Die aktuellen Corona-Regeln für Sportvereine und Sportreibende bleiben noch bis zum 31. Juli dieses Jahres bestehen. Die Landesregierung hat die geltende Umgangsverordnung, die am 13.07. ausgelaufen wäre, ohne Änderungen verlängert. Begründet wird diese Entscheidung unter anderem mit dem Vormarsch der Delta-Variante. Das heißt auch für den Sport: Alles bleibt vorerst wie gehabt.
Zur aktuell gültigen Umgangs-Verordnung
Die wichtigsten Regeln im Überblick (Quelle MBJS):
Outdoor-Sport
Der Outdoor-Sport (mit als auch ohne Kontakt) ist auf öffentlichen und privaten Sportanlagen ohne Einschränkungen (ohne Personenbegrenzung, ohne Negativ-Test, ohne Hygienekonzept) für alle Altersgruppen möglich. Auch der Outdoor-Sport im öffentlichen Raum (außerhalb von Sportanlagen) unterliegt keiner Personenbegrenzung mehr.
Indoor-Sport
Für den Indoor-Sport ohne Kontakt gibt es keine Personenobergrenze. Da jedoch jederzeit das Abstandsgebot (außerhalb der Sportausübung) gilt, ergibt sich die Maximalzahl in Abhängigkeit von der Raumgröße. Umkleiden und Sanitäranlagen mit Maske (ab 6 Jahre) dürfen genutzt werden.
Für den Indoor-Sport mit Kontakt ist die Personenzahl weiterhin auf 30 Sportausübende begrenzt, zudem bleibt die Pflicht zur Vorlage eines Testergebnisses unabhängig von der jeweiligen Inzidenz bestehen; ansonsten gilt das gleiche wie beim kontaktlosen Indoor-Sport.
Schwimm- und Freibäder
Die Schwimmhallen und Freibäder sind für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Betreiber müssen allerdings ein Hygienekonzept vorsehen.
Zuschauer bei Sportveranstaltungen
Indoor- und Outdoor-Sportveranstaltungen, einschließlich Vereinssitzungen, sind mit bis zu 1.000 Personen möglich. Sportausübende und Funktionspersonal sowie Geimpfte und Genesene zählen nicht mit. Die Maskenpflicht kann entfallen, wenn sich die Besucherinnen und Besucher auf festen Sitzplätzen aufhalten und zwischen den Sitzplätzen der Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird.
Zu weiteren Erläuterungen (FAQs) des Sportministeriums
Quelle lsb-brandenburg.de