. Kontaktsportarten wie beispielsweise Fußball auf der Wiese werden wieder zulässig.

2. Für Sportgroßveranstaltungen gilt ab 18. März 2022 für Zuschauerinnen und Zuschauer ein 3G-Zutrittsmodell (statt bisher 2G).

Die Sportausübung auf Sportanlagen ist unverändert: unter freiem Himmel gelten keine Zugangsbeschränkungen; indoor gilt 3G.“

Welche konkreten praktischen Auswirkungen, Bedingungen und Regeln für Sportvereine darüber hinaus zu beachten sind, ergibt sich erfahrungsgemäß erst nach den weiteren Auslegungen durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Sobald diese vorliegen, wird der Landessportbund an gleicher Stelle informieren.

Quelle:lsb-brandenburg.de