Vereine aufgepasst: Mitgliedermeldung am 1. November gestartet

Der 1. November ist für Brandenburgs Sportvereine inzwischen ein festes Datum im Kalender, denn an diesem Tag startet seit Jahrzehnten die jährliche Bestandsmeldung für Mitglieder des Landessportbundes Brandenburg. Und so ist es auch in diesem Jahr. Bis zum 15. Januar 2026 müssen die Vereine nun satzungsgemäß ihre aktuellen Mitgliederzahlen über das Online-Portal Verminext an den LSB übermitteln.

Dabei setzt der LSB auch in diesem Jahr seine Digitalisierung und damit die Vereinfachung dieses Verwaltungsprozesses weiter fort. Nachdem die Vereine dank des bedienerfreundlichen Online-Portals bereits seit dem Vorjahr die zusätzliche Möglichkeit haben, direkt mit ihrer digitalen Mitgliedermeldung auch eine zusätzliche D&O- und Vermögensschadenversicherung anzumelden sowie ausführliche Informationen über ihr Sportangebot an Außenstehende weiterzugeben, steht nun eine weitere Neuerung an. So haben Sportvereine ab sofort die Chance, sich beim zuständigen Jugendamt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe bescheinigen zu lassen. Grundlage dieser Neuerung ist das Gesetz zur Förderung und zum Schutz junger Menschen (BbgKJG), das im Juni 2024 in Kraft getreten ist und mit dem der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Land weiter gestärkt werden soll. Gleichzeitig soll so die Beteiligung junger Menschen in Vereinen gefördert werden.

Ebenfalls neu und ein großer Schritt beim Abbau der Bürokratie: Die Sportvereine können nun bei ihrer Meldung ihre relevanten Vereinsunterlagen – wie Satzung, Vereinsregisterauszug oder Gemeinnützigkeitsnachweis – direkt im Portal hochladen. Nie war es leichter, die Vereinsmeldungen auf den neuesten Stand zu bringen.

Info: Bei der Mitgliedermeldung werden die Mitglieder jahrgangsweise, also nach Geburtsjahren, und nach Geschlecht, erfasst. Zudem sollten die Vereine vorab die Zugehörigkeit zu einem Landesfachverband prüfen. Der Nachweis der lizenzierten Übungsleiter ist im Zuge der Abrechnung der „Vereinsförderung“ notwendig. Weitere Hinweise zur Mitgliedermeldung sowie die FAQ zu Verminext gibt es hier. Außerdem sollten alle Vereine die hinterlegten Angaben zum Verein, insbesondere die Vorstandsdaten, die Vereinsanschrift und die Aktualität der Vereinsunterlagen (Satzung, Vereinsregisterauszug, Nachweis Gemeinnutz) prüfen.

Wer Unterstützung im Rahmen der Mitgliedermeldung benötigt, kann sich gern an die Vereinsverwaltung des LSB telefonisch unter (0331) 58 567 – 123 oder per Email an springborn@lsb-brandenburg.de oder den zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund wenden. Gleiches gilt für Vereine, die noch keinen Zugang zum Portal haben. (Quelle: LSB Brandenburg)