Neue Förderung: Bund unterstützt ab sofort Sanierung von Sportstätten

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Spätestens die steigenden Energiekosten im Zuge des Ukrainekrieges sowie die damit einhergehenden Unwägbarkeiten auch für Vereine haben ein Thema wieder aktueller denn je gemacht, auf das der Sport seit Jahrzehnten hinweist: die notwendige Sanierung von Sportstätten. Der Bund hat nun mit dem Start des 476 Millionen Euro schweren Förderprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ darauf reagiert. Seit Ende Juli läuft der Projektaufruf für das Bundesprogramm, für das sich Kommunen mit ihren Projekten noch bis Ende September 2022 bewerben können. Der Schwerpunkt des Programms liegt auf der klimagerechten Sanierung der förderfähigen Maßnahmen, wobei Sportstätten und insbesondere Schwimmbäder im Fokus stehen.

Antragsberechtigt und dementsprechend Förderempfänger sind allerdings grundsätzlich Städte und Gemeinden (Kommunen), in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Sportvereine sind also nicht direkt antragsberechtigt, können aber zusammen mit ihrer Kommune einen gemeinsamen Förderantrag stellen. Bei einem positiven Bescheid würde die Kommune die Förderung entsprechend an den Verein weiterleiten. Daher empfiehlt der Deutsche Olympische Sportbund den Sportvereinen, sich baldmöglichst mit ihren Kommunen in Verbindung zu setzen, um von diesem Projektaufruf profitieren zu können.

Essenziell für eine mögliche Förderung ist das wesentliche Absenken der Treibhausgasemissionen. Ebenso müssen die Sanierungsmaßnahmen ein Vorbild hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und der Barrierefreiheit sein. Bestandsgebäude sollten grundsätzlich erhalten bleiben, Ersatzneubauten sind hingegen nur in Ausnahmefällen förderfähig.

Das Förderverfahren ist grundsätzlich in zwei Phasen untergliedert:

  • Phase 1: Interessenbekundung über das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Zeitraum vom 15. August 2022 bis 30. September 2022. Dabei ist eine erste Projektskizze online einzureichen und eine formlose Anzeige über die Interessenbekundung beim zuständigen Landesressort bis zum 23. September 2022 vorzunehmen.
  • Phase 2: Die Auswahl der Projekte, die für eine Förderung vorgesehen sind, erfolgt voraussichtlich im November 2022. Diese Projekte müssen in der zweiten Phase einen Zuwendungsantrag stellen und bis Ende 2027 umgesetzt werden.

Die Zuwendungen werden als Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Projekte müssen von den Kommunen bzw. Ländern oder Landkreisen mitfinanziert werden. Der Bund beteiligt sich bis maximal 45 Prozent – bei Kommunen in Haushaltsnotlage bis zu 75 % – der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der aufzubringende kommunale Anteil liegt entsprechend bei mindestens 55 % bzw. 25 % bei Kommunen in Haushaltsnotlage.

Weitere Informationen zum neuen Förderprogramm finden Sie hier.

Der Landessportbund und das Land Brandenburg bieten den Sportvereinen darüber hinaus mit dem „Goldenen Plan Brandenburg“ sowie mit der „Förderrichtlinie 5.1“ seit Jahren noch weitere Fördermöglichkeiten für die Sanierung von Sportstätten.

Quelle “lsb-brandenburg.de”