Werte Sportfreundinnen und Sportfreunde,
zum Thema Gebühren Transparenzregister gibt es etwas Neues.
Kurz zusammengefasst:
- Vereinfachtes Antragsformular (siehe Anlage)
- Befreiung für 2021 kann noch bis 30.06.2022 gestellt werden (rückwirkend für 2021)
- Kein Nachweis durch Freistellungsbescheid und Ausweiskopien mehr nötig – Versicherung zum Gemeinnutz reicht aus
- Antragsstellung gilt wahrscheinlich solange wie FB gilt
- Ab 2024 (derzeit geplant) gibt es eine Rückkopplung (sofern der Verein einverstanden ist) zwischen Transparenzregister und Zuwendungsempfängerregister (verwaltet die Gemeinnützigen Vereine)
Informationen
Informationen zum Transparenzregister
Antrag