Zum 1. Januar 2022 sind die Gebühren für das Transparenzregister angehoben worden – und das empfindlich. Wurden für das Jahr 2021 noch Zahlungen in Höhe von 11,47 Euro erhoben, sind es für 2022 bereits 20,80 Euro. Noch ein Grund mehr also für alle gemeinnützigen Vereine, einen Antrag auf Gebührenbefreiung zu stellen. Denn noch sind derartige Anträge möglich. Bis einschließlich 30. Juni 2022 können Vereine diese direkt beim Bundesanzeigerverlag stellen. Der Antrag kann entweder postalisch (Bundesanzeiger Verlag GmbH, Gebührenbefreiung, Postfach 100534, 50445 Köln), per Fax (0221 – 20290100) oder gescannt per Email eingereicht werden.
Aber Achtung: Alle Vereine sollten warten, bis sie direkt vom Bundesanzeigerverlag als Verein angeschrieben werden und nicht bestehende Antragsformulare anderer Vereine nutzen.
Neues Jahr, neue Corona-Regeln – auch für den Sport. Wie das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) mitteilt, sieht die „Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“, die seit dem 17. Januar 2022 in Brandenburg gilt, allerdings nur wenige Veränderungen für die Aktiven vor. Während sich beim Zutritt zu den Sportanlagen „nichts geändert“ hat, wie es in dem Schreiben heißt, und „Indoor- und Outdoorsport auf Sportanlagen […] unverändert im 2G-Zutrittsmodell zulässig“ ist, gibt es beim Thema Sportveranstaltungen leichte Verschärfungen der Regeln. „Für Sportveranstaltungen mit bis zu 1.000 Zuschauenden in geschlossenen Räumen wurde die Regelung gestrichen, wonach auf festen Sitzplätzen mit mindestens einem Meter Abstand die Maske abgenommen werden darf. Zukünftig gilt daher für alle Zuschauerinnen und Zuschauer Indoor durchgängig eine Maskenpflicht (medizinische Maske)“, informiert das Ministerium. Großveranstaltungen über 1.000 Zuschauende bleiben weiterhin untersagt.
Das MBJS weist außerdem auf eine Sonderregelung für den Breitensport outdoor im öffentlichen Raum hin. So heißt es in seiner Übersicht:
„Die Sportausübung im öffentlichen Raum, also außerhalb von Sportanlagen (z.B. Lauftraining) ist zulässig mit folgenden Einschränkungen:
Abstand von 1,50 m (sofern keine Ausnahme für Lebenspartner, Familien, Berufs- und Leistungssportler etc. vorliegt, § 3),
Personenbegrenzung auf 10 Personen, sofern nur 2G-Personen teilnehmen, wobei Kinder bis zum 14. Geburtstag unberücksichtigt bleiben,
sofern Personen teilnehmen, die weder geimpft noch genesen sind, gilt: Begrenzung auf Personen eines Haushalts + 2 Personen eines weiteren Haushaltes, wobei Kinder bis zum 14. Geburtstag nicht mitzählen
Diese Kontaktbeschränkungen gelten u.a. nicht für begleitete Außenaktivitäten mit Kindern und Außenaktivitäten mit Jugendlichen, insbesondere im Rahmen der zugelassenen Kinder- und Jugendarbeit. Kinder- und Jugendsport im öffentlichen Raum kann also ohne Personenobergrenze erfolgen.“
Die aktuelle Verordnung ist voraussichtlich bis 13. Februar gültig.
Eichwalde heißt der Sieger im Rennen um den Titel „Sportlichste Gemeinde im Land Brandenburg 2020“. Das hat eine unabhängige Wettbewerbsjury aus Vertretern des Sportministeriums, des Landessportbundes und des Städte- und Gemeindebundes in Brandenburg entschieden und auch noch gleich die Platzierten benannt. Die Gemeinden Elsterwerda und Neutrebbin belegten die Plätze zwei und drei. Eichwalde darf sich als Gewinner über ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro freuen. Der 2. Platz ist mit 3.000 Euro und der 3. Platz mit 2.000 Euro Preisgeld verbunden.
Die Gemeinde Eichwalde (Dahme-Spreewald) hat rund 6.420 Einwohnerinnen und Einwohner, von denen im Jahr 2020 1.037 Mitglied in einem der ortsansässigen Vereine waren. Die Jury ließ sich von dem hohen Organisationsgrad überzeugen, aber auch vom überdurchschnittlich großen Angebot an Sportmöglichkeiten, der hohen Auslastung dieser durch die Vereine sowie der engen Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Vereinen. Aber auch die perspektivische Entwicklung und der Ausbau der Sportstätten in der Gemeinde waren für den Sieg auschlaggebend.
Sportministerin Britta Ernst: „Ich gratuliere der Sieger-Kommune für ihr Engagement in Sachen Breitensport – und damit verbunden allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die das breite Sportangebot in Eichwalde ermöglichen. Der Kern des Sports liegt in den Städten und Gemeinden; die Kommunen sind wichtige Förderer des Vereinssports.“
Info:
Mit dem Auszeichnungswettbewerb „Sportlichste Stadt/Sportlichste Gemeinde im Land Brandenburg“ wollen das Sportministerium (MBJS) und der Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) eine zukunftsfähige Partnerschaft zwischen Sport und Kommune unterstützen. Um den Titel bewerben können sich alle Brandenburger Kommunen unter 10.000 Einwohner (Kategorie 1) bzw. über 10.000 Einwohner (Kategorie 2). Der Wettbewerb wird im jährlichen Wechsel ausgeschrieben. Eine Besonderheit im Jubiläumsjahr 2020 war, dass die Kategorien gemeinsam ausgeschrieben wurden. Auszeichnungskriterien sind u.a. die Mitgliederzahlen in den Sportvereinen vor Ort, die Vielfalt der sportlichen Angebote, bürgerfreundliche Nutzungsmöglichkeiten der Sportstätten, die Entwicklung von Sportstätten und ihrer Konzeption sowie der Stellenwert des Sports in der Kommune.
Am heutigen Donnerstag fand in der Wittenberger Allende Halle das Mixed Turnier von Empor/Grün-Rot Wittenberge statt. 9 Mannschaften waren am Start. Kurz vor Turnierbeginn zeichnete der Kreissportbund Prignitz in Person vom 1. Vorsitzenden Christian Kube Reinhard Schwarz für 50 Jahre Ehrenamt aus. Reinhard ist seit 50 Jahren im Ehrenamt in der Prignitz tätig. Dabei arbeitete er für verschiedene Vereine in verschiedenen Funktionen. Er ist Mitbegründer vom Prignitzer Volleyballverband und des SSV Empor 90 Wittenberge. Er setzte sich dafür ein, dass die Veranstaltung “Volleyballsommer” ins Leben gerufen wurde und sich zu einem Höhepunkt im sportlichen Leben der Stadt Wittenberge entwickelte. Der Kreissportbund verlieh im heute die Ehrenplakette.
Ebenfalls ausgezeichnet wurde Andreas Salewski – 1. Vorsitzender von Empor/Grün-Rot Wittenberge. Anlässlich seines 55. Geburtstages überreichte Christian Kube die bronzene Ehrennadel des Landessportbundes Brandenburg.
Seit dem 15. Dezember gilt im Land Brandenburg eine neue Eindämmungsverordnung und wie bereits am Tag der Verkündung berichtet: Große Änderungen sind für den Sport nicht dabei. So ist der Zutritt zu den Sportanlagen weiterhin grundsätzlich nur nach dem 2G-Modell möglich, egal ob outdoor, indoor oder in Schwimmhallen. Dennoch gibt es eine Handvoll an Anpassungen, auf die sich die Aktiven des Sportlands einstellen müssen. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) hat diese nun in einem Erläuterungsschreiben zusammengefasst. Darin heißt es:
„Auch die Anforderungen an das 2G-Zutrittsmodell haben sich grundsätzlich nicht geändert. Nur das Alter für Kinder wurde von bisher vollendetes 12. Lebensjahr auf neu: Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr beim Zutritt im Rahmen von 2G angehoben. D.h., dass jetzt der Zutritt zu den unter § 7 genannten Veranstaltungen und Einrichtungen auch für 12- und 13-jährige Kinder (ohne Testnachweis) möglich ist. Das schulische Testkonzept wird während der Ferienzeit nicht fortgesetzt. Deshalb benötigen in den kommenden Weihnachtsferien 14 – 17-Jährige für die unter § 7 genannten Veranstaltungen und Einrichtungen im 2G-Modell einen Testnachweis, sofern sie weder geimpft noch genesen sind. Die bisherige `Schulbescheinigung´ ist nicht ausreichend, d.h. diese Jugendlichen müssen z.B. in einem Testzentrum einen Testnachweis einholen (nicht älter als 24 Stunden), wenn sie während der Ferien ihren Sport ausüben wollen. Mit dem Schulbeginn ab 03. Januar 2022 setzt auch das schulische Testkonzept wieder ein (…).“
Neu ist auch das Verbot von Großveranstaltungen. So heißt es vom MBJS: „Alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen (Großveranstaltungen) sind untersagt. Das gilt damit auch für Sportgroßveranstaltungen. Für diese gelten des Weiteren die bereits im letzten Schreiben mitgeteilten Maßnahmen wie Zutrittsgewährung nach 2G sowie Kontaktnachverfolgung. Neu ist die Wiederaufnahme der grundsätzlichen Maskenpflicht auch bei 2G; die Tragepflicht gilt nicht auf festen Sitzplätzen mit einem Abstand von mindestens 1 Meter.“
Die ab morgen geltende neue Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg hält wohl kaum nennenswerte Änderungen für den Sport parat. Wie die Staatskanzlei heute (14.12.2021) per Pressemitteilung informierte, werden „im Wesentlichen […] die aktuellen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beibehalten.“ Zwei Änderungen, die vom Land beschlossen wurden und morgen gültig sind, betreffen allerdings auch den Sport. „Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen sind untersagt“, heißt es in der Pressemitteilung. Zudem gibt es „bei der 2G-Zutrittsgewährung […] eine neue Altersgrenze: Statt wie bisher Kinder unter 12 Jahren haben ab dem 15. Dezember alle Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ohne Testnachweis Zutritt zu 2G-Bereichen, auch wenn sie noch nicht geimpft sind.“
Die Verordnung soll voraussichtlich bis zum 11. Januar 2022 gelten.
Welche konkreten praktischen Auswirkungen, Bedingungen und Regeln für Sportvereine zu beachten sind, ergibt sich erfahrungsgemäß erst nach der Veröffentlichung der detaillierten Verordnung sowie den Auslegungen durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Sobald diese vorliegen, wird der Landessportbund an gleicher Stelle informieren.