Corona-Schirm: Erste Auszahlungen an gefährdete Vereine

Die Corona-Einschränkungen der vergangenen Monate sind nicht spurlos an den Sportvereinen des Landes Brandenburg vorübergegangen. In allen Teilen des Landes herrschte Stillstand auf den Plätzen, in den Hallen und auf den Vereinsgeländen. Die vielfältigen Aktivitäten der brandenburgischen Sportvereine waren praktisch eingefroren. Wettkämpfe, Vereinsfeiern und viele andere Veranstaltungen fielen aus und hinterließen gefährliche Lücken in den Etats der Vereine. Erlöse aus den Veranstaltungen, langfristig eingeplant zur Querfinanzierung des Sportbetriebs, blieben aus. Der komplette Wegfall der Wettbewerbe bedeutete zudem weniger Einnahmen aus dem Bereich der Förderer und Sponsoren. All dies führte bei vielen Vereinen zu Verlusten, die nur mit hoher Disziplin in den nächsten Monaten kompensiert werden können.

Für Vereine, die durch diese Verluste gar in ihrer Existenz bedroht sind, hat das Land Brandenburg einen „Rettungsschirm“ aufgespannt. Nun konnten die ersten 366.000 € aus diesem Schirm an Vereine aus Ostprignitz-Ruppin, Potsdam, Spree-Neiße und Märkisch-Oderland ausgezahlt werden.

LSB-Präsident Wolfgang Neubert dazu: „Dank des Fonds der Landesregierung sind wir in der Lage, den Vereinen, die in besonders große wirtschaftliche Nöte geraten sind, zu helfen. Allerdings kann es leider keinen Ausgleich für die vielen tausend Vereine geben, die ebenfalls Einbußen hinnehmen mussten. Ich danke daher all den Vereinsfunktionären, die in dieser für uns alle so außergewöhnlichen Zeit besonders umsichtig und verantwortungsbewusst handeln, um ihre Vereine weiter am Leben zu erhalten und den Mitgliedern, die sich solidarisch mit ihrem Verein zeigen. Auch das ist eine Stärke unseres Sportlandes Brandenburg.“

Ministerin für Bildung, Jugend und Sport, Britta Ernst„Die Sportvereine leisten hervorragende Arbeit für Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene. Sie leisten einen enorm wichtigen Beitrag fürs Gemeinwohl und wir brauchen sie in Brandenburg. Indem wir denen, die durch die Corona-Krise in existenzbedrohliche Engpässe geraten sind, unbüro-kratisch und schnell finanziell helfen, sichern wir die gute Sport-Infrastruktur im Land. Immer mehr Sport ist wieder möglich und bald auch wieder gemeinsam.“

Informationen zum Corona-Hilfsfond des Landes Brandenburg für den Sport: Aktuell sind beim Landessportbund rund 50 Anträge in Bearbeitung. Sportvereine des Landes, die durch die Corona-Pandemie in Not geraten und in ihrer Existenz bedroht sind, können Corona-Hilfe beantragen. Die Hilfe wird als Festbetrag gewährt. Sie entspricht der Finanzierungslücke, die sich aus den laufenden Kosten für den Notbetrieb des Vereins nach Abzug aller verfügbaren Einnahmen ergibt (z.B. Zuwendungen, sonstige Corona-Soforthilfen, Kurzarbeitergeld). Als Notbetrieb ist der vom regulären Betrieb abweichende und in der Regel auf ein Minimum zum Erhalt der Existenz eingeschränkte Betrieb zu verstehen. Zur Ermittlung der Finanzierungslücke sind alle im Rahmen des Notbetriebs erforderlichen Kosten und die ihnen gegenüberstehenden Deckungsmöglichkeiten auf Basis des Monats der Antragstellung anzugeben.Weitere Anträge von Vereinen, die durch die Auswirkungen der Coronamaßnahmen in ihrer Existenz bedroht sind, können noch bis zum 31.07.2020 an den Landessportbund Brandenburg gestellt werden.

Die Anträge und Erläuterungen zur Coronahilfe sind zu finden unter https://lsb-brandenburg.de/corona-hilfe/

“Quelle Lsb-brandenburg.de”

„Sterne des Sports“: Bewerbung noch bis 30. Juni möglich

Der Himmel ist voll von ihnen und auch im Sportland gibt es sie in bunter Vielfalt: Sterne. Doch während jene am Firmament unerreichbar sind, existieren die „Sterne des Sports“ quasi gleich nebenan – und zwar überall dort im Land, wo Vereine aktiv sind. Um ihnen jene Strahlkraft zu verleihen, die sie verdienen und die ihre Namensvetter am Nachthimmel so einzigartig macht, ruft der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) alljährlich zum Wettbewerb „Sterne des Sports“ auf. Mit diesem lenkt der DOSB den öffentlichen Fokus auf besondere Sportvereinsprojekte in den Bereichen Gesundheit, Lebensfreude, Integration, Umweltschutz, Kinder, Jugendliche oder Senioren. Und nicht nur das: Im Laufe des Wettbewerbs, der von der lokalen Ebene über einen regionalen Ausscheid bis hin zum Bundesfinale führt, können die Vereine bis zu 14.000 Euro Siegprämie gewinnen.

Dabei dürfte die Vielfalt der Angebote in diesem Jahr noch größer sein als in den Vorjahren. Schließlich haben sich zahllose Vereine während des Corona-Lockdowns der vergangenen Monate nicht nur außergewöhnliche Kursangebote einfallen lassen, um ihren Mitgliedern Sport und Bewegung zu ermöglichen. Auch sozial haben sie ihre Mitmenschen nicht vergessen und beispielsweise bedürftigen Menschen beim Einkauf geholfen.

Wer also in einem solchen und einem anderen Projekt seines Vereins einen noch unbekannten „Stern des Sports“ ausmacht, kann sich noch bis zum 30. Juni 2020 für den Wettbewerb anmelden. Und das geht ganz einfach: Einfach dieses Bewerbungsformular online ausfüllen, Informationen und Bilder zu Projekt und Verein hochladen und schon geht’s los.  

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Mehr Zeit: Suche nach sportlichster Gemeinde der Mark verlängert

Brandenburgs Sport findet nach den neuesten Corona-Lockerungen allmählich in seinen aktiven Alltag – und damit in die langjährige Erfolgsspur – zurück. Seit Jahrzehnten bewegt das Sportland nicht nur seine Aktiven, sondern auch die Städte und Gemeinden, in denen sie beheimatet sind. Die Vereine haben damit einen großen Anteil an der Faszination Heimat – mit ihrem Sport, mit ihrer Gemeinschaft, mit ihrem sozialen Engagement. Hand in Hand mit den Kommunen sorgen sie so für mehr Lebensqualität in und Identifizierung mit dem Heimatort. Mit dem Wettbewerb „Sportlichste Stadt/Gemeinde im Land Brandenburg 2020“ sucht der Landessportbund gemeinsam mit dem Land und dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg jene Kommunen, in denen diese Symbiose am besten funktioniert. Nun wurde diese Suche aufgrund des Corona-Shutdowns zum 30. Juni 2020 verlängert. Damit haben Städte und Gemeinden, die sich mit ihrer zukunftsfähigen Partnerschaft mit dem Sport in der Region bewerben wollen, noch einen Monat mehr Zeit, ihre Unterlagen an Nadine.Haase@mbjs.brandenburg.de zu senden. Als Lohn wartet nicht nur das gesellschaftliche Rampenlicht auf die Sieger, sondern auch Preisgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro. Ausgeschrieben ist der Wettbewerb in zwei Kategorien, sodass sich sowohl Städte und Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner als auch Kommunen darüber miteinander messen können.

Um erfolgreich zu sein, sollten die Teilnehmer den Bewerbungsbogen ausfüllen, ein Votum der Kreisverwaltung sowie des jeweiligen Kreissportbundes beifügen und sich durch eine überzeugende Umsetzung in der Praxis auszeichnen.

Fragen zum Wettbewerb können Interessierte an Nadine Haase (Nadine.Haase@mbjs.brandenburg.de ), Christian Braune (braune@lsb-brandenburg.de ) und Sebastian Kunze (sebastian.kunze@stgb-brandenburg.de ) senden. 

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Kontaktloser Sport ab 28. Mai wieder in allen Sportstätten möglich

Es geht wieder los: Ab dem 28. Mai können Brandenburgs Sportlerinnen und Sportler ihrer Leidenschaft wieder in allen Sportstätten des Landes nachgehen – sofern die weiterhin geltenden Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Das hat die Landesregierung heute (26. Mai) in Potsdam bekannt gegeben. Nach der ersten vorsichtigen Öffnung der Open-Air-Sportstätten Mitte Mai dürfen damit die Vereine nun auch wieder ihren Indoor-Aktivitäten nachgehen. Ausgenommen bleiben vorerst lediglich die Schwimmhallen und -bäder, die aber ab 13. Juni wieder unter Auflagen öffnen sollen.

„Das ist das Signal, auf das wir alle im Sportland gewartet haben“, freut sich Wolfgang Neubert, Präsident des Landessportbundes Brandenburg, über die weitergehenden Lockerungen der Maßnahmen, die nicht nur den organisierten Sport in Gemeinschaft, sondern auch das soziale Leben in den Vereinen wieder möglich machen – weiterhin allerdings mit Einschränkungen, wie Neubert sehr wohl weiß. So ist Körperkontakt nach wie vor untersagt und ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept einzuhalten – sowohl beim Indoor- als auch beim Outdoor-Sport. „Natürlich sind wir noch nicht wieder da, wo wir vor der Pandemie waren und wo wir letztlich auch wieder hinwollen. Aber die neuen Lockerungen sind der lang ersehnte große Schritt zurück in unser Vereinsleben – ein endgültiger Startschuss für das Comeback des Brandenburger Sports.“ 

Der kann nun also auch in die Sporthallen des Landes zurückkehren. Sportstättenanbieter und -betreiber sowie Sportvereine sind aufgefordert, durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen das Infektionsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren. Der Zugang zur Sportanlage ist so zu gestalten, dass

  • alle Personen stets einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten,
  • keine Ansammlungen von Personen entstehen,
  • regelmäßig Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen erfolgen, insbesondere bei der Nutzung von Geräten,
  • ein regelmäßiger und stündlicher Austausch der Raumluft durch Frischluft erfolgt und
  • die Kontaktdaten der Nutzenden erhoben werden.

Eine Begrenzung der aktiven Teilnehmerzahl gibt es jedoch wie beim Outdoor-Sport nicht, für den aber ebenfalls weiter die bisherigen Kontakt- und Hygieneregeln gelten.

Damit alle Brandenburger Aktiven gleichermaßen von den neuen Erleichterungen profitieren können, appelliert Neubert erneut an alle Gesundheitsämter und die Entscheidungsträger vor Ort, die neuen Regeln auch einheitlich umzusetzen: „Unsere Sportlerinnen und Sportler haben sich dieses Vertrauen in den Wochen des Shutdowns durch ihr Verantwortungsbewusstsein und ihr Durchhaltevermögen verdient.“ „Quelle Lsb-brandenburg.de“

Rundfunk-Beitrag: Freistellung für Vereine möglich

Den Vereinen im Sportland könnten demnächst weitere finanzielle Erleichterungen in der Corona-Krise winken: So könnten unter bestimmten Voraussetzungen Einrichtungen des Gemeinwohls, dazu gehören auch Sportvereine, wegen der Corona-Pandemie eine Freistellung von der Rundfunk-Beitragspflicht beantragen. Das teilte der Beitragsservice, der die Rundfunkgebühren für die öffentlich-rechtlichen Sender einzieht, nun mit. Möglich sei dies, wenn die Betriebsstätte des Vereins aufgrund einer behördlichen Anordnung mindestens drei zusammenhängende volle Kalendermonate geschlossen bleibt. Allerdings kann die Freistellung erst nach der Wiedereröffnung der Betriebsstätte schriftlich beim Beitragsservice beantragt werden. Grundlage für die Prüfung der Freistellungsanträge sind die entsprechenden Verordnungen des Landes und der Kommunen. Da diese öffentlich einsehbar sind, müssen sie dem Antrag daher zunächst nicht beigefügt werden.

Diese Regelung gilt für alle gemeinnützigen Vereine, die über eine eigene Betriebsstätte verfügen und dort auch Mitarbeiter beschäftigen. Nur diese Vereine sind beitragspflichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Mitarbeiter auf geringfügiger Basis oder aber lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig angestellt sind. Vereine, die keine Mitarbeiter beschäftigen bzw. keine regelmäßigen Arbeitsplätze haben, können sich von der Beitragspflicht befreien lassen. Das gilt auch, wenn für den Verein ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter tätig sind – selbst dann, wenn dieses Ehrenamt mit einer Aufwandsentschädigung „vergütet“ wird.

Mehr Infos dazu gibt’s hier.

Vereinsangebote unter freiem Himmel sind versichert

Der Trainingsbetrieb in zahlreichen Vereinen des Sportlandes wird nach den Lockerungen der Corona-Eindämmungsverordnung ab dem 15. Mai wieder mehr und mehr zum Alltagsbild gehören. Zum richtigen Sport-Alltag aber ist es noch ein weiter Weg. Die Maßgaben, unter freiem Himmel zu trainieren sowie dabei die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten, verhindern dies. Trotzdem gilt weiterhin: Der Unfallversicherungsschutz ist auch bei den aktuellen, alternativen Sportangeboten der Vereine gegeben.

Wie der Versicherungspartner des Landessportbundes, defendo Assekuranzmakler GmbH, bestätigt,  gilt bei Vereinsangeboten der Unfallschutz für seine Mitglieder weltweit. Insofern ist also auch ein Ausweichen von der Halle auf zugelassene Sportflächen – im jeweils aktuell zugelassenen Rahmen – möglich. Da zudem aktuell auch Teilnehmerlisten der Übungseinheiten geführt werden müssen, sind  alle notwendigen Nachweise problemlos zu erbringen. Auch bezüglich des Haftpflichtschutzes empfiehlt defendo den Vereinen und ihren eingesetzten Übungsleitern und Trainern dringend die Einhaltung der jeweils geltenden Verordnung. Da diese permanent veröffentlicht werden, sei hier im Schadensfall Unwissenheit nur schwer ins Feld zu führen.

Mehr Infos zum Thema Versicherung finden Sie hier.  “Quelle lsb-brandenburg.de”

Jetzt bewerben: „Sterne des Sports“ funkeln trotz Corona auch 2020

Es ist ein Naturgesetz: Je dunkler es ist, umso stärker funkeln die Sterne. Das gilt für den allabendlichen Himmel. Das gilt aber sicher auch für das Sportland, das sich nunmehr inmitten des Corona-Shutdowns wieder auf die Suche nach den „Sternen des Sports“ macht und dabei in diesem Jahr eine ganz besondere Auswahl haben wird. Denn die Grenzerfahrungen der Gesellschaft im Zuge der notwendigen Corona-Gegenmaßnahmen haben nur noch eindrücklicher die soziale Rolle der Sportvereine deutlich werden lassen. Gesundheit, Lebensfreude, Integration, Umweltschutz, spezielle Angebote für Kinder, Jugendliche oder Senioren: All das sind Bereiche, in denen die Vereine des Sportlandes vor Corona mit ehrenamtlichen Projekten engagiert waren und in denen sie trotz der Einschränkungen mit zahllosen Ideen wie Online-Sportangeboten, Einkaufshilfen und ähnlichem auch weiterhin aktiv sind. Um diesen freiwilligen Einsatz für das Gemeinwohl zu fördern und publik zu machen, schreibt der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) jährlichen seinen Ehrenamts-Wettbewerb „Sterne des Sports“ aus.

Ab sofort sind deshalb alle Mitgliedsvereine des Landessportbundes aufgerufen, sich für den „Oscar des Vereinssports“ 2020 zu bewerben und mit ihrem Engagement ins Rennen zu gehen. Die Teilnahme am digitalen Bewerbungsprozess ist dabei denkbar einfach. Das entsprechende Online-Formular sowie weitere Informationen gibt’s hier. Bundesweiter Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2020.

Info: Der DOSB und die Volksbanken und Raiffeisenbanken schreiben die „Sterne des Sports“ seit 2004 jährlich aus. Durch die Prämierungen auf Regional-, Landes- und Bundesebene flossen den teilnehmenden Vereinen bisher rund 5,5 Millionen Euro zugunsten ihres gesellschaftlichen Engagements zu.

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