Lockerungen: 3G beim Outdoorsport und keine Kontaktlisten mehr

Erstes leichtes Aufatmen im Sportland: Das Land Brandenburg wird ab morgen bereits auf die 2G-Regel beim Outdoorsport sowie auf die Kontaktnachverfolgung verzichten. Über diese Änderung der aktuellen Eindämmungsverordnung Brandenburgs hat die Landesregierung heute (08.02.22) in einer Pressekonferenz informiert. In der entsprechenden Pressemitteilung der Staatskanzlei heißt es dazu: „Bei der Sportausübung auf Sportanlagen unter freiem Himmel gilt nun grundsätzlich die 3G-Zutrittsregelung (bisher 2G). Das bedeutet: Zutritt haben vollständig Geimpfte, nachweislich Genesene oder tagesaktuell negativ Getestete. Für die Ausübung von Individualsport auf Sportanlagen unter freiem Himmel gelten keine Zutrittsbeschränkungen mehr.“

Was das konkret für die Vereine des Landes heißt, erklärt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in einem passenden Erläuterungsschreiben: „Dies bedeutet, dass der oder die Betreiber/-in einer Sportanlage auf Basis eines individuellen Hygienekonzeptes sicherstellen muss, dass der Zutritt beschränkt ist auf:

  1. geimpfte, genesene oder getestete Personen (unterliegen Schüler/-innen einer regelmäßigen Testung an ihrer Schule, genügt die Bescheinigung über einen negativen Selbst-Test; bei Minderjährigen unterzeichnet durch die Eltern) und
  2. Kinder bis zum 6. Geburtstag sowie vom Schulbesuch zurückgestellte Kin-der (ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis).

Zudem entfällt für Sportanlagen unter freiem Himmel, laut Sportministerium, die „Pflicht, ein Hinweisschild im Zutrittsbereich der Sportanlage mit Verweis auf die Zutrittsregeln anzubringen“. Sogar gänzlich ohne Beschränkungen ist ab morgen die Ausübung von Outdoor-Individualsport.

Für alle Sportarten gilt: Es müssen keine Kontaktlisten mehr geführt werden. „Das heißt, dass der oder die Betreiber/-in der Sportanlage keine Kontaktdaten der Sportler/-innen oder der sonstigen Besucher/-innen mehr zu erfassen hat (und dies auch nicht mehr darf)“, erläutert das Sportministerium in seinem Infoschreiben und weist daraufhin, dass diese Regelung auch für Sportveranstaltungen mit bis zu 1.000 Zuschauenden sowie Freibäder gilt.

Wichtig: Die 2G-Zutrittsregelung für die Sportausübung in geschlossenen Räumen bleibt unberührt.

Die veränderte Eindämmungsverordnung tritt am morgigen Mittwoch (9. Februar) in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 23. Februar.

Erläuterungsschreiben des MBJS

Übersicht aller Regeln des MBJS

Fünfte Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Quelle:lsb-brandenburg.de

Vorstandssitzung am 07.02.2022 findet erneut Online statt

Die erste Vorstandssitzung des neuen Jahres findet auf Grund der Pandemie erneut Online statt. Der Beginn ist für 18:00 Uhr geplant.

Tagesordnung:

  • 1. Allgemeine Informationen 
  • 2. Mitgliederstatistik 
  • 3. Finanzen 
  • 4. Mitgliederversammlung 
  • 5. Aus – und Weiterbildung 
  • 6. Termine 
  • 7. Sonstiges

Der Vorstand

 

Corona-Hilfe für Sportvereine neu aufgelegt

Das Land Brandenburg hat in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund den Rettungsschirm für in Not geratene Sportvereine neu aufgespannt. Die seit 2020 existierende und bereits mehrfach verlängerte Corona-Hilfe des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) kann auch in diesem Jahr beantragt werden. Der Verein muss mit seinem Antrag versichern, „dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten aus den fortlaufenden Personal- und Sachkosten für den Zeitraum der beantragten Hilfe zu zahlen (Liquiditätsengpass)“, wie es in der Richtlinie heißt. Ist dies der Fall, erhält der betroffene Verein „eine einmalige nicht rückzahlbare Leistung als Zuschuss in Form eines Schadensausgleichs.“

Die Hilfe wird für bis zu drei Monate ab dem 01.01.2022 gewährt, maximal bis zum 30.06.2022. Erneute Antragstellungen, die sich auf einen neuen, also vom Erstantrag nicht umfassten Zeitraum von bis zu drei Monaten beziehen, sind möglich. Anträge müssen direkt beim Landessportbund bis zum 01.05.2022 per E-Mail an coronahilfe@lsb-brandenburg.de eingereicht werden.

Richtlinie des MBJS zur Corona-Hilfe

FAQs des MBJS zur Corona-Hilfe

Antragsformular zur Corona-Hilfe

Quelle:lsb-brandenburg.de

Transparenzregister: Befreiung für Vereine weiterhin möglich

Zum 1. Januar 2022 sind die Gebühren für das Transparenzregister angehoben worden – und das empfindlich. Wurden für das Jahr 2021 noch Zahlungen in Höhe von 11,47 Euro erhoben, sind es für 2022 bereits 20,80 Euro. Noch ein Grund mehr also für alle gemeinnützigen Vereine, einen Antrag auf Gebührenbefreiung zu stellen. Denn noch sind derartige Anträge möglich. Bis einschließlich 30. Juni 2022 können Vereine diese direkt beim Bundesanzeigerverlag stellen. Der Antrag kann entweder postalisch (Bundesanzeiger Verlag GmbH, Gebührenbefreiung, Postfach 100534, 50445 Köln), per Fax (0221 – 20290100) oder gescannt per Email eingereicht werden.

Aber Achtung: Alle Vereine sollten warten, bis sie direkt vom Bundesanzeigerverlag als Verein angeschrieben werden und nicht bestehende Antragsformulare anderer Vereine nutzen.

Quelle:lsb-brandenburg.de

Neu: Maskenpflicht für Zuschauer beim Indoor-Sport

Neues Jahr, neue Corona-Regeln – auch für den Sport. Wie das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) mitteilt, sieht die „Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“, die seit dem 17. Januar 2022 in Brandenburg gilt, allerdings nur wenige Veränderungen für die Aktiven vor. Während sich beim Zutritt zu den Sportanlagen „nichts geändert“ hat, wie es in dem Schreiben heißt, und „Indoor- und Outdoorsport auf Sportanlagen […] unverändert im 2G-Zutrittsmodell zulässig“ ist, gibt es beim Thema Sportveranstaltungen leichte Verschärfungen der Regeln. „Für Sportveranstaltungen mit bis zu 1.000 Zuschauenden in geschlossenen Räumen wurde die Regelung gestrichen, wonach auf festen Sitzplätzen mit mindestens einem Meter Abstand die Maske abgenommen werden darf. Zukünftig gilt daher für alle Zuschauerinnen und Zuschauer Indoor durchgängig eine Maskenpflicht (medizinische Maske)“, informiert das Ministerium. Großveranstaltungen über 1.000 Zuschauende bleiben weiterhin untersagt.

Das MBJS weist außerdem auf eine Sonderregelung für den Breitensport outdoor im öffentlichen Raum hin. So heißt es in seiner Übersicht:

„Die Sportausübung im öffentlichen Raum, also außerhalb von Sportanlagen (z.B. Lauftraining) ist zulässig mit folgenden Einschränkungen:

  • Abstand von 1,50 m (sofern keine Ausnahme für Lebenspartner, Familien, Berufs- und Leistungssportler etc. vorliegt, § 3),
  • Personenbegrenzung auf 10 Personen, sofern nur 2G-Personen teilnehmen, wobei Kinder bis zum 14. Geburtstag unberücksichtigt bleiben,
  • sofern Personen teilnehmen, die weder geimpft noch genesen sind, gilt: Begrenzung auf Personen eines Haushalts + 2 Personen eines weiteren Haushaltes, wobei Kinder bis zum 14. Geburtstag nicht mitzählen

Diese Kontaktbeschränkungen gelten u.a. nicht für begleitete Außenaktivitäten mit Kindern und Außenaktivitäten mit Jugendlichen, insbesondere im Rahmen der zugelassenen Kinder- und Jugendarbeit.  Kinder-  und Jugendsport im öffentlichen Raum kann also ohne Personenobergrenze erfolgen.“

Die aktuelle Verordnung ist voraussichtlich bis 13. Februar gültig.

Das komplette Erläuterungsschreiben des MBJS
Tabellarische Übersicht über die Infektionsschutz-Regelungen im Sport (MBJS)
Zur aktuellen Eindämmungsverordnung

Quelle:lsb-brandenburg.de

KSB Prignitz startet mit C-Lizenz Lehrgang ins neue Jahr

Am heutigen Freitagabend startete in der Geschäftsstelle des Kreissportbund Prignitz ein C-Lizenz Lehrgang. Die Themen für den heutigen Abend lauten:

  • Belastung & Beanspruchung
  • Steuerung und Belastung
  • Lernen im Sport
  • Trainingsmethoden
  • Trainingsprinzipien

Samstag: Konditionelle Themen:

  • Ausdauer
  • Kraft
  • Schnelligkeit
  • Koordination

Eichwalde ist Brandenburgs „Sportlichste Gemeinde 2020“

Eichwalde heißt der Sieger im Rennen um den Titel „Sportlichste Gemeinde im Land Brandenburg 2020“. Das hat eine unabhängige Wettbewerbsjury aus Vertretern des Sportministeriums, des Landessportbundes und des Städte- und Gemeindebundes in Brandenburg entschieden und auch noch gleich die Platzierten benannt. Die Gemeinden Elsterwerda und Neutrebbin belegten die Plätze zwei und drei. Eichwalde darf sich als Gewinner über ein Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro freuen. Der 2. Platz ist mit 3.000 Euro und der 3. Platz mit 2.000 Euro Preisgeld verbunden.

Die Gemeinde Eichwalde (Dahme-Spreewald) hat rund 6.420 Einwohnerinnen und Einwohner, von denen im Jahr 2020 1.037 Mitglied in einem der ortsansässigen Vereine waren. Die Jury ließ sich von dem hohen Organisationsgrad überzeugen, aber auch vom überdurchschnittlich großen Angebot an Sportmöglichkeiten, der hohen Auslastung dieser durch die Vereine sowie der engen Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Vereinen. Aber auch die perspektivische Entwicklung und der Ausbau der Sportstätten in der Gemeinde waren für den Sieg auschlaggebend.

Sportministerin Britta Ernst: „Ich gratuliere der Sieger-Kommune für ihr Engagement in Sachen Breitensport – und damit verbunden allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die das breite Sportangebot in Eichwalde ermöglichen. Der Kern des Sports liegt in den Städten und Gemeinden; die Kommunen sind wichtige Förderer des Vereinssports.“

Info:

Mit dem Auszeichnungswettbewerb „Sportlichste Stadt/Sportlichste Gemeinde im Land Brandenburg“ wollen das Sportministerium (MBJS) und der Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) eine zukunftsfähige Partnerschaft zwischen Sport und Kommune unterstützen. Um den Titel bewerben können sich alle Brandenburger Kommunen unter 10.000 Einwohner (Kategorie 1) bzw. über 10.000 Einwohner (Kategorie 2). Der Wettbewerb wird im jährlichen Wechsel ausgeschrieben. Eine Besonderheit im Jubiläumsjahr 2020 war, dass die Kategorien gemeinsam ausgeschrieben wurden. Auszeichnungskriterien sind u.a. die Mitgliederzahlen in den Sportvereinen vor Ort, die Vielfalt der sportlichen Angebote, bürgerfreundliche Nutzungsmöglichkeiten der Sportstätten, die Entwicklung von Sportstätten und ihrer Konzeption sowie der Stellenwert des Sports in der Kommune.

Quelle lsb-brandenburg.de

Jahresabschluss – Volleyball Mixed Turnier in Wittenberge

Am heutigen Donnerstag fand in der Wittenberger Allende Halle das Mixed Turnier von Empor/Grün-Rot Wittenberge statt. 9 Mannschaften waren am Start. Kurz vor Turnierbeginn zeichnete der Kreissportbund Prignitz in Person vom 1. Vorsitzenden Christian Kube Reinhard Schwarz für 50 Jahre Ehrenamt aus. Reinhard ist seit 50 Jahren im Ehrenamt in der Prignitz tätig. Dabei arbeitete er für verschiedene Vereine in verschiedenen Funktionen. Er ist Mitbegründer vom Prignitzer Volleyballverband und des SSV Empor 90 Wittenberge. Er setzte sich dafür ein, dass die Veranstaltung “Volleyballsommer” ins Leben gerufen wurde und sich zu einem Höhepunkt im sportlichen Leben der Stadt Wittenberge entwickelte. Der Kreissportbund verlieh im heute die Ehrenplakette.

Ebenfalls ausgezeichnet wurde Andreas Salewski – 1. Vorsitzender von Empor/Grün-Rot Wittenberge. Anlässlich seines 55. Geburtstages überreichte Christian Kube die bronzene Ehrennadel des Landessportbundes Brandenburg.