Corona-Regeln wieder strenger – Kindersport ausgenommen

Aufgrund der wieder stark steigenden Zahlen von Infektionen mit dem Corona-Virus hat die Landesregierung beschlossen, die Umgangsverordnung entsprechend anzupassen. Wie das Landeskabinett heute (11.11.2021) auf einer Pressekonferenz mitteilte, gibt es ab dem kommenden Montag, 15. November, wieder neue Einschränkungen für den Sport. So wird für den Indoor-Kontaktsport künftig die 2G-Regelung gelten. Das heißt, dass nunmehr nur Geimpfte oder Genesene entsprechende Sportarten unter dem Hallendach betreiben dürfen. Ausgenommen davon sind allerdings alle Kinder bis 12 Jahre sowie Jugendliche bis 18 Jahre, die einen negativen Test vorweisen können. Die neue Umgangsverordnung gilt zunächst für drei Wochen bis einschließlich 5. Dezember 2021.

In einer Pressemitteilung der Staatskanzlei werden folgende Bestimmungen genannt:

Verbindliche 2G-Regelung

  • Spaß- und Freizeitbäder, Freibäder
  • Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter (zum Beispiel: Weihnachtsfeier mit Geschäftspartnern, Kunden oder anderen Personen, die nicht zum Betrieb oder Unternehmen gehören)
  • Ausübung von Kontaktsport in geschlossenen Räumen (zum Beispiel Sporthalle) durch volljährige Sportausübende

Optionale 2G-Regelung

  • Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter (ausgeschlossen sind aber Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Rechtspflege, der Daseinsfür- und –vorsorge oder der Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben zu dienen bestimmt sind)
  • Sportanlagen in geschlossenen Räumen einschließlich Schwimmbädern

3G-Regelung

  • Sportanlagen in geschlossenen Räumen einschließlich Schwimmbädern (Zutritt nur für Sportausübende, die einen negativen Testnachweis vorlegen; für nicht volljährige Sportausübende ist wie bisher als Nachweis auch eine von einer oder einem Sorgeberechtigten unterzeichneten Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten Selbsttest zulässig)

Zusammenfassend heißt es in der Pressemitteilung zum Sport:

„Im Bereich Sport gilt nach der Corona-Verordnung: In Sportanlagen einschließlich Schwimmbädern gilt in geschlossenen Räumen die 3G-Regelung (Zutritt nur für Sportausübende, die einen negativen Testnachweis vorlegen können; für nicht volljährige Sportausübende reicht wie bisher als Nachweis auch eine von einer oder einem Sorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über einen negativen Selbsttest aus). Außerdem muss außerhalb der Sportausübung oder Schwimmbecken der Mindestabstand eingehalten werden und eine medizinische Maske getragen werden. Bei Kontaktsport bei Minderjährigen gilt eine Personenobergrenze von 30.

Neu ist: Die Ausübung von Kontaktsport in geschlossenen Räumen durch volljährige Sportausübende ist nur unter 2G zulässig (also Geimpfte und Genesene). In diesem Fällen gilt dann keine Personenobergrenze.“

Welche konkreten praktischen Auswirkungen, Bedingungen und Regeln für Sportvereine zu beachten sind, ergibt sich erfahrungsgemäß erst mit der Veröffentlichung der detaillierten Verordnung sowie den Auslegungen durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Sobald diese vorliegen, wird der Landessportbund an gleicher Stelle informieren.

Quelle:lsb-brandenburg.de

Helene hat Blutkrebs Sie braucht Dringend Hilfe

Wir bitten Euch von Herzen um Eure Hilfe !

Helene kämpft und braucht eure Unterstützung!

Werde STAMMZELLSPENDER – JETZT !

Die Registierung erfolgt mittels Wattestäbchen!

Hinweis: Voraussetzung zur Registrierung: Du bist zwischen 17 und 55 Jahre alt, gesund und wohnst in Deutschland.

Typisierungsaktion

am Samstag , 20.11.2021 von 10:00 – 15:00 Uhr Physiotherapie Steiner, Dorfstraße 2 in Breese

Transparenzregister

Werte Sportfreundinnen und Sportfreunde,
zum Thema Gebühren Transparenzregister gibt es etwas Neues.
Kurz zusammengefasst:
  • Vereinfachtes Antragsformular (siehe Anlage)
  • Befreiung für 2021 kann noch bis 30.06.2022 gestellt werden (rückwirkend für 2021)
  • Kein Nachweis durch Freistellungsbescheid und Ausweiskopien mehr nötig – Versicherung zum Gemeinnutz reicht aus
  • Antragsstellung gilt wahrscheinlich solange wie FB gilt
  • Ab 2024 (derzeit geplant) gibt es eine Rückkopplung (sofern der Verein einverstanden ist) zwischen Transparenzregister und Zuwendungsempfängerregister (verwaltet die Gemeinnützigen Vereine)

Informationen

Informationen zum Transparenzregister

Antrag

Antrag auf Befreiung vom Transparenzregister

Corona-Hilfe für Vereine: Anträge bis 10.11.2021 möglich

Brandenburger Sportvereine, die noch auf eine Corona-Überbrückungshilfe angewiesen sind, müssen ihre Anträge spätestens bis zum 10.11.2021 an den Landessportbund Brandenburg stellen. Diese werden anschließend beim LSB bearbeitet und als Sammelanträge beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eingereicht. Anträge, die später beim LSB eingehen, können nicht mehr bearbeitet werden.

Die Landesregierung hatte die Corona-Überbrückungshilfe als zusätzliche Fördermaßnahme für in Not geratene Sportvereine ins Leben gerufen, damit Finanzierungslücken geschlossen werden können. Der Verein muss mit dem Antrag versichern, „dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten aus den fortlaufenden Personal- und Sachkosten für den Zeitraum der beantragten Hilfe zu zahlen (Liquiditätsengpass)“, wie es in der Richtlinie heißt.

Hier gibt es weitere Informationen, die Richtlinie sowie das Antragsformular

Quelle: lsb-brandenburg.de

Schützengilde Wittenberge hat wieder Übungsleiter

Am 16.10.2021 war es endlich soweit. Nachdem im Frühjahr 5 Mitglieder der Schützengilde Wittenberge erfolgreich die Prüfung zum Übungsleiter/Trainer C Breitensport

abgelegt hatten, erhielten drei von ihnen am vergangenen Samstag die Lizenz. Die anderen Teilnehmer sind im wohlverdienten Urlaub.

Der Lehrgang, der unter Corona-Bedingungen zum größten Teil online stattgefunden hatte, war für die Teilnehmer und die Referenten eine besondere Herausforderung.

Gerade die Vermittlung der praktischen Inhalte gestaltete sich nicht so einfach. Um so größer ist die Freude über den erfolgreichen Abschluss.

Mit der druckfrischen Lizenz in den Händen und vielen guten Ideen, wollen die neuen Übungsleiter den regelmäßigen Trainingsbetrieb in der Schützengilde Wittenberge

wieder beleben und damit die langjährige gute Arbeit im Kinder- und Jugendbereich fortsetzen.

Zur Mitgliederversammlung gab es Gold und Silber

Bei der Mitgliederversammlung von SV Empor/ Grün-Rot Wittenberge gab es gleich drei Auszeichnungen. Christian Kube, der 1. Vorsitzende des Kreissportbund Prignitz überreichte einmal die Goldene Ehrennadel des Kreissportbund Prignitz und 2 mal Silber vom Landessportbund Brandenburg.

Christiane Schulte bekam die Goldene Ehrennadel des Kreissportbund Prignitz für Ihre Verdienste in der Abteilung Volleyball. Sowohl als Trainerin und Frauenwart oder 2. Vorsitzende war Christiane im Verein aktiv. Nach nun 25 Jahren Ehrenamt bekam Sie die Auszeichnung.

Anita Kochnowski leistet seit mehr als 36 Jahren vorbildliche Arbeit im Verein. In der Abteilung Kegeln sorgt Sie immer wieder für gute Anregungen. Anita hat großen Anteil an der positiven Entwicklung in der Abteilung. Nun bekam Sie die Silberne Ehrennadel des Landessportbund überreicht.

Klaus Gottwald ist seit 15 Jahren beim SV Empor/ Grün-Rot als Funktionär aktiv. Er zeigt immer großen Einsatz und hält als Schatzmeister alle Fäden in der Hand. Beim Verschmelzungsprozess der Vereine SV Empor und Grün-Rot Wittenberge hat er sich verantwortungsvoll eingebracht. Dafür bekam er heute die Silberne Ehrennadel des Landessportbund überreicht.

Der Vorstand des Kreissportbund entlastet und wieder gewählt

Am Freitagabend fand im Stadt Magdeburg in Perleberg der Kreissporttag 2021 statt. Erst legte der 1. Vorsitzende Christian Kube seinen Rechenschaftsbericht für die Jahre 2019-2020 ab, dann gab die Geschäftsführerin Birka Eschrich Auskunft über die finanzielle Situation des Kreissportbundes Prignitz.

Der Vorstand hatte eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrages beantragt. Die anwesenden Mitglieder und der Vorstand einigten sich nach kurzer Diskussion auf einen Kompromiss. So wird der Migliedsbeitrag nur bei den Mitgliedern ab 19 Jahren auf 2,50 EUR erhöht.

Die anwesenden Mitglieder entlasteten den Vorstand für die Jahre 2019-2020 und bestätigten den Vorstand einstimmig in einer offenen Wahl. Der Kreissportbund Prignitz ist aktuell auf der Suche nach einem Schatzmeister, denn Stefan Johne wird sich von seiner Position sobald ein Nachfolger fest steht zurückziehen.

Der Vorstand des Kreissportbundes Prignitz:
Erster Vorsitzender: Christian Kube
Zweiter Vorsitzender: Uwe Büttner
Umweltbeauftragte: Anke Krüger
Frauenbeauftrage: Diana Kraus
Schatzmeister: Stefan Johne

Comeback: Talentiade zieht wieder Kinder in ihren Bann

Die Talentiade ist wieder da – und die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler mit dem gleichen Feuereifer am Start wie vor der Corona-Pause. Dabei hatte die es in sich gehabt. Denn aufgrund der Pandemie-Maßnahmen musste nicht nur die Talentiade-Serie 2020 vorzeitig abgebrochen, sondern jene des Jahres 2021 auch um ein halbes Jahr verschoben werden. Somit pausierte die Serie fast eineinhalb Jahre. Ihrer Faszination aber tat das keinen Abbruch – wie auch die heutige Veranstaltung in Brandenburg an der Havel bewies.

„Seid ihr fit?“ hallte die eröffnende Frage der Organisatoren in der Sporthalle am Marienberg über die Matten und Sportgeräte. Und mit einem donnernden „Jaaa“ waren kleinste Zweifel daran schnell ad acta gelegt. Genauso energiegeladen wie die Antwort war dann auch der Auftritt der 75 eingeladenen Talente, die sich an diesem Tage in sieben Sportarten (Leichtathletik, Ringen, Volleyball, Rudern, Moderner Fünfkampf, Kanu und Rugby) ausprobieren durften.

Der neunjährige Jason Oliver war schon gleich an der ersten Station begeistert. „Rudern scheint ihm wirklich Spaß zu machen“, bestätigte seine Mutter Lisa den Eindruck. „Aber wir sind für alles offen“, wollte sie noch keine der anderen Sportarten für das künftige Sportlerleben ihres Sohnes ausschließen. Ausschließen konnte sie indes eines: dass er gar nichts machen will. „Er hat einen großen Bewegungsdrang“, gab sie lachend zu. Den hatte er lange mit Judo gestillt, aber nach einigen Jahren wieder aufgehört. Nun bekam er an einem Tag gleich sieben neue Optionen aufgezeigt.

Die diesjährige Talentiade-Serie findet aufgrund der Corona-Pandemie nicht wie üblich im Frühjahr, sondern im Herbst statt. Geplant sind 28 Stationen in allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes.

Info: Zu den einzelnen Talentiaden werden Drittklässler eingeladen, die beim im Vorfeld durchgeführten EMOTIKON-Test überdurchschnittliche Ergebnisse erzielt haben. Mit dem Test, der von der Universität Potsdam entwickelt und begleitet und im Sportunterricht durchgeführt wird, lassen sich Kinder mit besonderen motorischen Fähigkeiten erkennen. Ziel ist es, auf lokaler Ebene ein Zusammentreffen der Talente und der Sportvereine sowie der Landesstützpunkte vor Ort zu ermöglichen. Unter fachkundiger Betreuung können die Talente ihr motorisches Können in sportartbezogenen Tests unter Beweis stellen und die Bewegungsvielfalt der vertretenen Sportarten kennen lernen.

Galerie mit zahlreichen weiteren Bildern der Talentiade

Quelle:lsb-brandenburg.de

Corona-Update: Kabinett beschließt Teil-Erleichterung – auch für den Sport

Die dritte Umgangsverordnung wird verlängert, der Inzidenzschwellenwert dabei aber erhöht. Statt wie bisher schon ab einem Wert von 20 greift ab dem 13. Oktober die Testpflicht nun erst ab einem Schwellenwert von 35. Der Beschluss des Kabinetts vom 5. Oktober hat damit auch Folgen für den Sport, fallen doch die Bestimmungen für den kontaktlosen Indoor-Sport unter eben jene Testpflicht. Zur Erklärung heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung der Staatskanzlei: „In den kreisfreien Städten und Landkreisen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 35 liegt, ist […] die Vorlage eines negativen Testergebnisses bzw. eines Impf- oder Genesenennachweises nicht mehr nötig. Das betrifft zum Beispiel die Innengastronomie, […] Indoor-Sportanlagen […] und Schwimm- und Spaßbäder.“ Für den Kontaktsport unterm Hallendach besteht aber weiterhin – unabhängig von den Inzidenzwerten – mindestens die sogenannte 3G-Regel. Sportler müssen also entweder getestet, geimpft oder genesen sein. Vereine können sich wahlweise auch für die 2G-Regel entscheiden, die nur Geimpfte und Genesene zum Sport zulässt.

Darüber hinaus wird auch die Personengrenze für die Testpflicht bei Open-Air-Veranstaltungen von bisher 500 auf 1.000 angehoben. In der Pressemitteilung heißt es dazu: „Ab dem 13. Oktober muss bei Veranstaltungen unter freiem Himmel (zum Beispiel Konzerte, Volksfeste oder Jahrmärkte) mit weniger als 1.000 gleichzeitig teilnehmenden Besucherinnen und Besucher kein Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt werden. Weiterhin gelten hier jedoch Abstands- und Hygieneregeln.“

Welche konkreten praktischen Auswirkungen die Änderungen haben und welche Bedingungen und Regeln für Sportvereine jetzt zu beachten sind, zeigen eine Übersicht sowie ein Erläuterungsschreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.

Zum kompletten Erläuterungsschreiben des MBJS

Umfassender Überblick des MBJS über die Corona-Regeln im Sport

Quelle:Lsb-brandenburg.de

Countdown: Vorschläge für Ehrenamtspreis noch bis 15. Oktober möglich

Zehn Tage: So viel Zeit haben Vereine, Fans oder Aktive noch, um ihren ehrenamtlichen Helfern ein ganz besonderes Dankeschön zu bereiten – mit der Nominierung zum „Sympathiegewinner im Sport“. Mit diesem Ehrenamtspreis zeichnen der Landessportbund Brandenburg und die LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH besonders fleißige Tausendsassa aus, die hinter den Kulissen des Sports alles dafür tun, ihren Vereinen eine erfolgreiche Entwicklung und den Sportlerinnen und Sportlern des Landes eine sorgenfreie Ausübung ihres Hobbys zu ermöglichen.

Solche ehrenamtlichen Helfer kennt eigentlich jeder, der im Sportland unterwegs ist. Menschen, die kaum einen Unterschied machen zwischen den Zielen ihres Vereins und den eigenen. Helferinnen und Helfer, die – gerade auch, wenn es Not tut – nicht nach „wann“, „wo“ oder „wie“ fragen, sondern einfach machen. Gesucht werden also Freiwillige, die regelmäßig besondere, beispielhafte Leistungen erbringen. Schon jetzt sind bei der Jury zahlreiche spannende Bewerbungen eingegangen.

Weitere Vorschläge sind mit schriftlicher Begründung noch bis zum 15. Oktober 2021 an Antje Edelmann, LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH, Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam oder per E-Mail an edelmann@lotto-brandenburg.de zu senden. Bewerbungsbögen gibt es unter www.lsb-brandenburg.de. Die drei Gesamtsieger erhalten von Lotto Brandenburg 500 Euro für ihre Vereinskasse und einen Siegerpokal. Weitere 17 Platzierte dürfen sich über einen Pokal sowie über jeweils 350 Euro Vereinsgeld freuen.

Bewerbungsbogen zum Ausfüllen (pdf)

Bewerbungsbogen zum Ausfüllen (docx)

Quelle:lsb-brandenburg.de