Vieles im Sport ist wieder in einen fast altbewährten Alltag zurückgekehrt. Darauf reagiert auch die GEMA und nimmt nun nach und nach jene Kulanzregelungen zurück, mit denen sie im Corona-Lockdown Aktive und Vereine finanziell entlastet hatte. Unter anderem hatte die GEMA Online-Rechte ohne zusätzliche Vergütung eingeräumt. Seit dem 31. Juli ist dies nun nicht mehr so. Das heißt, dass ab dem 1. August 2021 z.B. das Onlinestreaming auf Webseiten über den regulären Tarif VR-OD 10 lizenziert wird. Weitere Informationen zu dem und auch anderen Online-Tarifen finden Sie hier.
Quelle:lsb-brandenburg.de