Wir nehmen Abschied
Kategorie: Allgemein
Soforthilfe: Sportvereine dürfen sich über 8 Euro pro Mitglied freuen

„Sportvereine beweisen für Brandenburg ein unersetzliches Engagement. Deshalb stellt das Land weitere rund 2,7 Millionen Euro für ihre ehrenamtliche Arbeit bereit. Das Sportland Brandenburg braucht aktive Vereine. Ich freue mich, dass wir dies schnell und unbürokratisch unterstützen können“, erklärt Sportministerin Britta Ernst die Sonderförderung, mit der das Land eindrucksvoll die enge Partnerschaft zwischen Politik, Gesellschaft und Sport unterstreicht.
Entsprechend zufrieden ist LSB-Präsident Wolfgang Neubert. „Unsere Aktiven und Ehrenamtlichen in den mehr als 3.000 Sportvereinen haben in den vergangenen knapp drei Jahren alles gegeben, um dem Sport in der sehr schwierigen Pandemie-Zeit in Brandenburg weiter ein attraktives Zuhause zu bieten. Das hat viel Kraft, zahlreiche Zugeständnisse und auch fast alle finanziellen Reserven gekostet. Diese Sonderzahlung ist daher nicht nur mit einem Blick auf die Vereinskassen ein unglaublich wichtiges Signal. Es ist auch ein ungemein starkes Zeichen dafür, welchen Stellenwert unser Land und die Politik uns, dem Sport, zumisst. Ich danke allen an dieser Entscheidung beteiligten Personen im Namen des gesamten Sportlandes.“ Hier gelte der Dank neben allen Abgeordneten insbesondere auch Finanzministerin Katrin Lange und Sportministerin Britta Ernst, die damit die Initiativen der Vereine würdigen.
Bereits 2021 hatte das Land aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie eine Sonderzahlung für Sportvereine veranlasst. Damals waren knapp 1,4 Mio. Euro – ebenfalls auf Antrag des Landessportbundes – pauschal und antragslos als zusätzliche Mittel geflossen.
Für eine ordnungsgemäße Kassenführung können sich die Vereine hier die Zuwendungsbestätigung für die neue Soforthilfe herunterladen, die als Einbuchungsbeleg gilt.
Zuwendungsbestätigung für Vereine
Quelle: lsb-brandenburg.de
Achtung Vereine: Mitgliedermeldung startet am 1. Dezember
Alle Jahre wieder: Pünktlich zum Ende des Jahres ruft der Landessportbund Brandenburg (LSB) seine Vereine zur jährlichen Mitgliedermeldung auf. Diesmal geht es ab dem 01.12.2022 los. Und wie immer haben sie dafür – so sieht es die Satzung des LSB vor – bis zum 15.01.2023 Zeit. So weit, so gut: Neu aber ist diesmal der Weg dorthin. Erstmals nämlich wird dies ausschließlich über das neue webbasierte Portal Verminext geschehen, das der Landessportbund vor kurzem entwickelt und online geschaltet hatte. Eine entsprechende Info-Post samt der Bitte um Registrierung im neuen Portal hatten alle Mitgliedsvereine und -verbände vor wenigen Wochen vom LSB erhalten.
Nun also folgt das Portal seiner Bestimmung, schließlich soll Verminext als Nachfolger der bisherigen Vereinsverwaltung „Verminet“ Bürokratie abbauen und die Interaktion zwischen Landessportbund und Vereinen weiter erleichtern. Alle bereits bei Verminext registrierten und freigeschalteten Vereine werden separat per E-Mail über die Mitgliedermeldung informiert. Vereine, die dies bisher noch nicht geschafft haben, haben weiterhin die Möglichkeit dies nachzuholen. Und das sollten sie auch tun, denn die Mitgliedermeldung wird ausschließlich über das Portal möglich sein und damit verbunden unter anderem auch der Antrag für die „Vereinsförderung“. Sollten Vereine die oben erwähnte Info-Post samt Einladungscode vom LSB nicht erhalten haben, können sie sich gern an die Vereinsverwaltung des LSB wenden – unter Angabe der LSB-Mitgliedsnummer und des Vereinsnamens.
Bei der Mitgliedermeldung werden die Mitglieder jahrgangsweise, also nach Geburtsjahren und Geschlecht, erfasst. Zudem sollten die Vereine vorab die Zugehörigkeit zu einem Landesfachverband prüfen. Der Nachweis der lizenzierten Übungsleiter ist nur im Zuge der Abrechnung der „Vereinsförderung“ notwendig. Weitere Hinweise zur Mitgliedermeldung sowie die FAQ zu Verminext gibt es hier.
Wer Unterstützung im Rahmen der Mitgliedermeldung benötigt, kann sich gern an die Vereinsverwaltung des LSB oder den zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund wenden.
Neben der Mitgliedermeldung wird ab sofort auch die Antragsstellung für die „Vereinsförderung“, die Förderung „Sportverein und Kita“ sowie die VBG Ehrenamtsversicherung ausschließlich über das neue Portal erfolgen. Alle weiteren Förderrichtlinien werden schrittweise integriert.
Quelle lsb-brandenburg.de
Vereinssport bleibt Konstante in unruhigen Zeiten

Der Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) hat heute im Sport- und Bildungszentrum Lindow (Mark) mit seiner Mitgliederversammlung ein Signal der Stabilität und Konstanz in einer aktuell unsteten Gegenwart gesendet und damit deutlich den Willen gezeigt, weiterhin seine verantwortungsvolle Rolle als eine der wichtigsten Stützen der Gesellschaft zu übernehmen. In dem erstmals seit zwei Jahren wieder als Präsenzveranstaltung organisierten Treffen der Delegierten der mehr als 340.000 Mitglieder wurden insbesondere finanzielle und organisatorische Weichen für die Zukunft gestellt.
Nachdem Brandenburgs Vereine in den zurückliegenden Corona-Jahren den bis dahin kaum für möglich gehaltenen Ausnahmesituationen widerstanden haben, sehen sie sich nun den Unwägbarkeiten infolge der hohen Inflation und der Energiekrise konfrontiert. „Leider rutscht unsere Gesellschaft derzeit von einer Krise in die nächste und Lösungen zu finden wird immer komplizierter. Die massive Ungewissheit nagt an uns allen. Umso mehr ist das zu würdigen, was in den Vereinen und Verbänden für die Bürgerinnen und Bürger umgesetzt wird“, lobte LSB-Präsident Wolfgang Neubert die Verdienste der zehntausenden Ehrenamtlichen in den Vereinen für Sport und Zusammenhalt.
Unterstützt werden sie dabei von großen Teilen der Gesellschaft und des Landtags. „Dankenswerterweise haben die Abgeordneten erkannt, wie wichtig eine Unterstützung durch die öffentliche Hand in dieser Zeit für den Sport ist“, berichtete Neubert über konstruktive Gespräche mit der Politik, die zeitnah zusätzliche finanzielle Hilfe sowohl zur Überwindung der Pandemie-Folgen als auch zur Abschwächung der Energiekrise
zugesagt habe. Damit könne – einhergehend mit Sparmaßnahmen und dem weiterhin großen Engagement in den Vereinen – die Rückkehr zum kontinuierlichen Wachstum des Sports in Brandenburg beschleunigt werden.
Diesem Ziel untergeordnet und unabhängig von den sehr wahrscheinlich fließenden zusätzlichen Fördergeldern des Landes verabschiedeten die Delegierten in Lindow den Haushaltsplan des Sportlandes für das Jahr 2023 in Höhe von rund 21,79 Mio. Euro. Gleichzeitig votierten die Mitglieder einstimmig für den Antrag des Präsidiums, den Mitgliedsbeitrag stabil bei acht Euro pro Kopf zu halten.
Quelle: lsb-brandenburg.de
75-mal Goldener Plan Brandenburg: 600.000 Euro für den FSV Groß Kreutz
Mit dem Slogan „Mein Stein für den Verein“ wirbt der FSV Groß Kreutz um private Spenden für den Ausbau des Vereinsgebäudes. Einen besonders großen Stein hat heute das Land Brandenburg beigesteuert. Sportministerin Britta Ernst und der Vorstandsvorsitzende des Landessportbundes Brandenburg (LSB), Andreas Gerlach, übergaben einen Zuwendungsbescheid über 600.000 Euro aus dem Goldenen Plan Brandenburg.
Diese Förderung ist auch der Lohn für eine besondere Erfolgsgeschichte. Denn seit 2018 hat sich der FSV aus einem Ein-Sparten-Verein mit gut 70 Mitgliedern zu einem breit aufgestellten Verein mit zahlreichen unterschiedlichen Abteilungen und mehr als 400 Mitgliedern entwickelt, der seinen Fokus insbesondere auf die Nachwuchsarbeit legt.
Und wer wächst, braucht auch mehr Platz: Der FSV Groß Kreutz will das Vereinshaus um einen Erweiterungsbau vergrößern. Bis Ende 2023 soll das neue Gebäude mit mehr als 200 Quadratmetern Nutzfläche stehen. Dafür stellte der Verein einen Antrag auf Förderung an den Landessportbund, der die Förderrichtlinie für das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport betreut. Mit dem heute übergebenen Förderbescheid wird dem Verein ein Zuschuss über 600.000 Euro (Gesamtkosten: 814.400 Euro) gewährt. Damit wird er die Bedingungen und Trainingsmöglichkeiten der Sportlerinnen und Sportler deutlich verbessern können. „Für uns ist das heute ein fantastischer Tag, eine riesige Sache“, schwärmte denn auch FSV-Vorsitzender Thomas Radant.
Auch Sportministerin Britta Ernst zeigte sich angetan: „Ich freue mich, dem FSV Groß Kreutz den 75. Zuwendungsbescheid aus dem Goldenen Plan Brandenburg übergeben zu können. Mit neun Abteilungen Sportangebote für die ganze Familie anzubieten, beweist großen Einsatz. Der Verein ist zu einer Stütze in der Brandenburger Sportlandschaft geworden. Ich danke allen Sportlerinnen und Sportlern, die sich ehrenamtlich hier einbringen.“
Der Sportverein trägt zudem das Gütesiegel Kinderschutz des Kreissportbundes Potsdam-Mittelmark und bekam 2022 den Großen Stern des Sports in Silber für sein Projekt „Sport für die ganze Familie – ein Sportverein im Wandel“ verliehen.
Info: Die Landesregierung reagiert mit dem Goldenen Plan Brandenburg auf den weiterhin bestehenden Investitionsbedarf bei den meist ehrenamtlich geführten Sportvereinen. Sie unterstützt mit insgesamt 25 Millionen Euro den Bau oder die Sanierung von vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen in Brandenburger Kommunen. Das Förderprogramm läuft von 2021 bis 2024. Die Fördermittel werden in Form von Zuschüssen ausgereicht, wobei der Vorhabenträger mindestens 20 Prozent Eigenmittel aufbringen muss.
Der Landessportbund ist für die Antragsprüfung und Weitergabe der Fördermittel an die Vereine zuständig. Insgesamt konnten bisher bereits Zuwendungen in Höhe von 9.921.191,64 € an die Sportvereine über den LSB übergeben werden. Gefördert wurden vorrangig Sportplätze (23), Mehrzweckgebäude (29) und Wassersportanlagen (12). Das Gros der geförderten Maßnahmen leistet einen Beitrag zur CO2-Emmissionsreduzierung.
Quelle: lsb-brandenburg.de
Abmahnwelle wegen DSGVO-Verstoß: Überprüfen und (noch) nicht zahlen
Eine Abmahnwelle rollt derzeit durch Deutschland, die auch Vereine und Verbände im Sportland nicht verschont. Ausgelöst wurde sie durch ein Urteil des Landgerichts München I (Aktenzeichen 3 O 17493/20) zur Problematik um die rechtswidrige Verwendung von „Google-Fonts“. Doch diese unangenehme Welle muss nicht gleich zur kalten Dusche werden.
Ursächlich für die Welle sind zahlreiche Schreiben, die Seitenbetreiber aktuell erhalten und die mit dem immer gleichen Wortlaut die Nutzung von „Google-Webfonts“ monieren und unter Androhung insbesondere gerichtlicher Schritte eine Schadensersatzzahlung im zumeist unteren dreistelligen Bereich fordern. „Google-Fonts“ ist ein interaktives Verzeichnis von über 1.000 Schriftarten, das seit dem Jahr 2010 von Google zur Verfügung gestellt wird und von Webseitenbetreibern auf den eigenen Internetseiten kostenfrei eingebunden werden kann. Das Problem hierbei: In vielen Fällen ist „Google-Fonts“ dynamisch in die Seite eingebunden. Das heißt konkret, dass die Schriftart nicht geladen und von einem eigenen Speicherort lokal eingebunden ist. Vielmehr wird bei jedem Besuch der Webseite, um die Schriftart anzuzeigen, eine Verbindung zum Google-Server aufgebaut. Hierbei wird leider auch die IP-Adresse des Webseitenbesuchers an Google übertragen, was im Widerspruch mit der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) steht, da in der Übertragung der IP-Adresse des Besuchers eben eine Verarbeitung personenbezogener Daten vorliegt und eine datenschutzrechtliche Rechtfertigung dafür in diesen Fällen nicht gegeben ist.
Umgangen werden kann dieses datenschutzrechtlich problematische Prozedere durch eine lokale Einbettung der „Google-Fonts“. Der Webseitenbetreiber kann nämlich eine Schriftart herunterladen und anschließend im eigenen lokalen Web wieder hochladen. Jedes Mal, wenn die Webseite aufgerufen wird, wird die Schriftart nicht von Google, sondern vom eigenen Speicherort geladen, weil sie lokal in die Internetseite eingebunden ist. Eine Abfrage der IP-Adresse des Nutzers ist damit nicht mehr notwendig.
Daher sollten alle Vereine und Verbände, die Webseiten betreiben, zeitnah überprüfen, ob ihre Webseite die „Google-Fonts“ lokal oder unter Weitergabe der IP-Adresse an Google einbindet. Für den Fall, dass eine lokale Einbindung nicht erfolgen kann, kann, ähnlich der Cookie-Bestätigung, eine Einwilligung bei Besuch der Webseite eingeholt werden.
Wen bereits eine Abmahnung erreicht hat, sollte zunächst überprüfen, ob die „Google-Fonts“ auf der Webseite verwendet und tatsächlich eine Verbindung zu Google hergestellt wird. Ist dies nicht der Fall, kann das Schreiben im Papierkorb landen und ignoriert werden.
Liegt keine lokale Einbindung vor, sollte diese schnellstmöglich umgestellt werden. Eine Zahlung auf die Aufforderung sollte aber trotzdem zunächst unterbleiben, da hierzu keine generelle Pflicht besteht und es auf Grund der derzeit in einer Vielzahl versandten Schreiben nicht danach aussieht, dass die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden.
Und aufgepasst: Prinzipiell betrifft die benannte Problematik auch alle anderen US-Dienste, die Schriften dynamisch einbinden (z.B. Adobe Fonts, MyFonts etc.).
Quelle:lsb-brandenburg.de
DOSB-Energie-Umfrage unterstreicht herausfordernde Lage der Sportvereine – Politik reagiert

Der organisierte Sport in Deutschland trägt als größte Bürgerbewegung des Landes mit seinen rund 87.000 Sportvereinen in erheblichem Maße zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Gesundheit der Bevölkerung bei. Insbesondere nach zwei schwierigen, coronageprägten Jahren, kehren die Menschen wieder vermehrt in die Vereine zurück. Umso bedenklicher sind die Ergebnisse der bundesweiten Umfrage des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und der 16 Landessportbünde (LSB) zur Lage der Vereine in der Energiekrise, an der sich bis zum 23. Oktober 5.696 Sportvereine aus allen Bundesländern beteiligt haben.
Die Umfrage, die vom Institut für Sportstättenentwicklung (ISE) durchgeführt wurde, zeigt, dass mehr als 40 Prozent der Vereine starke Auswirkungen durch die Energiekrise erwarten. Dazu gehören u.a. Einschränkungen des Trainingsbetriebs, Schließungen einzelner Abteilungen oder Mitgliederrückgänge. Rund sechs Prozent fürchten sogar eine akute Existenzbedrohung, also die Auflösung des Vereins. Zum Vergleich: Rückblickend auf die Corona-Pandemie gaben lediglich 26 Prozent der Vereine in der aktuellen Umfrage an, dass sie starken Auswirkungen ausgesetzt waren, knapp 2 Prozent gaben an, dass sie existenzbedroht gewesen seien.
DOSB-Präsident Thomas Weikert zeigt sich in Anbetracht dieser Ergebnisse besorgt um die Sportvereinslandschaft: „Die Sportvereine in Deutschland sind stark und haben nicht zuletzt während der Pandemie ein enormes Durchhaltevermögen bewiesen. Aber die Reserven sind so gut wie aufgebraucht und spätestens mit den zu erwartenden, deutlich erhöhten Abschlagszahlungen stehen insbesondere die vielen tausend Vereine mit eigenen Sportanlagen vor teilweise existenzbedrohenden finanziellen Belastungen.“
Um diesen zu entgehen, wird Energiesparen allein nicht reichen. Bereits Anfang September hatte der DOSB seine Mitglieder dazu aufgerufen, im Sport 20 Prozent Energie einzusparen und einen entsprechenden Stufenplan und Leitfaden erstellt. Die aktuellen Zahlen belegen jedoch, dass selbst beim Erreichen des gesteckten Ziels hohe Mehrbelastungen zu erwarten sind.
Darauf hat die Politik nun reagiert und die für Privathaushalte vorgesehene Gaspreisbremse auch ausdrücklich auf die Vereine ausgeweitet. Gleiches wird auch für die ebenfalls vorgesehene Strompreisbremse gelten. Außerdem sollen weitere Unterstützungsprogramme auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene hinzukommen.
„Die Unterstützung der Sportministerkonferenz in vielen Themenfeldern gibt dem Sport neue Energie. Insbesondere der Beschluss zur Energiekrise ist für unsere 87.000 Sportvereine an der Basis mit rund 27 Millionen Mitgliedschaften ein wertvolles Signal. Viele Länder haben signalisiert, dass sie die Maßnahmen des Bundes durch eigene Programme zum Schutz der Vereine ergänzen werden. Sport muss stattfinden können, um Menschen in schwierigen Zeiten zusammenzubringen und seine positiven Wirkungen entfalten zu können“, sagte DOSB-Präsident Thomas Weikert.
Für viele Vereine sind die Auswirkungen der Energiekrise bereits jetzt zu spüren. So gab mehr als ein Viertel der befragten Vereine an, dass sie einen Mitgliederrückgang aufgrund der aktuellen Krise zu verzeichnen haben. In mehr als fünf Prozent der Fälle mussten bereits Sportstätten geschlossen werden.
Um anfallende Mehrkosten abzufangen, sähe sich mehr als ein Drittel der Vereine laut Umfrage gezwungen, ihre Mitgliedsbeiträge zu erhöhen, was den Mitgliederrückgang wohl weiter beschleunigen und den Zugang zum Sport insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen erschweren würde. Umso dringlicher sind nun finanzielle Hilfen, die sich mehr als 65% der befragten Vereine wünschen.
Quelle: lsb-brandenburg.de
Glückwünsche und KSB Gold zum Geburtstag
Am heutigen Sonntag feierte Karl-Heinz Brüdigam seinen 75. Geburtstag. Zu diesem Anlass besuchte Ihn der erste Vorsitzende des Kreissportbundes und überreichte ihm die goldene Ehrennadel des Kreissportbundes Prignitz. Karl-Heinz ist seit 1996 im Ehrenamt aktiv und zeigt besonderen Einsatz als Trainer im Jugend- sowie Erwachsenenbereich. Auch als Abteilungsleiter setzt er seine Kraft für den SV Empor/Grün Rot Wittenberge ein.
Noch übersichtlicher, noch einfacher: Förderrichtlinien neu sortiert
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Noch übersichtlicher, noch einfacher: Förderrichtlinien neu sortiert
Mehr Nutzerfreundlichkeit, weniger Bürokratie: Der Landessportbund Brandenburg hat seine Förderrichtlinien neu sortiert und sorgt damit für die Vereine und Verbände in Brandenburg für einen noch einfacheren Beantragungsweg bei Förderungen. Während die Vereinsförderung sowie die Förderung „Sportverein und Kita“ bereits jetzt ganz einfach und webbasiert über das neue Online-Portal Verminext beantragt werden können, sind die weiteren Förderrichtlinien erst einmal zielgruppenorientiert zusammengefasst. Das heißt: Vereine und Verbände müssen nicht mehr in allen Dokumenten nach den für sie gültigen Förderrichtlinien stöbern. Vielmehr sind sowohl für Vereine als auch für die Verbände die entsprechenden Förderrichtlinien gebündelt zu finden – und zwar in ihrer bisherigen Form als ausfüllbare pdf-Dateien bzw. im Word-Format. Mittelfristig werden dann auch diese Förderungen über Verminext beantragbar sein, um letztlich per kurzem Online-Weg noch mehr Zeit, Nerven und Papier zu sparen.
Weitere Informationen zu Verminext
Quelle: lsb-brandenburg.de
Wichtig und neu: Online-Portal Verminext ersetzt Verminet

Der Landessportbund Brandenburg e.V. treibt die Digitalisierung und damit den Abbau zeitraubender Bürokratie voran – mit der Einführung seines neuen webbasierten Portals Verminext, das das bisherige Verminet zum 1. November ablöst. Über das neue Portal werden Vereine und Verbände künftig ihre jährliche Mitgliedermeldung an den LSB abgeben sowie ihre Vereinsdaten pflegen. Außerdem können sie mit Verminext in Zukunft sämtliche Prozesse der LSB-Förderungen abwickeln – von der Beantragung bis zur Auszahlung. In einem ersten Schritt ist dies zunächst mit der „Vereinsförderung“ sowie der Förderung „Sportverein und Kita“ möglich. Alle weiteren Förderungen aus der LSB-Förderrichtlinie werden schrittweise folgen. Das bisherige Portal Verminet, über das die Abgabe der Bestandmeldung in der Vergangenheit möglich war, ist ab sofort nicht mehr zugänglich.
Um das neue Portal Verminext nutzen zu können, ist eine Registrierung notwendig, deren Ablauf der Landessportbund in einem Schreiben, das am 1.November an alle Vereine und Verbände versandt wird, Schritt für Schritt erläutert. Die Registrierung muss bis zum 21.11.2022 abgeschlossen werden. Anschließend haben alle Vereine und Verbände für die diesjährige Mitgliedermeldung vom 01.12.2022 bis 15.01.2023 Zeit.
Weitere Informationen zu Verminext
Quelle:lsb-brandenburg.de



