Das ist neu: Nach eingehender Prüfung der gerade veröffentlichten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung rät der Landessportbund Brandenburg seinen Mitgliedsvereinen dringend, im Rahmen ihrer Veranstaltungen – egal, ob Trainingseinheiten oder Wettkampfbetrieb – Anwesenheitslisten zu führen – wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Das gilt nun auch wieder für den Kontakt-Sport im Outdoorbereich. Waren diese Listen zuletzt nur noch Empfehlungen der Verbände und Verwaltungen, sind sie seit dem 11.08.2020 wieder vom Land Brandenburg verpflichtend verordnet. Das Anlegen von Listen, die die Namen und Telefonnummern bzw. E-Mail-Adressen der Teilnehmer beinhalten müssen, sollen im Falle einer Corona-Infektion unter den Teilnehmern eine Kontaktnachverfolgung erleichtern. Bei der medialen Vorstellung der neuen Umgangsverordnung hatte die Landesregierung leider nicht explizit auf die neue Regel hingewiesen.
Bei Detailfragen rät der Landessportbund seinen Vereinen, mit den örtlichen Gesundheitsämtern Kontakt aufzunehmen.
“Quelle lsb-brandenburg.de”