Gute Nachrichten für Deutschlands Sportvereine: Die GEMA und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) haben sich nach intensiven Verhandlungen auf eine Fortführung des bestehenden Pauschalvertrages zur Musiknutzung in Sportvereinen geeinigt. Damit können Sportvereine auch künftig Musik einfach und rechtssicher einsetzen. Der Pauschalvertrag hat eine Laufzeit bis 2029 und stellt sicher, dass Musikschaffende für ihre Werke angemessen vergütet werden.
Rund 86.000 Sportvereine profitieren von der Vereinbarung, die eine einfache, unbürokratische und rechtssichere Nutzung von Musik im Trainings- und Veranstaltungsalltag, von der musikalischen Untermalung bei Sportfesten, Vereinsfeiern und Trainingsangeboten bis hin zu Fitness- und Tanzkursen, regelt. Yvonne Pietsch, Senior Managerin Pauschalverträge der GEMA: „Der DOSB stellt einen großen Teil der von Sportvereinen vorgenommenen Musiknutzungen bei Wettbewerben, Trainings und Veranstaltungen von der Vergütungs- und Anmeldepflicht frei. Hierdurch sorgen wir für eine erhebliche Verwaltungserleichterung für den gesamten Amateurbereich und bei der Erfassung von Musiknutzungen durch die GEMA.“
DOSB-Präsident Thomas Weikert begrüßt die lange Laufzeit des Vertrages: „Musik gehört zum Sport. Sie motiviert, verbindet und schafft Atmosphäre für gemeinsame Bewegung. Mit der Verlängerung des Pauschalvertrags mit der GEMA sichern wir unseren Sportvereinen eine unkomplizierte und rechtssichere Nutzung von Musik und entlasten sie gleichzeitig von bürokratischem Aufwand. Damit stärken wir das, was den Vereinssport in Deutschland ausmacht: Gemeinschaft, Freude und Teilhabe.“
Über die GEMA
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von über 100.000 Mitgliedern (Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter, Musikverlage) sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik. (Quelle: LSB Brandenburg)