Der Brandenburger Landtag hat am 19.06.2024 den Gesetzesentwurf „Gesetz zur Förderung und zum Schutz von jungen Menschen“ der Landesregierung verabschiedet. Der Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) und insbesondere die Brandenburgische Sportjugend (BSJ) im LSB begrüßen diese Entscheidung ausdrücklich – denn sie stärkt nicht nur die Rechte von Kindern und Jugendlichen sondern auch die des Brandenburger Sports und seiner Vereine in ihrer Jugendarbeit auf und neben dem Platz.
Denn dank des neu geschaffenen § 131 (2) 3. des Brandenburger Kinder- und Jugendgesetzes, der zum 1. August 2024 in Kraft treten wird, werden die Sportvereine künftig offiziell als Träger der freien Jugendhilfe eingestuft, was ihnen zusätzliche Chancen bietet. Robert Busch, Vorstand im LSB und gleichzeitig Jugendsekretär der BSJ: „Mit der Gesetzesneuerung ist erstmals auch das ganz normale Sporttreiben der Kinder und Jugendlichen über die Jugendhilfe förderfähig. Das ist ein absolutes Novum in Deutschland und etwas, für das wir lange gekämpft haben. Jetzt haben unsere Vereine die Möglichkeit, sich aktiv in die Jugendhilfeplanung einzubringen.“ Und diese Möglichkeit sollten auch so viele Sportvereine wie möglich nutzen, wie Busch erklärt. „Vertreterinnen und Vertreter der Vereine können sich nun in die Jugendhilfeausschüsse der Landkreise wählen lassen und damit direkter als bisher an der Ausrichtung und der Förderung der Jugendhilfe in den Regionen beteiligen“, ruft der Jugendsekretär zur Beteiligung auf.
Die Zeit dafür sei perfekt, denn nach der jüngsten Kommunalwahl werden in allen Kreisen und kreisfreien Städten die Ausschüsse neu gebildet. „Damit haben wir als Sport die bisher einmalige Chance, dafür zu sorgen, dass in der Jugendhilfeplanung ab sofort auch immer der Kinder und Jugendsport mitgedacht wird.“ So könnten die Vereine mit ihrem Know-how und den Erfahrungen, die sie unter anderem im Rahmen der Trainingsarbeit mit den Kindern und Jugendlichen tagtäglich sammeln, wertvolle neue Themengebiete, Ideen und Anregungen in die Gremien einbringen – und komplett andere Blickwinkel auf die Probleme, Wünsche und Lebenssituationen der Jüngeren als die bisherigen Protagonisten. Dass diese Entscheidung nicht alle begeistert und entgegen der Kritik der Liga der freien Wohlfahrtspflege getroffen wurde, scheint Busch, aufgrund eines reduzierten Blicks auf die zur Verteilung stehenden Ressourcen, ganz klar. „Aus meiner Sicht ist das eine ganz klare Win-Win-Situation – für den märkischen Sport natürlich und ganz sicher auch für die brandenburgische Gesellschaft“, ist Busch überzeugt, der daher den Sportvereinen des Landes dringend empfiehlt, von ihrem neu geschaffenen Recht zahlreich Gebrauch zu machen.
Unterstützung bekommen die Sportvereine dabei vom Landessportbund und seiner Sportjugend. Bei Fragen können sie sich sowohl an die Vereinsverwaltung des LSB als auch an die der Demokratieberatungsstelle der BSJ wenden.
Quelle: lab-brandenburg.de