
Sportminister Steffen Freiberg: „Brandenburg ist Sportland und setzt auf die verbindende Kraft des Sports. Das Land unterstützt die Vereine bei Ausbau und Erhalt der Sportstätten. Denn wir wissen, dass sie gute sportliche Rahmenbedingungen brauchen, aber die finanziellen Lasten dafür oft nicht allein schultern können. Dem Brandenburger Sport- und Ruder-Klub 1883 ermöglichen wir mit der Zuwendung aus dem Goldenen Plan Brandenburg die Sanierung und Modernisierung seines Vereinsgebäudes. Damit kann er vor allem seinem Nachwuchs im Hockey und Tennis künftig bessere Spiel- und Trainingsbedingungen bieten. Ich danke allen Sportlerinnen und Sportlern, die sich ehrenamtlich für den Verein einbringen.”
Der BSRK wird mithilfe des Goldenen Plans die Sanierung des im Jahr 1954 erbauten Vereinsgebäudes vornehmen. Im Zuge der Sanierung werden unter anderem Mauern und Fundament gegen Feuchtigkeit geschützt, Fenster und Türen neu eingesetzt sowie eine neue Raumaufteilung vorgenommen.
Andreas Gerlach, Vorstandsvorsitzender des Landessportbundes Brandenburg, über den die Fördermittel ausgereicht werden, bedankte sich sowohl beim Land für die finanzielle Unterstützung als auch beim Verein, der mit seinem ehrenamtlichen Engagement die Voraussetzungen für den Sport seiner Aktiven legt. Gleichzeitig machte er deutlich, wie wichtig der Goldene Plan Brandenburg für das Sportland ist – und auch in Zukunft sein wird. „Daher wünsche ich mir sehr, dass es für den Goldenen Plan Brandenburg, der in diesem Jahr leider ausläuft, durch das dann neugewählte Parlament eine Neuauflage gibt.“
In den vier Jahren der aktuellen Förderperiode des Goldenen Plan Brandenburg sind bisher gut 24,3 Millionen Euro Fördermittel des Landes in die Sanierung und den Neubau von Sportstätten in der Mark geflossen. Ziel ist die Stärkung der Sportinfrastruktur in den Kommunen durch Förderung von Bauinvestitionen vorrangig für vereinseigene und langfristig gepachtete Sportanlagen der Sportvereine. Rund 60 Prozent der geförderten Maßnahmen leisten gleichzeitig einen Beitrag zur CO2-Emmissionsreduzierung. Bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten können gefördert werden. Sportvereine melden ihre Projekte über den jeweiligen Stadt- oder Kreissportbund an, der eine Prioritätenliste an den Landessportbund übermittelt. Dieser erstellt eine landesweite Projektliste und stimmt die Förderung mit dem MBJS ab.
Quelle: lsb-brandenburg.de