Corona: Testpflicht wieder für Kinder ab sechs Jahre

Mit nur wenigen Änderungen an der Corona-Umgangsverordnung hat das Brandenburger Kabinett am Dienstag (24.8.) auf die steigenden Inzidenzzahlen reagiert. So sieht das Regelwerk, das ab dem 28. August gültig ist, unter anderem vor, dass das Alter für Ausnahmen von der Testpflicht wieder von zwölf auf sechs Jahre gesenkt wird. Das hat auch Auswirkungen auf den Sport. Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren, die in geschlossenen Räumen Kontaktsport ausüben, müssen wieder Testnachweise erbringen. Aber: „Wenn noch nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler zum Beispiel ins Kino, zum Sportverein oder in eine Gaststätte gehen möchten, reicht ihr schulischer Testnachweis aus“, heißt es in einer Pressemitteilung des Landes. „Sie müssen dabei also nur das Formular vorlegen, mit dem die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler die regelmäßige Durchführung eines Antigen-Selbsttests mit negativen Testergebnis gegenüber der Schule bescheinigen.“

Ebenfalls neu – auch für den Sport: Die 3G-Regel, nach der nur Geimpften, Genesenen bzw. Getesteten Zutritt zu Veranstaltungen gewährt wird, gilt ab dem 13. September bereits für Freiluftveranstaltungen ab 500 Teilnehmern (vorher 750), wenn die Inzidenz im Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt dauerhaft über 20 liegt.

Zur aktuell gültigen Umgangsverordnung

Zu weiteren Erläuterungen (FAQs) des Sportministeriums

Umfassender Überblick des MBJS über die Corona-Regeln im Sport

Die wichtigsten Regeln im kurzen Überblick (Quelle MBJS):

Outdoor-Sport

Der Outdoor-Sport (mit als auch ohne Kontakt) ist auf öffentlichen und privaten Sportanlagen ohne Einschränkungen (ohne Personenbegrenzung, ohne Negativ-Test, ohne Hygienekonzept) für alle Altersgruppen möglich. Auch der Outdoor-Sport im öffentlichen Raum (außerhalb von Sportanlagen) unterliegt keiner Personenbegrenzung mehr.

Indoor-Sport

Kontaktlos:

  • Für den Indoor-Sport ohne Kontakt gibt es keine Personenobergrenze. Da jedoch jederzeit das Abstandsgebot (außerhalb der Sportausübung) gilt, ergibt sich die Maximalzahl in Abhängigkeit von der Raumgröße. 
  • Bei Inzidenzen ≥ 20 darf nur Personen der Zutritt gewährt werden, die einen Negativ-Test vorlegen (ab 6 Jahren) oder geimpft oder genesen sind.

Kontaktsport:

  • Auch bei einer Inzidenz < 20 ist ein Negativ-Test (ab 6 Jahren) oder ein Impf- oder Genesenen-Nachweis vorzulegen. 
  • Die Personenzahl ist auf 30 Sportausübende, die gemeinsam Kontaktsport ausüben (=30 je Gruppe), begrenzt, wobei Genesene & Geimpfte nicht mitzählen

Quelle: lsb-brandenburg.de