Hilfreich: Aktuelle Corona-Regeln für den Sport auf einen Blick

Die neue Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg, die heute in Kraft getreten ist, lässt die Aktiven des Sportlandes aufatmen und der Bewegung in den Vereinen wieder (fast) freien Lauf: Im Outdoorsport ist wieder so gut wie alles möglich – genauso wie im kontaktlosen Indoorsport. Und auch beim Kontaktsport unterm Hallendach und in den Schwimmbädern geht vieles wieder, was monatelang verboten war. Welche Regeln noch zu beachten sind und was sie konkret für die Sportlerinnen und Sportler bzw. ihre Vereine zu bedeuten haben, hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) jetzt in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst.

Die aktuellen Corona-Regeln für den Sport im Überblick (MBJS)

In dieser Tabelle weist das Ministerium unter anderem darauf hin, dass beim Outdoorsport, der keiner Personenbegrenzung mehr unterworfen ist, „die Nutzung von Umkleiden und anderen Aufenthaltsräumen oder von Gemeinschaftseinrichtungen und Sanitäranlagen […] zulässig ist, ohne Maskenpflicht (es sei denn der Betreiber sieht das Tragen einer Maske für die Sanitärräume oder die geschlossenen Räume der Sportanlage vor).“

Für den Indoorsport sehen die Regeln ein besonderes Hygienekonzept des Betreibers vor, das unter anderem den Zutritt steuern, die Kontaktnachverfolgung möglich machen und einen verpflichtenden Negativtest beinhalten muss. Daneben gibt es für den kontaktlosen Sport im Indoor-Bereich keine konkrete Personenobergrenze mehr. „Da jedoch jederzeit das Abstandsgebot gilt, ergibt sich die Maximalzahl in Abhängigkeit von der Raumgröße“, erklärt das Ministerium dazu und setzt fort: „Umkleiden und Sanitäranlagen dürfen genutzt werden.“ Hier allerdings nur mit Maske. Letzteres gilt auch für den Kontaktsport unterm Hallendach. Bei diesem ist allerdings die Anzahl der Teilnehmer auf 30 begrenzt, wobei Genesene und Geimpfte in diese Zahl nicht eingerechnet werden müssen.

Der Sport in den Schwimmhallen wird laut MBJS mit dem Indoor-Sport gleichgesetzt. Das heißt, es gelten die selben Regeln. So werden unter anderem bei Schülerinnen und Schüler für den Testnachweis auch hier die Schultests anerkannt.

Ebenfalls wichtig für alle Vereine dürften die Erklärungen zu Sportveranstaltungen bzw. Vereinssitzungen sein. Bei beiden sind „unter freiem Himmel […] bis zu 500 zeitgleich anwesende Besucherinnen und Besucher zulässig“, in geschlossenen Räumen bis zu 200. Während bei Vereinssitzungen jedoch ein recht einfaches Hygienekonzept Voraussetzung für eine Austragung ist, das unter anderem Abstandsgebot und Maskenpflicht vorsieht, kommen bei Sportveranstaltungen noch Negativtests und eine vorherige Terminvergabe hinzu.

Darüber hinaus enthält die Tabelle weiterführende Erklärungen zu Themen wie Reha-Sport, Berufssport sowie die Pflege von Sportgeräten und Tieren. So informiert das Ministerium, dass der Reha-Sport indoor und outdoor zulässig ist, „auch bei Unterschreitung des Abstandsgebots“.

Quelle”lsb-brandenburg.de”

Comeback: Sportland kehrt aus dem Lockdown zurück

Endlich ist es soweit: Ab dem 3. Juni können so gut wie alle Aktiven des Sportlandes wieder in ihren Sport, in ihren Verein zurückkehren. Denn nach dem heutigen (01.06.) Beschluss des Landeskabinetts werden viele Einschränkungen der Pandemiemaßnahmen mit dem Inkrafttreten der neuen Eindämmungsverordnung am 3. Juni wegfallen. Dann ist der Kontaktsport im Freien ohne Personenbeschränkung und ohne Tests wieder möglich. Erlaubt ist zudem auch der Sport mit Kontakt in der Halle – dort allerdings noch mit einer Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 30 und unter der Voraussetzung aktueller negativer Tests. Wie Ministerpräsident Dietmar Woidke in einem Statement hinzufügte, fallen darunter auch die für den Schulbesuch verpflichtenden Tests. Außerdem dürfen, so heißt es in der Pressemitteilung der Staatskanzlei weiter, die Schwimmerinnen und Schwimmer des Landes wieder ins kühle Nass, um zu trainieren – anfangs (ab 3. Juni) zwar nur in den Freibädern, ab 11. Juni öffnen dann aber auch die Schwimmhallen.
Der Schulsport für Schülerinnen und Schüler ist wieder uneingeschränkt möglich.

Öffnungsschritte im Überblick

Outdoor (ab 3. Juni):

Bei der Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel gilt nur noch: Zutritt für Aktive, die keine Symptome einer möglichen COVID-19-Infektion aufweisen. Ansonsten gibt es keine Einschränkungen. Mannschaften können also draußen wieder trainieren und spielen. Schwimmerinnen und Schwimmer können ab diesem Tag wieder Freibäder nutzen.

Indoor (seit 1. Juni):

In geschlossenen Räumen muss auf Folgendes geachtet werden:

  • die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen,
  • Zutritt nur für Aktive, die einen Termin haben, keine Symptome einer möglichen COVID-19-Infektion aufweisen, negativ auf eine COVID-19-Infektion getestet sind,
  • die Personendaten aller Sportlerinnen und Sportler müssen in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst werden,
  • Maskenpflicht in den Umkleideräumen,
  • Untersagung der gemeinsamen Ausübung von Kontaktsport mit mehr als 30 Sportlerinnen und Sportlern,
  • regelmäßiges Lüften.

Indoor (ab 3. Juni)

Ab diesem Tag gelten auch die Schultests für den Testnachweis im Sportbetrieb. Die Landesregierung erklärt: „Schülerinnen und Schüler können, sofern sie noch nicht volljährig sind, als Testnachweis eine von einem Sorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten Selbsttests vorlegen. […] Damit gilt die gleiche Regelung wie in Schulen auch für den Sport. Kinder im Alter unter 6 Jahren sind von der Testpflicht auch hier befreit.“

Indoor (ab 11. Juni)

Schwimmerinnen und Schwimmer können nun auch wieder in die Schwimmhallen zurück.

Alle Öffnungen und Regelungen werden erst wirksam, wenn die entsprechende Eindämmungsverordnung aktualisiert und veröffentlicht wurde.

Quelle:lsb-brandenburg.de

Knapp 440.000 Euro für das Projekt „Kita in Bewegung“

Mit dem Projekt „Kita in Bewegung“, das im Rahmen der Bundesförderung „Gute-Kita-Gesetz“ (KiQuTG) bis Ende 2022 gefördert wird, hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gemeinsam mit der Brandenburgischen Sportjugend (BSJ) bzw. dem Landessportbund Brandenburg (LSB) ein Projekt mit dem Schwerpunkt Bewegung auf den Weg gebracht. Das Projekt „Kita in Bewegung“ ist ein mobiles Fortbildungsangebot für Fachkräfte. Im Kern geht es darum, Fachkräfte vor Ort zu schulen und neue Ideen zur Bewegungsförderung in die Kita zu tragen. Heute (28.05.2021) überreichte Jugendministerin Britta Ernst in Beisein von Barbara Richstein (Vizepräsidentin des Brandenburger Landtages), Kristy Augustin (Vorsitzende des Landtagsausschusses für Bildung, Jugend und Sport) sowie Andreas Gerlach (LSB-Vorstandsvorsitzender) den Zuwendungsbescheid für das Projekt für die Jahre 2021 und 2022 in Höhe von 439.300Euro.

Britta Ernst: „Ich freue mich, dass durch das Bewegungsmobil viele Kitas in Brandenburg neue Ideen, Wissen und Materialien bekommen, wodurch auch die Motivation zur alltagsintegrierten Bewegungsförderung in den Kitas gestärkt wird. Durch das Gute-Kita-Gesetz haben wir die neue Initiative „Kita in Bewegung“ gemeinsam mit der Brandenburgischen Sportjugend ins Leben gerufen und unterstützen als einziges Bundesland den Handlungsschwerpunkt Bewegungsförderung in den Kitas. Ich danke dem Landessportbund Brandenburg e.V., der Brandenburgischen Sportjugend sowie allen beteiligten Pädagoginnen und Pädagogen für ihr Engagement bei der Qualitätsentwicklung der brandenburgischen Kindertagesstätten im Bereich Bewegung.“

LSB-Vorstand Robert Busch: „Wir freuen uns, dass wir nach Monaten der Pandemie-Einschränkungen nun endlich wieder eine Präsensenzveranstaltung durchführen und mit Kevin Kuske, dem erfolgreichsten Bobsportler der Welt, einen prominenten Bewegungspaten für das Projekt gewinnen konnten.“

Mit der Förderung sollen Kitas in ganz Brandenburg niedrigschwellig erreicht werden, denn das Bewegungsmobil kommt direkt in die Kita und begleitet dort einen vielseitigen Aktionstag. Die Kinder bewegen sich, begleitet durch eine sportpädagogische Fachkraft, in einer so genannten Bewegungsbaustelle, die die Kita im Anschluss behalten darf. Gleichzeitig erhalten die pädagogischen Fachkräfte der Kita eine Fortbildung mit theoretischen Inhalten zur Bewegungsförderung sowie der praktischen Umsetzung der Bewegungsbaustelle von einem Erwachsenenpädagogen oder einer -pädagogin. Zudem wird die Zusammenarbeit mit den Eltern thematisiert und nach Möglichkeit auch in den Aktionstag mit eingebunden.

Das Projekt soll im Anschluss an die Bundesförderung durch Landesmittel verstetigt werden. Im Handlungs- und Finanzierungskonzept des KiQuTG sind für dieses Projekt in 2021 und 2022 jeweils 200.000 EUR geplant. (mit MBJS)

Quelle:”lsb-brandenburg.de”

Nach Corona-Lockdown: GEMA-Lizenzgebühren gelten wieder

Der Sport ist nach dem harten Corona-Lockdown nun wieder in der Aufwärmphase und kehrt langsam in den alltäglichen Trainingsbetrieb zurück. Darauf hat die GEMA nun reagiert und ihre Kulanzregelung, nach der sie seit Frühjahr vergangenen Jahres auf die Zahlungspflicht von Lizenzgebühren verzichtete, ab dem 31. Mai 2021 für beendet erklärt. „Mit der zunehmenden Rückkehr zum öffentlichen Leben und den damit verbundenen Öffnungsmöglichkeiten beenden wir nun die bisher geltende Kulanzregelung der Gutschriften für Dauernutzungen zum 31. Mai 2021“, heißt es in einem offiziellen Schreiben der GEMA. Und weiter: „Die vertraglich vereinbarte Lizenzierung für Dauernutzungen in Form laufender Jahres-, Quartals- und Monatsverträge wird zum 1. Juni 2021 inklusive der hiermit verbunden Zahlungsverpflichtungen wieder regulär aufgenommen.“

Anträge für Gutschriften, die den Zeitraum 1. Januar bis 31. Mai 2021 betreffen, müssen bis spätestens 10. Juni 2021 im Onlineportal der GEMA gestellt werden. Danach endet die Möglichkeit, Gutschriften für das Jahr 2021 zu erhalten.

Betriebe oder Vereine, die aufgrund der behördlichen Anordnungen nach wie vor keine Öffnungsperspektive und keinen Anspruch auf die staatliche Überbrückungshilfe III haben, können sich weiter an die GEMA unter kontakt@gema.de wenden. Sofern die GEMA Vergütung existenzbedrohend ist, wird die GEMA prüfen, ob weiterhin eine freiwillige Kulanzregelung gewährt werden kann.

Weiterführende Informationen sowie FAQs gibt es hier

Quelle “lsb-brandenburg.de”

Kabinett verspricht umfassende Öffnung für den Sport

Handballer dürfen wieder aufs Parkett

Der Kontaktsport im Freien ohne Personenbeschränkung, jener in der Halle zumindest mit bis zu 30 Aktiven, dazu die Öffnung der Freibäder für die Schwimmer und ein Schulsport ohne Einschränkungen – was das Sportland lange ersehnt und fast ebenso lange gefordert hatte, wird ab dem 3. Juni wohl endlich in großen Teilen Wirklichkeit. Das kündigte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke gestern (25. Mai) an. Zudem sollen ab dem 11. Juni auch die Schwimmbäder geöffnet werden. Dazu muss das Kabinett allerdings noch einen entsprechenden Beschluss fassen, der für den 1. Juni angekündigt wurde. Wolfgang Neubert, Präsident des Landessportbundes Brandenburg, erwartet, dass diese Pläne am kommenden Dienstag auch rechtssicher verwirklicht werden. „Es ist Zeit, dass die Politik jetzt eine Perspektive für die Rückkehr all unserer Sportlerinnen und Sportler aufzeigt. Auf diese Willensbekundung müssen nun auch Taten folgen, denn Enttäuschungen und Rückschläge haben unsere Aktiven in den vergangenen Monaten genug hinnehmen müssen.“ Viele Sportlerinnen und Sportler des Landes mussten zum Teil seit November auf ihre Leidenschaft verzichten.

Alle angekündigten Öffnungsschritte werden mit Hygienevorschriften verbunden sein. Eine Testpflicht soll, wie die Staatskanzlei mitteilte, weiterhin für einige Öffnungen im Innenbereich gelten. Und auch eine Kontaktnachverfolgung muss weiter möglich sein. Details dazu werden vom Landeskabinett noch festgelegt. Die Öffnungen sollen grundsätzlich unterhalb der 100-er Bundesnotbremse gelten.

Sobald die angekündigten Lockerungen beschlossen und in der Eindämmungsverordnung des Landes eingearbeitet sind, wird der Landessportbund an dieser Stelle darüber informieren.

Quelle “lsb-brandenburg.de”

Wichtige Hinweise des Ministeriums zu aktuellen Lockerungen

Mit dem zunehmenden Erfolg im Kampf gegen die Pandemie kommt nun auch wieder Bewegung in das Sportland. Die bereits erfolgten bzw. von der Landesregierung angekündigten Lockerungen der Pandemiemaßnahmen lassen vermehrt den Trainingsbetrieb auf Sportplätzen und bald auch in Sporthallen wieder zu – unter bestimmten Bedingungen. Die wichtigsten: Die Inzidenzzahlen in den jeweiligen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten müssen stabil unter 100 sein und die obligatorischen Hygienemaßnahmen greifen. Zu diesen Grundpfeilern der Öffnungen für die gesamte Gesellschaft gesellen sich noch einige sportspezifische Bedingungen. Welche das sind, hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) in einer Übersicht für die Aktiven des Sportlandes zusammengefasst.

Übersicht des MBJS zu den Regeln im Sport

In der Übersicht sind darüber hinaus auch Regelungen für die Wartung von Sportstätten bzw. -geräten sowie die Pflege von Tieren im Rahmen des Sportbetriebs enthalten. Die wichtigsten Antworten finden Sie gleich hier:

Die Größe der Trainingsgruppen ist derzeit in allen Altersklassen begrenzt. Während diese Begrenzung für kontaktlosen Sport im Freien am 21. Mai fällt, bleibt sie für den Kontaktsport erst einmal noch bestehen. Zählen dabei auch Geimpfte und Genesene mit dazu?

Nein. Geimpfte und Genesene zählen bei zahlenmäßigen Begrenzungen nicht mehr mit. Das heißt, sie werden nicht miteingerechnet, wenn es um die Gruppengröße geht. Das gilt im Übrigen auch für reine Kindergruppen.

Der Kontaktsport im Freien wird ab 21. Mai wieder erlaubt. Auf was ist dabei zu achten?

Alle Personen müssen symptomfrei sein. Entsprechende Symptome sind laut MBJS unter anderem Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber sowie Geruchs- oder Geschmacksverlust. Aussetzen müssen auch die Aktiven, bei denen ein sonstiger Anhaltspunkt für eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt. Zudem muss ein negativer Test gemäß § 2 Nummer 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vorliegen.

Was muss beim Indoor-Sport, der ab 1. Juni unter strengen Bedingungen wieder möglich sein wird, beachtet werden?

Zunächst erst einmal: Was für den Kontaktsport im Freien gilt, ist auch für den kontaktlosen Indoor-Sport nötig – nämlich Symptomfreiheit und ein negativer Test. Darüber hinaus müssen unter anderem der Zutritt gesteuert, Termine im Voraus vergeben und das Abstandsgebot stets eingehalten werden. Letzteres sorgt auch dafür, dass die Maximalzahl einer Trainingsgruppe von der Raumgröße abhängt. Zudem muss regelmäßig gelüftet werden.

Welche Art Tests sollten Aktiven vorweisen können?

Für den Bereich des Sports kommen im Wesentlichen zwei Varianten eines Testnachweises in Betracht:  Dazu gehört der schriftlich oder digital ausgestellte Nachweis eines Testzentrums, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Auch ein Nachweis auf Grundlage eines sog. Selbsttests, der ebenfalls nicht älter als 24 Stunden sein darf, ist möglich. Die Selbsttests müssen gemäß § 2 Nummer 7 lit.a) COVID-19-Schutzmaßnamen-Ausnahmeverordnung „vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfinden, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist“. Was dies genau im Einzelnen für Sportausübende, Trainerinnen und Trainer und die Vereine bedeutet, wird das MBJS noch separat erläutern und anschließend auch an dieser Stelle veröffentlicht.

Gelten auch bei der Testpflicht Ausnahmen?

Ja. Die Testpflicht gilt nicht für geimpfte und genesene Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impf- bzw. Genesenennachweises sind und diesen Nachweis erbringen (gem.§ 2 Nr. 2 bis 5, § 3 Abs. 2 sowie § 7 Abs. 2 der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung), denn sie sind negativ Getesteten gleichgestellt.

Aktuelle Eindämmungsverordnung (gilt bei einer Inzidenz unter 100)

Bundesnotbremse (gilt bei einer Inzidenz über 100)

“Quelle”lsb-brandenburg.de

Endlich: Stufenweise Lockerungen im Sport schon ab heute

Sinkende Inzidenzen und steigende Impfzahlen machen es möglich: Das Sportland kommt wieder in Bewegung. Auf der Grundlage der aktualisierten Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg, die gestern vom Kabinett beschlossen wurde, treten bereits heute weitere kleinere Lockerungen für den Brandenburger Sport in Kraft. Größere Schritte sollen in der kommenden Woche bzw. Anfang Juni folgen. Beides setzt jedoch eine stabile Inzidenz unter 100 in den jeweiligen Landkreisen voraus.

So dürfen seit heute (12. Mai) die Rettungsschwimmerinnen und -schwimmer des Landes wieder die Sportanlagen nutzen, um für die neue Badesaison gerüstet zu sein. Sie „müssen regelmäßig trainieren können, damit sie in Notfällen sicher Leben retten können. Aus diesem Grund gibt es […] auch für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Rettungsschwimmer/innen durch anerkannte Hilfsorganisationen eine Ausnahme vom Nutzungsverbot für Sportanlagen“, heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung der Landesregierung.

Ebenfalls neu seit heute:  Umkleiden und Sanitärräume auf Sportanlagen dürfen eingeschränkt wieder betreten werden. Während alle Sportler wieder die Toiletten benutzen dürfen, können sich darüber hinaus Kinder bis 14 Jahren auch wieder in den Umkleideräumen umziehen. Diese dürfen bereits seit Anfang März bei stabilen Inzidenzen unter 100 auf Outdoor-Sportanlagen mit Kontakt in Gruppen bis zu 20 Kindern trainieren.

Wirklich Bewegung kommt dann ab dem 21. Mai ins Sportland. Dann nämlich ist sowohl der kontaktfreie Individualsport ohne Personen-Begrenzung als auch der Kontaktsport mit bis zu zehn Personen – jeweils auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel – erlaubt. Bedingungen dafür: Beim kontaktfreien Individualsport muss das Abstandsgebot eingehalten und jeder Aktive symptomfrei sein. Beim Kontaktsport hingegen gilt: keine Symptome und ein aktueller negativer Test.

Ab dem 1. Juni öffnen sich endlich auch die Türen der Indoor-Sportanlagen, in denen dann wieder kontaktfreier Individual-Sport möglich ist. Voraussetzungen laut Kabinettsbeschluss: „Betreiber müssen den Zutritt und Aufenthalt aller Sportler/innen steuern und beschränken, Sportausübende haben nur mit einem gebuchten Termin Zutritt und sie müssen negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sein (dies gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren). Die Personendaten aller Sportausübenden müssen in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst werden, und die Einhaltung des Abstandsgebots muss eingehalten werden. Außerdem muss regelmäßig gelüftet werden. Und es muss sichergestellt werden, dass Umkleiden und andere Aufenthaltsräume oder Gemeinschaftseinrichtungen und Sanitäranlagen, mit Ausnahme von Toiletten, nicht von Sportausübenden über 14 Jahren genutzt werden.“

Für Genesene und Geimpfte ist in den Landkreisen mit einer Inzidenz über 100, in denen dann automatisch die Bundesnotbremse greift, das Verbot, dass „kontaktloser Individualsport nur allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts möglich ist“ ausgesetzt.

Auch mit Blick auf den Nachweis eines negativen Tests wurde nachgebessert. Ab sofort gilt:

  • Der Test darf maximal 24 Stunden zurückliegen.
  • Der Testnachweis muss in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form vorgelegt werden.
  • Die zugrundeliegende Testung muss durch eine sogenannte In-vitro-Diagnostika erfolgt sein: zum Beispiel ein PoC-Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal (zum Beispiel kostenfreier Bürgertest in einer Teststelle) oder vor Ort unter Aufsicht ein Antigen-Selbsttest (sog. Laientest).

Hier finden Sie die aktuelle Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg.

Quelle”lsb-brandenburg.de

Die Zeit ist reif für Öffnungen – Sport als Impfung begreifen

Die 16 Landessportbünde (LSB) haben sich gemeinsam mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) am 8. Mai 2021 in einer Videokonferenz mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie für die Menschen und den Sport in Deutschland befasst. LSB und DOSB fordern eine Öffnung des Sports. Die Zeit ist reif, um zu einem geordneten Sportbetrieb zurückzukehren.   „Mit der steigenden Anzahl an Geimpften und Genesenen, flächendeckenden Testungen und den im Sport etablierten Hygiene- und Schutzkonzepten ist die Zeit gekommen, den Sport wieder zu öffnen“, so Wolfgang Neubert, Präsident des Landessportbundes Brandenburg. „Nur dann kann die positive Wirkung des Sports zur physischen und psychischen Gesundheit sowie die gemeinschaftsstiftenden Sozialkontakte durch den Sport wieder zum Tragen kommen“, ergänzt DOSB-Präsident Alfons Hörmann. Die Wissenschaft verfügt durch umfangreiche Forschung mittlerweile über neue Erkenntnisse und unterbreitet den politischen Entscheidern kontinuierlich modifizierte Lösungsansätze. Aktives Sporttreiben jedoch war und ist – aus medizinischer Sicht – immer wesentliches Element einer erfolgreichen Lösungsstrategie der Pandemie.   Für die Gesundheit und den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft ist es höchste Zeit, dass wieder Sport in gewohnter Weise stattfinden kann. Das gilt für die Mehrzahl von Bewegungsangeboten auf Sportfreianlagen, im öffentlichen Raum, aber letztlich auch in großen gedeckten Anlagen. „Weitere Lockerungen sind ein elementarer Schritt der Rückkehr zu einem geregelten Sportbetrieb, wie wir ihn kennen und lieben. Das gibt uns Perspektive und Zuversicht. Unsere Vereine stehen in den Startlöchern“, betont Neubert.   Die Vereine, Fachverbände und LSB in Deutschland sind in der Lage, auch in der aktuellen Situation verantwortbare Angebote zu unterbreiten. Wesentliche Grundlage ist der konsequente Dreiklang von Impfen, Testen und Kontakt-Nachverfolgung. Dies gepaart mit entsprechenden Hygienekonzepten ist im Sportverein gewährleistet. Die mehr als 440.000 lizensierten Übungsleiter:innen und Trainer:innen stehen mit ihrer professionellen Ausbildung für Stabilität und Nachhaltigkeit. Sie leisten hervorragende Arbeit und achten auf die Einhaltung der Regeln. Umso wichtiger ist es, dass sie für diese Arbeit jetzt auch ein Impfangebot bekommen. „Der Kurs der Umsicht und Vorsicht muss bei der Umsetzung von Lockerungen auch weiterhin im Mittelpunkt stehen. Sport ist wie eine Impfung auf dem Weg zur Bekämpfung der Pandemie“, so Elvira Menzer-Haasis, Vorsitzende der Konferenz der LSB. Die Forderungen der   Landessportbünde und des DOSB basieren auf folgenden Prämissen: Der deutsche organisierte Sport ist die Nummer Eins als Anbieter von physischer und psychischer Gesundheit sowie gemeinschaftsstiftenden Sozialkontakten (flächendeckend, qualifiziert und für Alle). Sport ist zudem bei Jung und Alt die beliebteste Freizeitbeschäftigung. Ein Schutz der Gesundheit durch sportliche Inaktivität funktioniert auf Dauer nicht; die gesundheitlichen Folgeschäden sind zu groß. Durch die größtenteils ehrenamtlich organisierte Sportstruktur in Deutschland ist es insofern notwendig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Wiedereinstieg in den Sportbetrieb schlank und pragmatisch zu gestalten.Sporttreiben war und ist weiterhin nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung zur Pandemiebekämpfung. Die Zeit ist reif für Öffnungen im Sport!

Quellle “lsv-brandenburg.de”

Zum 60. Geburtstag gibt es Silber vom Landessportbund Brandenburg

Am heutigen 07.05.2021 feiert KSB Geschäftsführerin Birka Escherich Ihren 60. Geburtstag. Zu diesem Anlass überreichten Christian Kube (1.Vorsitzender) und Tino Gerloff (Jugendkoordinator) nicht nur die Glückwünsche des Vorstandes des Kreissportbund sondern auch die Ehrennadel in Silber des Landessportbund Brandenburg.