Seit Montag gilt die neue Umgangsverordnung des Landes und damit unter anderem das 2G-Gebot für den Kontaktsport unter dem Hallendach. Seitdem ploppen im ganzen Sportland zahlreiche Fragen auf. Eine der häufigsten und drängendsten: Gilt diese 2G-Regelung auch für die Trainerinnen und Trainer der entsprechenden Übungsgruppen? Müssen auch die Übungsleiterinnen und Übungsleiter geimpft oder genesen sein? Auf Drängen des Landessportbundes gibt das Sportministerium nun Antwort: Sie müssen es nicht! „Übungsleiter/Trainer/Funktionspersonal sind vom Begriff ‚Sportausübende‘ im Sinne der Eindämmungsverordnung nicht erfasst, d.h. die Regelungen der Eindämmungsverordnung zum Sport gelten nur für die Sportausübenden selbst“, heißt es in der Antwort des Ministeriums an den LSB. Und weiter: „Im Training oder beim Wettkampf (Sportgroßveranstaltung mit Unterhaltungscharakter) unterliegen sie jedoch der konkreten Zutrittsregelung des Betreibers/der Betreiberin der Sportanlage (bzw. im Falle der Übertragung der Betreiberpflichten auf Dritte kommt es dann auf die Festlegungen des Dritten an).“ Heißt: Wenn sich der Betreiber der Sportstätte für eine optionale 2G-Regel entschieden hat, gilt diese natürlich für alle.
Was ist Kontaktsport und was nicht? Diese Frage trieb nach dem Inkrafttreten der neuen Umgangsverordnung am 15. November viele Vereine und Verbände im Sportland erneut um. Nach zahlreichen Anfragen und auf Bitte des Landessportbundes hat das Brandenburger Sportministerium die bisher übliche Begriffsauslegung noch einmal präzisiert und nun auch offiziell veröffentlicht. Laut dem Ministerium fallen unter Kontaktsport „alle Sportarten, bei deren regelgerechten Ausübung das Abstandsgebot von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Beispielhaft gehören viele Ballsportarten dazu (aber nicht Tennis oder Badminton, außer im Doppel), aber auch Tanzsport. Kann das Abstandsgebot von 1,50 Metern eingehalten werden, z.B. durch den Einsatz entsprechender Übungen und Trainingsmittel im Trainingsbetrieb, fällt die Sportausübung nicht zwingend unter die 2G-Regel (Beispiel: Training am Sandsack im Boxen).“
Seit heute (15.11.2021) muss sich das Sportland auf neue Regeln im Kampf gegen das Corona-Virus einstellen. Die aktualisierte Eindämmungsverordnung, die das Land Brandenburg vergangene Woche beschlossen hat, sieht vor allem neue Einschränkungen für die Indoor-Kontaktsportarten vor. Auch im Veranstaltungsbereich gibt es Neuerungen.
Damit Aktive und Vereine den Überblick behalten, was aktuell für ihre Sportarten und im Vereinsleben erlaubt ist und was nicht, gibt es hier eine Sammlung zu den wichtigsten Regeln und Auslegungen:
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) hat eine tabellarische Übersicht veröffentlicht, in der u.a. Indoor- und Outdoorsport, kontaktloser- sowie Kontaktsport oder Regelungen zu Schwimmhallen und Sportveranstaltungen erfasst sind.
Es ist wieder soweit: Die jährliche Bestandsmeldung für Mitglieder des Landessportbundes Brandenburg steht an. Noch bis zum 15.01.2022 müssen satzungsgemäß die aktuellen Mitgliederzahlen über die Service-Plattform „VermiNet“ an den LSB gemeldet werden.
Die Mitglieder werden jahrgangsweise, also nach Geburtsjahren und Geschlecht erfasst. Zudem sollten die Vereine vorab die Zugehörigkeit zu einem Landesfachverband prüfen. Der Nachweis der lizenzierten Übungsleiter ist nur im Zuge der Abrechnung der Vereinsförderung notwendig. Wichtig aber ist: Die Antragstellung auf Vereinsförderung sowie die VBG-Ehrenamtsversicherung erfolgt innerhalb der Plattform unter dem Menüpunkt „Merkmale“. Sofern für einen Verein kein Zugang zu VermiNet vorhanden ist, kann dieser mit dem Formular „Teilnahme-Erklärung“ angefordert werden. Bei Änderungen des Onlinebevollmächtigten hingegen sollen Vereine auf das Formular „Wechsel Online-Bevollmächtigter“ zurückgreifen.
In diesem Zusammenhang sollten alle Vereine noch einmal die hinterlegten Angaben zum Verein, insbesondere die Vorstandsdaten, die Vereinsanschrift und die Aktualität der Vereinsunterlagen (Satzung, Vereinsregisterauszug, Nachweis Gemeinnutz) prüfen.
Info: Bei Schwierigkeiten hilft die Geschäftsstelle des jeweiligen Kreis- bzw. Stadtsportbundes. Auch die Vereinsverwaltung des LSB steht bei Fragen telefonisch unter (0331) 971 98 30 oder per Email an springborn@lsb-brandenburg.de zur Verfügung.
Aufgrund der wieder stark steigenden Zahlen von Infektionen mit dem Corona-Virus hat die Landesregierung beschlossen, die Umgangsverordnung entsprechend anzupassen. Wie das Landeskabinett heute (11.11.2021) auf einer Pressekonferenz mitteilte, gibt es ab dem kommenden Montag, 15. November, wieder neue Einschränkungen für den Sport. So wird für den Indoor-Kontaktsport künftig die 2G-Regelung gelten. Das heißt, dass nunmehr nur Geimpfte oder Genesene entsprechende Sportarten unter dem Hallendach betreiben dürfen. Ausgenommen davon sind allerdings alle Kinder bis 12 Jahre sowie Jugendliche bis 18 Jahre, die einen negativen Test vorweisen können. Die neue Umgangsverordnung gilt zunächst für drei Wochen bis einschließlich 5. Dezember 2021.
Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter (zum Beispiel: Weihnachtsfeier mit Geschäftspartnern, Kunden oder anderen Personen, die nicht zum Betrieb oder Unternehmen gehören)
Ausübung von Kontaktsport in geschlossenen Räumen (zum Beispiel Sporthalle) durch volljährige Sportausübende
Optionale 2G-Regelung
Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter (ausgeschlossen sind aber Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Rechtspflege, der Daseinsfür- und –vorsorge oder der Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben zu dienen bestimmt sind)
Sportanlagen in geschlossenen Räumen einschließlich Schwimmbädern
3G-Regelung
Sportanlagen in geschlossenen Räumen einschließlich Schwimmbädern (Zutritt nur für Sportausübende, die einen negativen Testnachweis vorlegen; für nicht volljährige Sportausübende ist wie bisher als Nachweis auch eine von einer oder einem Sorgeberechtigten unterzeichneten Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten Selbsttest zulässig)
Zusammenfassend heißt es in der Pressemitteilung zum Sport:
„Im Bereich Sport gilt nach der Corona-Verordnung: In Sportanlagen einschließlich Schwimmbädern gilt in geschlossenen Räumen die 3G-Regelung (Zutritt nur für Sportausübende, die einen negativen Testnachweis vorlegen können; für nicht volljährige Sportausübende reicht wie bisher als Nachweis auch eine von einer oder einem Sorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über einen negativen Selbsttest aus). Außerdem muss außerhalb der Sportausübung oder Schwimmbecken der Mindestabstand eingehalten werden und eine medizinische Maske getragen werden. Bei Kontaktsport bei Minderjährigen gilt eine Personenobergrenze von 30.
Neu ist: Die Ausübung von Kontaktsport in geschlossenen Räumen durch volljährige Sportausübende ist nur unter 2G zulässig (also Geimpfte und Genesene). In diesem Fällen gilt dann keine Personenobergrenze.“
Welche konkreten praktischen Auswirkungen, Bedingungen und Regeln für Sportvereine zu beachten sind, ergibt sich erfahrungsgemäß erst mit der Veröffentlichung der detaillierten Verordnung sowie den Auslegungen durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Sobald diese vorliegen, wird der Landessportbund an gleicher Stelle informieren.
zum Thema Gebühren Transparenzregister gibt es etwas Neues.
Kurz zusammengefasst:
Vereinfachtes Antragsformular (siehe Anlage)
Befreiung für 2021 kann noch bis 30.06.2022 gestellt werden (rückwirkend für 2021)
Kein Nachweis durch Freistellungsbescheid und Ausweiskopien mehr nötig – Versicherung zum Gemeinnutz reicht aus
Antragsstellung gilt wahrscheinlich solange wie FB gilt
Ab 2024 (derzeit geplant) gibt es eine Rückkopplung (sofern der Verein einverstanden ist) zwischen Transparenzregister und Zuwendungsempfängerregister (verwaltet die Gemeinnützigen Vereine)
Brandenburger Sportvereine, die noch auf eine Corona-Überbrückungshilfe angewiesen sind, müssen ihre Anträge spätestens bis zum 10.11.2021 an den Landessportbund Brandenburg stellen. Diese werden anschließend beim LSB bearbeitet und als Sammelanträge beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eingereicht. Anträge, die später beim LSB eingehen, können nicht mehr bearbeitet werden.
Die Landesregierung hatte die Corona-Überbrückungshilfe als zusätzliche Fördermaßnahme für in Not geratene Sportvereine ins Leben gerufen, damit Finanzierungslücken geschlossen werden können. Der Verein muss mit dem Antrag versichern, „dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten aus den fortlaufenden Personal- und Sachkosten für den Zeitraum der beantragten Hilfe zu zahlen (Liquiditätsengpass)“, wie es in der Richtlinie heißt.
Am 16.10.2021 war es endlich soweit. Nachdem im Frühjahr 5 Mitglieder der Schützengilde Wittenberge erfolgreich die Prüfung zum Übungsleiter/Trainer C Breitensport
abgelegt hatten, erhielten drei von ihnen am vergangenen Samstag die Lizenz. Die anderen Teilnehmer sind im wohlverdienten Urlaub.
Der Lehrgang, der unter Corona-Bedingungen zum größten Teil online stattgefunden hatte, war für die Teilnehmer und die Referenten eine besondere Herausforderung.
Gerade die Vermittlung der praktischen Inhalte gestaltete sich nicht so einfach. Um so größer ist die Freude über den erfolgreichen Abschluss.
Mit der druckfrischen Lizenz in den Händen und vielen guten Ideen, wollen die neuen Übungsleiter den regelmäßigen Trainingsbetrieb in der Schützengilde Wittenberge
wieder beleben und damit die langjährige gute Arbeit im Kinder- und Jugendbereich fortsetzen.
Bei der Mitgliederversammlung von SV Empor/ Grün-Rot Wittenberge gab es gleich drei Auszeichnungen. Christian Kube, der 1. Vorsitzende des Kreissportbund Prignitz überreichte einmal die Goldene Ehrennadel des Kreissportbund Prignitz und 2 mal Silber vom Landessportbund Brandenburg.
Christiane Schulte bekam die Goldene Ehrennadel des Kreissportbund Prignitz für Ihre Verdienste in der Abteilung Volleyball. Sowohl als Trainerin und Frauenwart oder 2. Vorsitzende war Christiane im Verein aktiv. Nach nun 25 Jahren Ehrenamt bekam Sie die Auszeichnung.
Anita Kochnowski leistet seit mehr als 36 Jahren vorbildliche Arbeit im Verein. In der Abteilung Kegeln sorgt Sie immer wieder für gute Anregungen. Anita hat großen Anteil an der positiven Entwicklung in der Abteilung. Nun bekam Sie die Silberne Ehrennadel des Landessportbund überreicht.
Klaus Gottwald ist seit 15 Jahren beim SV Empor/ Grün-Rot als Funktionär aktiv. Er zeigt immer großen Einsatz und hält als Schatzmeister alle Fäden in der Hand. Beim Verschmelzungsprozess der Vereine SV Empor und Grün-Rot Wittenberge hat er sich verantwortungsvoll eingebracht. Dafür bekam er heute die Silberne Ehrennadel des Landessportbund überreicht.