Seit heute (15.11.2021) muss sich das Sportland auf neue Regeln im Kampf gegen das Corona-Virus einstellen. Die aktualisierte Eindämmungsverordnung, die das Land Brandenburg vergangene Woche beschlossen hat, sieht vor allem neue Einschränkungen für die Indoor-Kontaktsportarten vor. Auch im Veranstaltungsbereich gibt es Neuerungen.
Damit Aktive und Vereine den Überblick behalten, was aktuell für ihre Sportarten und im Vereinsleben erlaubt ist und was nicht, gibt es hier eine Sammlung zu den wichtigsten Regeln und Auslegungen:
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) hat eine tabellarische Übersicht veröffentlicht, in der u.a. Indoor- und Outdoorsport, kontaktloser- sowie Kontaktsport oder Regelungen zu Schwimmhallen und Sportveranstaltungen erfasst sind.
Übersicht über die Infektionsschutz-Regelungen im Sport
Gleichzeitig hat das MBJS seine
FAQs für den Individual- und Breitensport
überarbeitet und online veröffentlicht. Hier geht es direkt zu den Links:
- 2G-Regel als Option
- 2G-Regel beim Kontaktsport unter volljährigen Sportausübenden
- 3G-Regel
- Sport in geschlossenen Räumennach der 3G-Regel
- Für Freibäder gilt nun 2G und für Schwimmbäder gilt weiter die 3G-Regel
- Großveranstaltungen
- Abstandsgebot, Mund-Nasen-Bedeckung und Hygieneregeln
Zur dritten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung
Quelle:lsb-brandenburg.de