Rundfunk-Beitrag: Freistellung für Vereine möglich

Den Vereinen im Sportland könnten demnächst weitere finanzielle Erleichterungen in der Corona-Krise winken: So könnten unter bestimmten Voraussetzungen Einrichtungen des Gemeinwohls, dazu gehören auch Sportvereine, wegen der Corona-Pandemie eine Freistellung von der Rundfunk-Beitragspflicht beantragen. Das teilte der Beitragsservice, der die Rundfunkgebühren für die öffentlich-rechtlichen Sender einzieht, nun mit. Möglich sei dies, wenn die Betriebsstätte des Vereins aufgrund einer behördlichen Anordnung mindestens drei zusammenhängende volle Kalendermonate geschlossen bleibt. Allerdings kann die Freistellung erst nach der Wiedereröffnung der Betriebsstätte schriftlich beim Beitragsservice beantragt werden. Grundlage für die Prüfung der Freistellungsanträge sind die entsprechenden Verordnungen des Landes und der Kommunen. Da diese öffentlich einsehbar sind, müssen sie dem Antrag daher zunächst nicht beigefügt werden.

Diese Regelung gilt für alle gemeinnützigen Vereine, die über eine eigene Betriebsstätte verfügen und dort auch Mitarbeiter beschäftigen. Nur diese Vereine sind beitragspflichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Mitarbeiter auf geringfügiger Basis oder aber lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig angestellt sind. Vereine, die keine Mitarbeiter beschäftigen bzw. keine regelmäßigen Arbeitsplätze haben, können sich von der Beitragspflicht befreien lassen. Das gilt auch, wenn für den Verein ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter tätig sind – selbst dann, wenn dieses Ehrenamt mit einer Aufwandsentschädigung „vergütet“ wird.

Mehr Infos dazu gibt’s hier.

Vereinsangebote unter freiem Himmel sind versichert

Der Trainingsbetrieb in zahlreichen Vereinen des Sportlandes wird nach den Lockerungen der Corona-Eindämmungsverordnung ab dem 15. Mai wieder mehr und mehr zum Alltagsbild gehören. Zum richtigen Sport-Alltag aber ist es noch ein weiter Weg. Die Maßgaben, unter freiem Himmel zu trainieren sowie dabei die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln zu beachten, verhindern dies. Trotzdem gilt weiterhin: Der Unfallversicherungsschutz ist auch bei den aktuellen, alternativen Sportangeboten der Vereine gegeben.

Wie der Versicherungspartner des Landessportbundes, defendo Assekuranzmakler GmbH, bestätigt,  gilt bei Vereinsangeboten der Unfallschutz für seine Mitglieder weltweit. Insofern ist also auch ein Ausweichen von der Halle auf zugelassene Sportflächen – im jeweils aktuell zugelassenen Rahmen – möglich. Da zudem aktuell auch Teilnehmerlisten der Übungseinheiten geführt werden müssen, sind  alle notwendigen Nachweise problemlos zu erbringen. Auch bezüglich des Haftpflichtschutzes empfiehlt defendo den Vereinen und ihren eingesetzten Übungsleitern und Trainern dringend die Einhaltung der jeweils geltenden Verordnung. Da diese permanent veröffentlicht werden, sei hier im Schadensfall Unwissenheit nur schwer ins Feld zu führen.

Mehr Infos zum Thema Versicherung finden Sie hier.  “Quelle lsb-brandenburg.de”

Jetzt bewerben: „Sterne des Sports“ funkeln trotz Corona auch 2020

Es ist ein Naturgesetz: Je dunkler es ist, umso stärker funkeln die Sterne. Das gilt für den allabendlichen Himmel. Das gilt aber sicher auch für das Sportland, das sich nunmehr inmitten des Corona-Shutdowns wieder auf die Suche nach den „Sternen des Sports“ macht und dabei in diesem Jahr eine ganz besondere Auswahl haben wird. Denn die Grenzerfahrungen der Gesellschaft im Zuge der notwendigen Corona-Gegenmaßnahmen haben nur noch eindrücklicher die soziale Rolle der Sportvereine deutlich werden lassen. Gesundheit, Lebensfreude, Integration, Umweltschutz, spezielle Angebote für Kinder, Jugendliche oder Senioren: All das sind Bereiche, in denen die Vereine des Sportlandes vor Corona mit ehrenamtlichen Projekten engagiert waren und in denen sie trotz der Einschränkungen mit zahllosen Ideen wie Online-Sportangeboten, Einkaufshilfen und ähnlichem auch weiterhin aktiv sind. Um diesen freiwilligen Einsatz für das Gemeinwohl zu fördern und publik zu machen, schreibt der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) jährlichen seinen Ehrenamts-Wettbewerb „Sterne des Sports“ aus.

Ab sofort sind deshalb alle Mitgliedsvereine des Landessportbundes aufgerufen, sich für den „Oscar des Vereinssports“ 2020 zu bewerben und mit ihrem Engagement ins Rennen zu gehen. Die Teilnahme am digitalen Bewerbungsprozess ist dabei denkbar einfach. Das entsprechende Online-Formular sowie weitere Informationen gibt’s hier. Bundesweiter Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2020.

Info: Der DOSB und die Volksbanken und Raiffeisenbanken schreiben die „Sterne des Sports“ seit 2004 jährlich aus. Durch die Prämierungen auf Regional-, Landes- und Bundesebene flossen den teilnehmenden Vereinen bisher rund 5,5 Millionen Euro zugunsten ihres gesellschaftlichen Engagements zu.

“Quelle lsb-brandenburg.de”