Online-Rechte: GEMA beendet nächste Kulanzregelung

Vieles im Sport ist wieder in einen fast altbewährten Alltag zurückgekehrt. Darauf reagiert auch die GEMA und nimmt nun nach und nach jene Kulanzregelungen zurück, mit denen sie im Corona-Lockdown Aktive und Vereine finanziell entlastet hatte. Unter anderem hatte die GEMA Online-Rechte ohne zusätzliche Vergütung eingeräumt. Seit dem 31. Juli ist dies nun nicht mehr so. Das heißt, dass ab dem 1. August 2021 z.B. das Onlinestreaming auf Webseiten über den regulären Tarif VR-OD 10 lizenziert wird. Weitere Informationen zu dem und auch anderen Online-Tarifen finden Sie hier.

Quelle:lsb-brandenburg.de

Keine Testpflicht mehr für Aktive bis 12 Jahre und mehr Zuschauer

Es ist ein weiterer Schritt Richtung Normalität: Wie die Landesregierung informiert, wird es in der ab 1. August gültigen neuen Corona-Umgangsverordnung erneut kleinere Erleichterungen für den Sport geben. Wichtigste Neuerung dabei: Für Kinder bis 12 Jahre entfällt auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 20 beim Sport in geschlossenen Räumen die Testpflicht. Bisher war diese Ausnahme nur bis zu einem Alter von sechs Jahren möglich. Ebenfalls neu: Ab dem 1. August sind „unter Auflagen auch wieder Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Zuschauenden möglich“, wie es in einem Informationsschreiben des Sportministeriums heißt. Die mögliche Zahl der Zuschauer hängt dabei vor allem von der Stadion- bzw. Hallenkapazität ab – und von der Sieben-Tage-Inzidenz des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt. Sollte diese beispielsweise über dem Wert von 20 liegen, müssen Negativtests von den Zuschauenden vorgelegt werden – bei Outdoorveranstaltungen allerdings erst bei mehr als 750 Zuschauern. Bei einer Inzidenz über 35 ist die Höchstzuschauerzahl sowohl im Freien als auch in der Halle auf 5.000 begrenzt.

Zur aktuell gültigen Umgangs-Verordnung

Die wichtigsten Regeln im Überblick (Quelle MBJS):

Outdoor-Sport

Der Outdoor-Sport (mit als auch ohne Kontakt) ist auf öffentlichen und privaten Sportanlagen ohne Einschränkungen (ohne Personenbegrenzung, ohne Negativ-Test, ohne Hygienekonzept) für alle Altersgruppen möglich. Auch der Outdoor-Sport im öffentlichen Raum (außerhalb von Sportanlagen) unterliegt keiner Personenbegrenzung mehr.

Indoor-Sport

Für den Indoor-Sport ohne Kontakt gibt es keine Personenobergrenze. Da jedoch jederzeit das Abstandsgebot (außerhalb der Sportausübung) gilt, ergibt sich die Maximalzahl in Abhängigkeit von der Raumgröße. Nun wurde § 5 Abs. 2 der Umgangsverordnung geändert, so dass die nach der Umgangsverordnung vorgesehenen Testpflichten generell nicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr gelten (bisher bis zum 6. Lebensjahr). Dies bedeutet beispielsweise, dass der in § 16 Abs. 1 Nummer 2 vorgesehene Negativtest für Indoor-Sport (ab einer Inzidenz von 20) nicht von Kindern bis zum vollendeten zwölften (statt wie bisher bis zum sechsten) Lebensjahr vorgelegt werden muss.

Schwimm- und Freibäder

Die Schwimmhallen und Freibäder sind für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Betreiber müssen allerdings ein Hygienekonzept vorsehen.

Zuschauer bei Sportveranstaltungen

Sportveranstaltungen (Indoor und Outdoor) sind unter Auflagen mit mehr als 1.000 Zuschauenden möglich. Ab 1.000 Zuschauenden ist die zulässige Zahl auf 1.000 Personen zuzüglich höchstens 50 Prozent der über 1.000 Personen hinausgehenden regulären Stadion- bzw. Sporthallenkapazität begrenzt. Hat eine Sporthalle beispielsweise eine reguläre Zuschauerkapazität von maximal 2.000, sind mit der neuen Umgangsverordnung nun bis zu 1.500 Zuschauer zulässig (1.000 + 500), wenn die Einhaltung des Abstandsgebots sichergestellt werden kann. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer dauerhaften 7-Tage-Inzidenz über 35 ist die zulässige Zuschauerzahl für Veranstaltungen auf höchstens 5.000 Zuschauende begrenzt. Bei Indoor-Sportveranstaltungen muss ab einer 7-Tage-inzidenz von 20 ein Negativtest von den Zuschauenden vorgelegt werden, Bei Outdoor-Sportveranstaltungen muss der Negativtest erst bei mehr als 750 Zuschauenden im Hygienekonzept des Veranstalters vorgesehen werden.

Zu weiteren Erläuterungen (FAQs) des Sportministeriums

Quelle:lsb-brandenburg.de

Gesundheitsabend des LSB: Chancen nutzen, Risiken minimieren

Sport schafft Gesundheit, das weiß jeder. Dass Sport unter schlechten Vorzeichen Gesundheit aber auch gefährden kann, haben die dramatischen Bilder der Fußball-EM um den dänischen Starkicker Christian Eriksen schmerzhaft einem Millionenpublikum in Erinnerung gerufen. Beides, sowohl die Chance als auch das Risiko, thematisiert der Landessportbund Brandenburg in seinem zweiten Gesundheitssportabend. Unter der Überschrift „Stress- und Ressourcenmanagement“ werden am 22. September ab 17.30 Uhr in Potsdam Experten Neues aus Forschung und Praxis dazu wiedergeben. Herzratenvariabilität, Stressmanagement oder auch die Risikoerkennung zur Prävention eines plötzlichen Herztodes beim Sport stehen dabei auf der Agenda des Abends, zu dem alle Interessierten eingeladen sind. 

Anmeldungen sind hier möglich.

Quelle:lsb-brandenburg.de

Corona-Regeln für Sport bis Ende Juli verlängert

Die aktuellen Corona-Regeln für Sportvereine und Sportreibende bleiben noch bis zum 31. Juli dieses Jahres bestehen. Die Landesregierung hat die geltende Umgangsverordnung, die am 13.07. ausgelaufen wäre, ohne Änderungen verlängert. Begründet wird diese Entscheidung unter anderem mit dem Vormarsch der Delta-Variante. Das heißt auch für den Sport: Alles bleibt vorerst wie gehabt.

Zur aktuell gültigen Umgangs-Verordnung

Die wichtigsten Regeln im Überblick (Quelle MBJS):

Outdoor-Sport
Der Outdoor-Sport (mit als auch ohne Kontakt) ist auf öffentlichen und privaten Sportanlagen ohne Einschränkungen (ohne Personenbegrenzung, ohne Negativ-Test, ohne Hygienekonzept) für alle Altersgruppen möglich. Auch der Outdoor-Sport im öffentlichen Raum (außerhalb von Sportanlagen) unterliegt keiner Personenbegrenzung mehr.

Indoor-Sport
Für den Indoor-Sport ohne Kontakt gibt es keine Personenobergrenze. Da jedoch jederzeit das Abstandsgebot (außerhalb der Sportausübung) gilt, ergibt sich die Maximalzahl in Abhängigkeit von der Raumgröße. Umkleiden und Sanitäranlagen mit Maske (ab 6 Jahre) dürfen genutzt werden.
Für den Indoor-Sport mit Kontakt ist die Personenzahl weiterhin auf 30 Sportausübende begrenzt, zudem bleibt die Pflicht zur Vorlage eines Testergebnisses unabhängig von der jeweiligen Inzidenz bestehen; ansonsten gilt das gleiche wie beim kontaktlosen Indoor-Sport.

Schwimm- und Freibäder
Die Schwimmhallen und Freibäder sind für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Betreiber müssen allerdings ein Hygienekonzept vorsehen.

Zuschauer bei Sportveranstaltungen
Indoor- und Outdoor-Sportveranstaltungen, einschließlich Vereinssitzungen, sind mit bis zu 1.000 Personen möglich. Sportausübende und Funktionspersonal sowie Geimpfte und Genesene zählen nicht mit. Die Maskenpflicht kann entfallen, wenn sich die Besucherinnen und Besucher auf festen Sitzplätzen aufhalten und zwischen den Sitzplätzen der Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird.

Zu weiteren Erläuterungen (FAQs) des Sportministeriums

Quelle lsb-brandenburg.de

Transparenzregister: Erleichterungen für gemeinnützige Vereine geplant

Nach massiver Kritik an der Einführung des Transparenzregisters und der Erhebung von Gebühren, insbesondere gegenüber gemeinnützigen Sportvereinen, wurde nun von der Politik nachgebessert. Mit der Neufassung soll es den Vereinen vereinfacht werden, sich von der Gebührenpflicht befreien zu lassen. Der Finanzausschuss des Bundestages hat die entsprechende Änderung am 9. Juni mit dem Transparenz- und Finanzinformationsgesetz beschlossen.

Die vereinfachten Regelungen sehen unter anderem vor, dass die Vereine bei ihrem Befreiungsantrag auf einen Nachweis ihrer Gemeinnützigkeit verzichten können. Stattdessen reicht eine formlose Bestätigung der Gemeinnützigkeit sowie die Einverständniserklärung, dass sich die zuständige Behörde beim Finanzamt über den Gemeinnutz informieren darf. Außerdem soll bis spätestens März kommenden Jahres ein vereinfachtes Formular entwickelt werden, dass allen Vereinen, die bis dahin noch keine Befreiung beantragt haben, postalisch oder per Email zugesandt wird.

Achtung: Die Befreiung für das Gebührenjahr 2021 kann nur noch bis 30. Juni 2022 erfolgen.

Für 2024 ist dann ein Zuwendungsempfängerregister geplant, welches die steuerbefreiten Vereinigungen aufführt. Ziel ist es, beide Register miteinander zu verknüpfen, so dass eine Gebührenbefreiung komplett entfallen kann. Bis dahin gilt die erleichterte Antragsstellung.

Info: Das Gesetz ist Teil der europäischen und nationalen Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und betrifft leider auch brandenburgische Sportvereine. Im Zuge der jetzigen Regelung können Vereine für künftige Bescheide eine Befreiung ausschließlich online, nach einer Registrierung direkt beim Transparenzregister, beantragen. Dafür ist der aktuelle Vereinsregisterauszug, der aktuelle Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie die Kopien der Personalausweise der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder notwendig. Bereits jetzt ist absehbar, dass die jährliche Gebühr von 4,80€ auf ca. 15€ bis ca.18€ für nicht gemeinnützige Vereine steigen wird.

Quelle”lsb-brandenburg.de”

Kabinett beschließt für den Sport weitere kleine Erleichterungen

Für das Land Brandenburg gilt ab dem morgigen Mittwoch (16.6.) keine Eindämmungsverordnung mehr, sondern wieder eine sogenannte Umgangsverordnung. Darüber hat die Landesregierung heute in Potsdam informiert und in diesem Zusammenhang auch weitere kleine Öffnungsschritte für den Sport bekanntgegeben. Zwar gelten weiterhin noch die Grundsätze des Mindestabstandes und der anderen Hygienemaßnahmen, doch die Masken- sowie die Testpflicht sind größtenteils aufgebhoben.

Laut Pressemitteilung der Staatskanzlei gibt es mit Inkrafttreten der Umgangsverordnung „keine Testpflicht in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter dem Wert von 20“. Das heißt, hier kann nun auch im Indoorbereich Sport getrieben werden, ohne dass die Aktiven einen negativen Test vorlegen müssen. Doch Achtung: Dies gilt nur für den kontaktlosen Sport unter dem Hallendach. Für den Kontaktsport in Sporträumen und –hallen wurde dagegen eine Ausnahme formuliert: Hier muss weiterhin getestet werden. Gleiches gilt bei größeren Sportveranstaltungen indoor. Für jene unter freien Himmel indes entfällt sie. Beiden gemein ist, dass sie – egal, ob drinnen oder draußen – nun in einem größeren Rahmen stattfinden (1.000 Gäste statt bisher 500 bzw. 200) dürfen. Unter freiem Himmel entfällt neben der Test- auch die Maskenpflicht. Letztere hingegen gilt noch bei Indoor-Events genauso wie in den Umkleideräumen im ganzen Land.

Die Regeln gelten, sobald die Umgangsverordnung veröffentlicht ist. Sie wird dann auch auf unserer Corona-Hilfe Seite verlinkt.

Quelle”lsb-brandenburg.de”

Kreissportbund erkennt positive Signale

Der Kreissportbund Prignitz ist zuversichtlich, dass im Sport bald wieder etwas Normalität einzieht. Das betrifft auch die Wiederaufnahme von Wettkämpfen - vor allem für den Nachwuchs. Foto: Thomas Willmann

Der Kreissportbund Prignitz macht seinen Aktiven Mut: Der Prignitzer Sport startet durch, sagt der KSB und weist auf den Trainingsbeginn in vielen Sportarten und erste Veranstaltungen hin. Auch Lehrgänge sind in Planung.

Ein Beitrag von Oliver Knoll im Prignitzer vom 09.06.2021.

Die Tristesse weicht langsam der Hoffnung. „Ja, wir nutzen alles, was möglich ist. Es gibt am Wochenende wieder ein Schützenfest, in den Sommerferien sollen Sommerlager stattfinden, die Schwimmer dürfen bald wieder ins Wasser, in Pritzwalk hat Dieter Gawrisch für die Fechter ein Einzeltraining entwickelt, die Ringer beginnen jetzt auch wieder“, sagt Birka Eschrich. Die Geschäftsführerin des Kreissportbundes (KSB) Prignitz freut sich über die stetig steigende Wiederaufnahme der sportlichen Aktiven. Bleibt aber auch ein wenig vorsichtig: „Wir hoffen, wir können diesmal länger machen als nur bis Oktober.“

Seit März 2020 hat Corona auch den Prignitzer Sport fest im Griff. Mit kleinen Unterbrechungen. Doch seit Ende Oktober ging dann nichts mehr. Kein Training, kein Wettkampf, keine Vereinsfeste und Mitgliederversammlungen – wenn überhaupt – nur per Video-Konferenz. Was das im Endeffekt alles bewirkt hat, wird erst nach einer noch vorzunehmenden Bestandsaufnahme sichtbar werden. Doch jetzt herrscht Optimismus. „Der Prignitzer Sport startet durch“, erklärt Birka Eschrich.

Zwölf neue Übungsleiter in Corona-Zeiten ausgebildet

Ein wenig von dieser Aufbruchsstimmung schreibt sich der KSB, bei dem in diesem Jahr noch Vorstandswahlen anstehen, auf die Fahne. So zum Beispiel die Entwicklung von Hygienekonzepten gemeinsam mit den Vereinen. Oder das Einsetzen dafür, dass der Test von den Kindern morgens in der Schule auch am Nachmittag für das Training gilt. Und dazu gehört auch, dass während der Pandemie zwölf neue Übungsleiter den Trainer C-Lehrgang absolviert haben. Gleich sechs davon stammen von der Schützengilde Wittenberge. „Das war ein Lehrgang unter extrem besonderen Bedingungen. Videokonferenzen, Einzeltraining“, berichtet die KSB-Geschäftsführerin. Nach den Sommerferien soll es mit Lehrgängen zur Lizenzverlängerung, zum Kinderschutz und danach mit der nächsten Trainer C-Ausbildung weitergehen.

Auch die Talentiade, eine in mehreren Sportarten ausgetragene Sichtung in lockerer Wettkampfform, soll im Herbst noch veranstaltet werden. Noch offen ist dagegen ein anderes Thema. Das der Jubiläen. Mit dem Pankower SV Rot-Weiß, dem Putlitzer SV, Blau-Weiß Dannenwalde sowie der SG Gumtow feiern vier Vereine aus dem Kreis in diesem Jahr ihren 100. Geburtstag. Zumindest der KSB hat von größeren Feierlichkeiten noch nichts gehört. „Dannenwalde hat mal wegen finanzieller Unterstützung angefragt“, teilt Birka Eschrich mit.

Fördermittel aus Goldenem Plan ausgeschöpft

Apropos Geld: „Die Fördermittel in Höhe von 490.000 Euro aus dem Goldenen Plan sind bis auf einen Rest von 15.000 ausgeschöpft. Wir hatten insgesamt ein Gesamtantragsvolumen von 1.100.000 Euro“, sagt die Geschäftsführerin. Den Zuschlag bekamen die Vorhaben des SV Quitzöbel (Mehrzweckgebäude am Sportplatz) und Empor/Grün-Rot Wittenberge (Ernst-Thälmann-Stadion). Aber Birka Eschrich glaubt, dass es demnächst weitere Förderprogramme und Fördertöpfe geben wird.

Vereine lassen sich Aktionen für Training zu Hause einfallen

Zum Abschluss ein Blick auf den Nachwuchs. Der hat, so KSB-Jugendkoordinator Tino Gerloff, die Pandemie bislang recht gut überstanden. „Nicht zuletzt, weil einige Vereine sich was einfallen lassen haben. Coole Aktionen wie Online-Training, zum Beispiel die Schwimmer“, erzählt er. Aber es gab auch schmerzliche Verluste, wie das Ende des Trainings bei den Nachwuchs-Leichtathleten des SC Hertha Karstädt. Deshalb möchte auch der Jugendkoordinator noch kein endgültiges Urteil abgeben. „Wir müssen erstmal sehen, wie viele kehren zurück ins Training und bleiben bei ihren Vereinen hängen”, sagt Tino Gerloff.

Kreisportbund Prignitz verabschiedet Rolf Bockenthin

KSB Prignitz

Seit über 50 Jahren hat sich Rolf dem Wassersport in der Prignitz verschrieben. Alles begann mit einer Betriebssportgruppe in der Zellwolle. In der Wedezeit war er die führende Kraft bei der Vereinsgründung des MSC Neptun. Am Samstag verabschiedete der MSC Neptun Wittenberge und der Kreissportbund Prignitz Rolf Bockenthin nach 30 Jahren als 1. Vorsitzenden. Christian Kube überreichte Ihm eine Ehrentafel als Anerkennung für seine geleistete Arbeit im Ehrenamt.