Ukraine-Hilfe: Ausnahmeregel erlaubt Vereinen ab sofort Spendensammlung

Die Hilfsbereitschaft ist groß, die Verunsicherung in den Vereinen jedoch auch: Nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine und dem damit einhergehenden Zustrom an Kriegsflüchtenden nach Deutschland hatten auch zahlreiche Sportvereine in Brandenburg große Anteilnahme gezeigt und zu Spenden aufgerufen. Dabei aber war die Gefahr groß, mit diesen gut gemeinten Aktionen die eigene Gemeinnützigkeit aufs Spiel zu setzen. Denn: Steuerbegünstigten Körperschaften – darunter zählen auch Sportvereine – ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Mittel für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden, die sie nach ihrer Satzung (bei Sportvereinen eben der Sport) nicht fördert (§ 55 Absatz 1 Nummer 1 AO).

Diese Gefahr hat der Gesetzgeber jetzt aber erst einmal gebannt. Wie das Bundesministerium der Finanzen nun mitteilt, hat es Verwaltungsanweisungen erlassen, die der Anerkennung des gesamtgesellschaftlichen Engagements dienen und damit auch Sportvereinen Möglichkeiten bieten, zu helfen.

Laut Finanzministerium ist es rückwirkend seit dem 24. Februar 2022 „unschädlich für die Steuerbegünstigung einer Körperschaft, die nach ihrer Satzung keine z.B. mildtätigen Zwecke fördert oder regional gebunden ist, wenn sie Mittel, die sie in Sonderaktionen für die Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten erhalten hat, ohne entsprechende Änderung ihrer Satzung unmittelbar selbst für den angegebenen Zweck verwendet.“ Darüber hinaus ist es für die entsprechenden Vereine „ferner unschädlich, wenn die Spenden beispielsweise entweder an eine steuerbegünstigte Körperschaft, die mildtätige Zwecke verfolgt, oder an eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. eine inländische öffentliche Dienststelle zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten weitergeleitet werden.“

Voraussetzungen dafür definiert das Bundesfinanzministerium ebenfalls: „Die steuerbegünstigte Einrichtung, die die Spenden gesammelt hat, muss entsprechende Zuwendungsbestätigungen für Spenden bescheinigen, die sie für Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten erhält und verwendet. Auf die Sonderaktion ist in der Zuwendungsbestätigung hinzuweisen.“

Die neuen Verwaltungsanweisungen eröffnen Vereinen darüber hinaus noch weitere Möglichkeiten zu helfen. So können sie „sonstige bei ihr vorhandene Mittel, die keiner anderweitigen Bindungswirkung unterliegen, ohne Änderung der Satzung zur unmittelbaren Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten“ einsetzen und Personal und Räumlichkeiten zu diesem Zweck zur Verfügung stellen.

Die neuen Regeln gelten für Maßnahmen, die vom 24. Februar bis zum 31. Dezember 2022 durchgeführt werden.

Weitere Informationen dazu und den genauen Wortlaut der Verwaltungsanweisungen gibt es in dem

offiziellen Schreiben des Bundesministerium der Finanzen.

Quelle:lsb-brandenburg.de

LSB-Treffen in Lindow: Gemeinsam für die Zukunft

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Und wieder ist ein Stück des Alltags zurück: Erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie haben sich die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Kreis- und Stadtsportbünde sowie der Landesfachverbände auf Einladung des Landessportbundes im Sport- und Bildungszentrum Lindow an den vergangenen beiden Tagen zu ihrer (eigentlich) alljährlichen Konferenz zusammengefunden. Anders als zuletzt konnten die Teilnehmer dabei wieder gemeinsam in einem Saal sitzen und diskutieren – und benötigten dafür keinen virtuellen Raum. Entsprechend erleichtert zeigte sich LSB-Vorstandsvorsitzender Andreas Gerlach zur Eröffnung der Tagung. „Es ist schön, euch endlich wieder alle persönlich zu treffen und nicht mehr auf Bildschirme angewiesen zu sein.“

Doch trotz der Freude über das Wiedersehen und die zunehmenden Erleichterungen für den Sport im Rahmen der Pandemiemaßnahmen; die Rückschläge und zusätzlichen Hindernisse für das Sportland durch Corona sind nicht vergessen. „Der Sport hat gelitten“, brachte es Gerlach auf den Punkt. „Auch wenn unsere Vereine eine tolle Leistung unter den Corona-Einschränkungen gezeigt haben“, bleibt festzuhalten: Vereine verbuchten finanzielle Einbußen, verloren Mitglieder und auch Ehrenamtliche.

Diesen Trend wieder umzukehren, hat das Sportland bereits erfolgreich begonnen. Wie weit es auf diesem Weg bereits gekommen ist und welche Möglichkeiten es gibt, dabei noch mehr Geschwindigkeit aufzunehmen; darüber tauschten sich die Anwesenden in verschiedenen Workshops aus. Dabei kamen Themen der Bildung genauso zur Sprache wie die unterschiedlichen Projekte der Brandenburgischen Sportjugend, die verschiedenen Kommunikationskanäle für Vereine und Verbände sowie der Förderung des Nachwuchssports in Brandenburg allgemein.

Quelle: lsb-brandenburg.de

Ministerium konkretisiert aktuelle Regeln für den Sport

Der Name ist neu, doch ein Großteil der Regelungen bleibt gleich: Die seit dem 18. März geltende Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die die bis dahin gültige Eindämmungsverordnung abgelöst hat, brachte dem Sport nur wenige Änderungen (siehe News 18.3.). Diese Neuerungen hat das Sportministerium nun näher erläutert und dem Sportland dafür zudem eine neue tabellarische Übersicht an die Hand gegeben.

Wichtigste Neuerungen aus Sicht des Brandenburger Sports sind dabei der Wegfall der Personenobergrenzen bei Sportgroßveranstaltungen sowie beim Sport im öffentlichen Raum. Letzterer war bis zum 18. März auf maximal 10 Personen begrenzt. Ebenfalls neu ist der Wegfall von Zutrittsbeschränkungen bei Vereinssitzungen. Wo vormals noch die 3G-Regelung galt, ist nunmehr nur noch das Abstandsgebot zu beachten.

Eine Übersicht über alle aktuellen Pandemie-Regeln im Sport gibt es in der

Tabellarischen Übersicht des MBJS

Die wichtigsten Fragen zu den einzelnen Regeln beantwortet das MBJS auf seiner Seite. Hier sind die FAQ des Ministeriums:

Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel ohne Einschränkungen

Sport in geschlossenen Sportanlagen: 3G-Regel

3G-Regel auch bei Sportveranstaltungen

3G-Regel in Freibädern und Schwimmhallen

Vereinssitzungen ohne Zutrittsbeschränkungen

Beschäftigte auf und in Sportanlagen

Sport im öffentlichen Raum ohne Einschränkungen

Sport in Schulen und Kitas

Weitere Informationen finden Sie im

Erläuterungsschreiben des MBJS

sowie in der

Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Quelle:lsb-brandenburg.de

Neue Corona-Verordnung, doch wenig Neues für den Sport

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Das Land Brandenburg hat viele bisher gültige Corona-Schutzmaßnahmen bis einschließlich 2. April verlängert. Damit nutzt das Land die vom Bund geplante Übergangsregelung im neuen Infektionsschutzgesetz. Statt der Eindämmungsverordnung gilt daher ab heute (18.03.2022) die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Im Wesentlichen würden darin die bisherigen Regelungen für den Sport bis zum 2. April fortgesetzt, so das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). In einer Infomail weist das MBJS aber auch auf zwei Neuerungen hin:

1. Für die Sportausübung im öffentlichen Raum entfällt das bisher geltende Abstandsgebot, d.h. Kontaktsportarten wie beispielsweise Fußball auf der Wiese werden wieder zulässig.

2. Für Sportgroßveranstaltungen gilt ab 18. März 2022 für Zuschauerinnen und Zuschauer ein 3G-Zutrittsmodell (statt bisher 2G).

Die Sportausübung auf Sportanlagen ist unverändert: unter freiem Himmel gelten keine Zugangsbeschränkungen; indoor gilt 3G.“

Welche konkreten praktischen Auswirkungen, Bedingungen und Regeln für Sportvereine darüber hinaus zu beachten sind, ergibt sich erfahrungsgemäß erst nach den weiteren Auslegungen durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Sobald diese vorliegen, wird der Landessportbund an gleicher Stelle informieren.

Quelle:lsb-brandenburg.de

Ukrainische Flüchtende in Brandenburgs Sportvereinen versichert

Ein Schritt zu etwas mehr Normalität: Flüchtende aus der Ukraine sind ab sofort bei sportlichen Aktivitäten in einem brandenburgischen Sportverein versichert und können damit – zumindest für kurze Zeit – so etwas wie sportliche Ablenkung erleben. Der Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) und die defendo Assekuranzmakler GmbH haben dafür jenen Vertrag mit der Feuersozietät Berlin Brandenburg fortgeschrieben, der bereits seit Beginn des Jahres 2015 Flüchtenden und Asylbewerbern Haft- und Unfallschutz gibt. Dieser Schutz gilt explizit für Nicht-Mitglieder und entspricht dem der LSB-Versicherungsverträge.

Mit dem Vertrag soll den Flüchtenden die Möglichkeit erleichtert werden, in Brandenburgs Vereinen auch erst einmal ohne Mitgliedschaft Sport zu treiben. Damit soll die Integration, bei der Sport und seine Vereine eine besondere Rolle spielen, schneller vorangetrieben werden. Zuwanderer finden hier erste Anknüpfungspunkte mit den Menschen vor Ort und treten dann vielleicht in einem zweiten Schritt dem Verein bei.

Bis dahin schützt die neue Versicherung vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden und springt beispielsweise bei Bergungskosten, kosmetischen Operationen oder Invalidität ein. Wenn Asylbewerber und Flüchtlinge am Spielbetrieb teilnehmen wollen, müssen sie Mitglied im Sportverein sein. Dann sind sie über die allgemeine Sportversicherung abgesichert.

Da es sich um eigenständige Versicherungsverträge handelt, sollte im Schadenfall erst defendo kontaktiert werden. Das gilt natürlich auch bei Fragen rund um diese Versicherung.

Ansprechpartner dafür sind:

Philipp Schneckmann (030) – 37 44 29 612
Regine Bandermann (030) – 37 44 29 614
Patrick Walczuch (030) – 37 44 29 648

Per Mail ist Brandenburgs Sportversicherungspartner unter info@defendo-assekuranzmakler.de erreichbar.

Achtung: Die Behandlung beim Arzt gehört nicht zu den Leistungsumfängen der LSB-Absicherung. Dies gilt auch für die Behandlung nach einem Sportunfall. Nach dem aktuellen Prozedere sollten Vereine bei den zuständigen Krankenkassen und Ämtern nachfragen.

Quelle:lsb-brandenburg.de

Vereinstreue: Zahl der Aktiven in Brandenburg stabilisiert sich

Die Liebe zum Sport und zu ihren Vereinen ist bei den Brandenburgerinnen und Brandenburgern weiterhin groß. Daran hat auch das zweite Corona-Jahr mit all seinen Einschränkungen nichts geändert. Hatte das erste Pandemie-Jahr noch für einen deutlichen Rückgang der Mitgliederzahlen im Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) um mehr als 11.000 Aktive gesorgt, konnte der LSB die Zahlen in diesem Jahr – zumindest im Vergleich zu 2021 – konstant halten. Wie die aktuellen Mitgliederzahlen (Stichtag 01.01.2022) zeigen, treiben aktuell 345.219 Aktive in Brandenburgs Vereinen organisiert Sport. Das sind zwar 1.467 mehr als im Vorjahr, aber immer noch gut 10.000 Sportlerinnen und Sportler weniger als vor der Corona-Pandemie.

Die Treue zu den Vereinen sei der Lohn der nimmermüden Arbeit aller Ehrenamtlichen in den Sportvereinen, so LSB-Präsident Wolfgang Neubert, und ein Versprechen für die Zukunft: „Trotz aller Beschränkungen im Sport, in unseren Vereinen, hat sich die Zahl unserer Aktiven nicht verkleinert. Dabei spielt zum einen sicher der Drang nach Bewegung, nach einer gesunden Freizeitbeschäftigung eine große Rolle. Aber ebenso groß ist zum anderen auch die Sehnsucht, endlich wieder gemeinsam mit anderen Gleichgesinnten und Freunden Sport zu treiben, gemeinsam Erfolge zu erleben und sich gegenseitig nach Niederlagen Mut zuzusprechen. Das ist Sport, wie wir ihn lieben und das ist der Sport, der uns auch wieder erwartet.“

Dazu allerdings bedürfe es weiter großer Anstrengungen. Denn ein Comeback in diesen so sehnsüchtig erwarteten sportlichen Alltag gestalte sich angesichts der langen Corona-Pause vielerorts schwierig. „Viele Ehrenamtliche müssen nun zurückgewonnen, Bewegungsdefizite – vor allem bei Kindern und Jugendlichen, aber auch bei älteren Menschen – aufgeholt werden. Nur zusammen mit unseren Partnern in den Kommunen, in der Wirtschaft und in der Politik auf kommunaler, regionaler und landesweiter Ebene werden unsere Vereine, werden unsere Sportlerinnen und Sportler, diesen Kraftakt erfolgreich bewältigen.“

Der Organisationsgrad im Land Brandenburg hat sich, im Vergleich zu 2021, ebenfalls stabilisiert. So gehören 13,64 Prozent aller Brandenburgerinnen und Brandenburger einem der rund 3.000 Sportvereine an. Mitgliederstärkster Kreis- bzw. Stadtsportbund bleibt der Stadtsportbund Potsdam (32.387 Mitglieder) vor dem KSB Potsdam-Mittelmark (30.212) und dem KSB Oberhavel (25.425).

Beliebteste Sportart im organisierten Sport in Brandenburg ist weiterhin Fußball. 84.025 Sportlerinnen und Sportler sind aktuell im Fußball-Landesverband Brandenburg organisiert. Dahinter folgen der Handball-Verband Brandenburg (12.439) sowie der Märkische Turnerbund (12.125).

Der mitgliederstärkste Sportverein des Landes Brandenburg kommt mit dem SC Potsdam e.V. aus der Landeshauptstadt (4.799). In dem Vereinsranking folgen, wie in den Vorjahren, der Brandenburgische Präventions- und Rehabilitationssportverein e.V. (3.893) aus Cottbus sowie der Turn- und Sportverein Falkensee e.V. (3.740) aus dem Havelland.

Statistische Erhebung des Landessportbundes 2022

Übersicht der Statistiken des Landessportbundes der vergangenen Jahre

Quelle “lsb-brandenburg.de”

Unterstützung für Sportgeräte, Lizenzerwerb und vieles andere mehr Anträge auf Sportförderung sind bis zum 31. Mai einzureichen

Der Landkreis Prignitz, Geschäftsbereich III, Sachbereich Schulverwaltung, Kultur und Sport informiert, dass die Antragsfrist für die Abgabe der Anträge auf Sportförderung am 31.05.2022 endet. Später eingehende Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.

Antragsberechtigt sind alle Sportvereine, die Mitglied im Kreissportbund sind.

Die förderbaren Anwendungsgebiete sind vielfältig und reichen vom Lizenzerwerb für Übungsleiter/innen bis hin zum Zuschuss für die Anschaffung von Sportgeräten. Alle Anwendungsgebiete und die maximale Höhe der antragsfähigen Zuschüsse sind in der Sportförderrichtlinie des Landkreises Prignitz ersichtlich.

Die Sportförderrichtlinie des Landkreises Prignitz, Infos und alle aktuellen Vordrucke erhalten Sie über den Kreissportbund Prignitz e.V. bzw. unter www.landkreis-prignitz.de (Verwaltung, Dienstleistungen A-Z, S wie „Sportförderung“).

Bitte reichen Sie Ihre Anträge bis zum 31.05.2022 beim Kreisportbund ein.

Ansprechpartner sind:

Kreissportbund Prignitz e.V.

Birka Eschrich

Perleberger Straße 20

19322 Wittenberge

Telefon: 03877/563956

Landkreis Prignitz

Sachbereich Schulverwaltung, Kultur und Sport

Mandy Rogall-Hagen

Telefon: 03876/713-374

Albert Klatt legt seine Ämter nieder und geht in den Ruhestand

Herr Klatt ist Gründungsmitglied des Schützenverein Porep/ Nettelbeck und seitdem 1. Vorsitzender. Immer wieder zahlte sich seine Hartnäckigkeit in den verschiedensten Bereichen aus, wie zum Beispiel beim Einbau der modernen Seilzuganlage im Schützenhaus. Er pflegte immer gute Kontakte zu Schulen der Gemeinde, KSB und LSB.

Durch diese Tätigkeiten hat er großen Anteil an den Erfolgen des Vereins. Dafür dankte Ihm der Kreissportbund Prignitz in Person von Christian Kube. Der Kreissportbund zeichnete Albert Klatt mit einer Ehrenplakette aus.

Sportministerium erläutert neue Corona-Regeln

Nachdem gestern die neue Eindämmungsverordnung in Kraft getreten ist und mit ihr zahlreiche Erleichterungen auch für den Sport (wir berichteten), hat nun das Sportministerium Brandenburgs einige Erläuterungen dazu veröffentlicht, um die neuen Spielräume für die Vereine zu konkretisieren. Wie schon in der Vergangenheit bewährt, hat es dazu eine tabellarische Übersicht erstellt, in der die den Sport betreffenden Regeln mit ihrer praktischen Bedeutung für die Aktiven und Vereine gegenübergestellt werden. Wichtigste Neuerungen sind sicherlich der Wegfall aller Beschränkungen für den Sport unter freiem Himmel ab dem 4. März sowie der Wechsel von der 2G- zur 3G-Regel im Indoorsport (ebenfalls ab 4. März). In diesem Zusammenhang weist das Ministerium daraufhin, „dass die Nutzung der Umkleideräume und der Sanitäranlagen im Rahmen der Sportausübung unter freiem Himmel zum Sportbetrieb unter freiem Himmel zählt. Umkleiden und Sanitäranlagen können daher nach den Regeln für den Sport unter freiem Himmel genutzt werden, selbstverständlich nur mit Maske“.

Ebenfalls wichtig für die Vereine: „Vereinssitzungen sind ab sofort wieder ohne zahlenmäßige Begrenzung im 3G-Modell möglich. Im 3G-Modell muss auf Basis eines Hygienekonzeptes organisatorisch sichergestellt sein:

  • Zutrittsgewährung nach dem 3G-Modell,
  • Abstand von 1,50 m, wobei zwischen festen Sitzplätzen 1 m genügt (Das Abstandsgebot entfällt, wenn alle durchgehend FFP2-Maske tragen.),
  • der regelmäßige Austausch der Raumluft in geschlossenen Räumen,
  • in geschlossenen Räumen: Maskenpflicht (ab 6 Jahren, medizinische Maske).

Erläuterungsschreiben des MBJS

Übersicht aller Regeln des MBJS

Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Quelle:lsb-brandenburg.de