Corona-Vorgaben: Schultest reicht für den Vereinssport

24 Stunden: Älter darf unter normalen Umstanden kein Testnachweis sein, um der aktuellen Testpflicht – die aktuell auch für große Teile des Indoorsports gilt – nachzukommen. Allerdings gibt es eine Ausnahme – und zwar für Kinder und Jugendliche, die sich für ihren Schulbesuch regelmäßig selbst testen. Darüber informierte jetzt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in einem Schreiben: „Allgemein gilt, dass Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig mindestens zweimal pro Woche getestet werden, von der weiteren Testpflicht ausgenommen sind. Sie müssen dabei also nur das Formular vorlegen, mit dem die Erziehungsberechtigten bzw. bei volljährigen Schülerinnen und Schülern sie selbst die regelmäßige Durchführung eines Antigen-Selbsttests mit negativen Testergebnis gegenüber der Schule bescheinigen. Dies gilt auch für die Sportausübung (im Verein).“ Gänzlich ohne Testnachweis können Kinder unter sechs Jahren den Sport unterm Hallendach genießen.

Zur aktuell gültigen Umgangsverordnung

Umfassender Überblick des MBJS über die Corona-Regeln im Sport

Quelle:lsb-brandenburg.de

Sportabzeichentour 2021: Gleich 2 Stopps in Brandenburg

Es ist eine Besonderheit – und das in doppelter Hinsicht: Zum einen macht die deutschlandweite Sportabzeichentour in diesem Jahr erstmals gleich zwei Mal Halt in Brandenburg. Denn nach der Auftaktveranstaltung der Serie am 7. September in Frankfurt (Oder) wird sie eine Woche später am 14. und 15. September gleich noch mal Station im Sportland machen – in Brandenburg an der Havel. Zum anderen werden die beiden Brandenburger Stopps auch einen Großteil der gesamten Tour ausmachen. Aufgrund der Pandemiesituation wird es statt der sonst bis zu 20 Tourstopps diesmal insgesamt lediglich drei (letzte Station ist Weißwasser) geben. Im vergangenen Jahr war die Tour komplett abgesagt worden.

In Frankfurt und Brandenburg aber wird es in diesem Jahr wieder um Gold, Silber und Bronze gehen. Um eines der begehrten Sportabzeichen ergattern zu können, müssen sich die Aktiven in den Bereichen Ausdauer, Schnelligkeit, Kraft und Koordination beweisen. Dafür haben die Organisatoren – der Landessportbund Brandenburg, der Deutsche Olympische Sportbund sowie die Stadtsportbünde der beiden Städte – zahlreiche Disziplinen im Angebot. So wird es sowohl am Olympiastützpunkt in der Oderstadt als auch im Stadion am Quenz in der Havelstadt Möglichkeiten geben, sich im Sprint, in verschiedenen Wurf- und Sprungdisziplinen sowie auf der Mittelstrecke auszuprobieren. Zudem gibt es die Möglichkeit, den Schwimmnachweis im Rahmen der Sportabzeichentour abzulegen.

Unabhängig von der DOSB-Sportabzeichentour lädt der Landessportbund gemeinsam mit dem Stadtsportbund Cottbus für den 16. September Interessierte ein, ihr Sportabzeichen abzulegen. Ab 16 Uhr steht das Leichtathletik-Stadion des Sportzentrum Cottbus dafür bereit.

Hier gibt es ausführliche Informationen zu den DOSB-Tourstopps

sowie zum LSB-Tourstopp

Quelle:lsb-brandenburg.de

Corona: Testpflicht wieder für Kinder ab sechs Jahre

Mit nur wenigen Änderungen an der Corona-Umgangsverordnung hat das Brandenburger Kabinett am Dienstag (24.8.) auf die steigenden Inzidenzzahlen reagiert. So sieht das Regelwerk, das ab dem 28. August gültig ist, unter anderem vor, dass das Alter für Ausnahmen von der Testpflicht wieder von zwölf auf sechs Jahre gesenkt wird. Das hat auch Auswirkungen auf den Sport. Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren, die in geschlossenen Räumen Kontaktsport ausüben, müssen wieder Testnachweise erbringen. Aber: „Wenn noch nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler zum Beispiel ins Kino, zum Sportverein oder in eine Gaststätte gehen möchten, reicht ihr schulischer Testnachweis aus“, heißt es in einer Pressemitteilung des Landes. „Sie müssen dabei also nur das Formular vorlegen, mit dem die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler die regelmäßige Durchführung eines Antigen-Selbsttests mit negativen Testergebnis gegenüber der Schule bescheinigen.“

Ebenfalls neu – auch für den Sport: Die 3G-Regel, nach der nur Geimpften, Genesenen bzw. Getesteten Zutritt zu Veranstaltungen gewährt wird, gilt ab dem 13. September bereits für Freiluftveranstaltungen ab 500 Teilnehmern (vorher 750), wenn die Inzidenz im Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt dauerhaft über 20 liegt.

Zur aktuell gültigen Umgangsverordnung

Zu weiteren Erläuterungen (FAQs) des Sportministeriums

Umfassender Überblick des MBJS über die Corona-Regeln im Sport

Die wichtigsten Regeln im kurzen Überblick (Quelle MBJS):

Outdoor-Sport

Der Outdoor-Sport (mit als auch ohne Kontakt) ist auf öffentlichen und privaten Sportanlagen ohne Einschränkungen (ohne Personenbegrenzung, ohne Negativ-Test, ohne Hygienekonzept) für alle Altersgruppen möglich. Auch der Outdoor-Sport im öffentlichen Raum (außerhalb von Sportanlagen) unterliegt keiner Personenbegrenzung mehr.

Indoor-Sport

Kontaktlos:

  • Für den Indoor-Sport ohne Kontakt gibt es keine Personenobergrenze. Da jedoch jederzeit das Abstandsgebot (außerhalb der Sportausübung) gilt, ergibt sich die Maximalzahl in Abhängigkeit von der Raumgröße. 
  • Bei Inzidenzen ≥ 20 darf nur Personen der Zutritt gewährt werden, die einen Negativ-Test vorlegen (ab 6 Jahren) oder geimpft oder genesen sind.

Kontaktsport:

  • Auch bei einer Inzidenz < 20 ist ein Negativ-Test (ab 6 Jahren) oder ein Impf- oder Genesenen-Nachweis vorzulegen. 
  • Die Personenzahl ist auf 30 Sportausübende, die gemeinsam Kontaktsport ausüben (=30 je Gruppe), begrenzt, wobei Genesene & Geimpfte nicht mitzählen

Quelle: lsb-brandenburg.de

Talentiade soll noch mehr Kinder begeistern

Talente finden, für Sport begeistern: Die Talentiade-Serie des Landessportbundes war schon vor dem Corona-Lockdown wichtig und beliebt. Und nach dem Stillstand dürfte sie weiter an Stellenwert gewinnen. Wie sie diese wichtige Rolle künftig noch besser ausfüllen und auf welche Basis sie dabei zurückgreifen kann, darüber haben gestern und heute im Sport- und Bildungszentrum Lindow Trainer der Landesfachverbände, Vertreter der Stadt- und Kreissportbünde sowie die Schulsportberater des Landes diskutiert. Tenor dabei: Die bisherige Entwicklung ist eine Erfolgsgeschichte, die aber alles andere als ein Selbstläufer ist – auch und gerade in der Zukunft.

Unbestritten war und ist dabei: Die positive Entwicklung der Serie seit ihrem Start 2007 sucht seinesgleichen in Deutschland. Das belegen nun auch Zahlen und Fakten, die Prof. Reinhold Kliegl in Lindow präsentierte. Allein schon der Umfang der Daten – in den vergangenen Jahren sammelte die Uni Potsdam durch die der Talentiade zugrunde liegenden EMOTIKON-Studie mehrere Hundertausend Datensätze – machen die Serie zu einem großen Erfolg. Der Erfolg soll nun weiter verstetigt werden und noch mehr Kinder in den Sport im Allgemeinen und in den Nachwuchsleistungssport im Besonderen bringen. Denn das beweisen die Zahlen auch: Aktuell ist es wichtiger denn je, Kindern Sport und Bewegung nahe zu bringen. Damit wächst auch der Stellenwert der Talentiade als Schaufenster des Sportlandes, in welchem es dem Nachwuchs die enorme Vielfältigkeit und diversen Möglichkeiten des Sports präsentiert. Und dieses Schaufenster trifft auf breites Interesse, denn jedes zweite teilnehmende Kind ist laut der Studie in keinem Verein sportlich aktiv. Daran soll die Talentiade zunehmen etwas ändern.

Wie das gehen kann, welche Hindernisse dafür genommen und welche Unterstützungen dabei benötigt werden, thematisierten anschließend die Experten aus Theorie und Praxis. Dabei kamen zahlreiche Vorschläge zur Sprache – von standardisierten Übungen in den einzelnen Sportarten über eine zweite zusätzliche Talentiade-Serie in höheren Altersklassen bis hin zu einer noch besseren Verzahnung von Sport und Schulverwaltung im Land.

Info: Zu den einzelnen Talentiade werden jedes Jahr Drittklässler eingeladen, die beim im Vorfeld durchgeführten EMOTIKON-Test überdurchschnittliche Ergebnisse erzielt haben. Mit dem Test, der von der Uni Potsdam entwickelt und begleitet und im Sportunterricht durchgeführt wird, lassen sich Kinder mit besonderen motorischen Fähigkeiten erkennen. Ziel der Talentiaden – in Corona freien Jahren waren es bis zu 28 Veranstaltungen pro Jahr – ist es, auf lokaler Ebene Talente und Sportvereine bzw. Landesstützpunkte zusammenzubringen.  Unter fachkundiger Betreuung können die Talente ihr motorisches Können in sportartbezogenen Tests unter Beweis stellen und die Bewegungsvielfalt der vertretenen Sportarten kennen lernen.

Quelle:lsb-brandenburg.de

100 Jahre SG Gumtow 1921

An diesem Wochenende begeht die SG Gumtow 1921 Ihren 100 Jahrigen Geburtstag. Das ganze Wochenende wird in Gumtow auf dem Sportplatz gefeiert. Am gestrigen Freitag überreichte der 1. Vorsitzender Christian Kube im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung zahlreiche Auszeichnungen.

Sportler Auszeichnungen

Danny Zeibig Ehrennadel in Bronze vom Kreissportbund Prignitz

Rico Leppin Ehrennadel in Bronze vom Kreissportbund Prignitz

Mathias Maurer Ehrennadel in Bronze vom Kreissportbund Prignitz

Ulf Gläske Ehrennadel in Bronze vom Kreissportbund Prignitz

Tino Köppen Ehrennadel in Bronze vom Kreissportbund Prignitz

Kai-Uwe Görn Ehrennadel in Bronze vom Kreissportbund Prignitz

Rene Günter Ehrennadel in Bronze vom Kreissportbund Prignitz

Mario Zimmermann Ehrennadel in Bronze vom Kreissportbund Prignitz

Martin Jahnke Ehrennadel in Bronze vom Landessportbund Brandenburg

Hans-Dieter Kujat Ehrennadel in Bronze vom Landessportbund Brandenburg

Siegfried Felsch Ehrennadel in Bronze vom Landessportbund Brandenburg

Online-Rechte: GEMA beendet nächste Kulanzregelung

Vieles im Sport ist wieder in einen fast altbewährten Alltag zurückgekehrt. Darauf reagiert auch die GEMA und nimmt nun nach und nach jene Kulanzregelungen zurück, mit denen sie im Corona-Lockdown Aktive und Vereine finanziell entlastet hatte. Unter anderem hatte die GEMA Online-Rechte ohne zusätzliche Vergütung eingeräumt. Seit dem 31. Juli ist dies nun nicht mehr so. Das heißt, dass ab dem 1. August 2021 z.B. das Onlinestreaming auf Webseiten über den regulären Tarif VR-OD 10 lizenziert wird. Weitere Informationen zu dem und auch anderen Online-Tarifen finden Sie hier.

Quelle:lsb-brandenburg.de

Keine Testpflicht mehr für Aktive bis 12 Jahre und mehr Zuschauer

Es ist ein weiterer Schritt Richtung Normalität: Wie die Landesregierung informiert, wird es in der ab 1. August gültigen neuen Corona-Umgangsverordnung erneut kleinere Erleichterungen für den Sport geben. Wichtigste Neuerung dabei: Für Kinder bis 12 Jahre entfällt auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 20 beim Sport in geschlossenen Räumen die Testpflicht. Bisher war diese Ausnahme nur bis zu einem Alter von sechs Jahren möglich. Ebenfalls neu: Ab dem 1. August sind „unter Auflagen auch wieder Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Zuschauenden möglich“, wie es in einem Informationsschreiben des Sportministeriums heißt. Die mögliche Zahl der Zuschauer hängt dabei vor allem von der Stadion- bzw. Hallenkapazität ab – und von der Sieben-Tage-Inzidenz des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt. Sollte diese beispielsweise über dem Wert von 20 liegen, müssen Negativtests von den Zuschauenden vorgelegt werden – bei Outdoorveranstaltungen allerdings erst bei mehr als 750 Zuschauern. Bei einer Inzidenz über 35 ist die Höchstzuschauerzahl sowohl im Freien als auch in der Halle auf 5.000 begrenzt.

Zur aktuell gültigen Umgangs-Verordnung

Die wichtigsten Regeln im Überblick (Quelle MBJS):

Outdoor-Sport

Der Outdoor-Sport (mit als auch ohne Kontakt) ist auf öffentlichen und privaten Sportanlagen ohne Einschränkungen (ohne Personenbegrenzung, ohne Negativ-Test, ohne Hygienekonzept) für alle Altersgruppen möglich. Auch der Outdoor-Sport im öffentlichen Raum (außerhalb von Sportanlagen) unterliegt keiner Personenbegrenzung mehr.

Indoor-Sport

Für den Indoor-Sport ohne Kontakt gibt es keine Personenobergrenze. Da jedoch jederzeit das Abstandsgebot (außerhalb der Sportausübung) gilt, ergibt sich die Maximalzahl in Abhängigkeit von der Raumgröße. Nun wurde § 5 Abs. 2 der Umgangsverordnung geändert, so dass die nach der Umgangsverordnung vorgesehenen Testpflichten generell nicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr gelten (bisher bis zum 6. Lebensjahr). Dies bedeutet beispielsweise, dass der in § 16 Abs. 1 Nummer 2 vorgesehene Negativtest für Indoor-Sport (ab einer Inzidenz von 20) nicht von Kindern bis zum vollendeten zwölften (statt wie bisher bis zum sechsten) Lebensjahr vorgelegt werden muss.

Schwimm- und Freibäder

Die Schwimmhallen und Freibäder sind für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Betreiber müssen allerdings ein Hygienekonzept vorsehen.

Zuschauer bei Sportveranstaltungen

Sportveranstaltungen (Indoor und Outdoor) sind unter Auflagen mit mehr als 1.000 Zuschauenden möglich. Ab 1.000 Zuschauenden ist die zulässige Zahl auf 1.000 Personen zuzüglich höchstens 50 Prozent der über 1.000 Personen hinausgehenden regulären Stadion- bzw. Sporthallenkapazität begrenzt. Hat eine Sporthalle beispielsweise eine reguläre Zuschauerkapazität von maximal 2.000, sind mit der neuen Umgangsverordnung nun bis zu 1.500 Zuschauer zulässig (1.000 + 500), wenn die Einhaltung des Abstandsgebots sichergestellt werden kann. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer dauerhaften 7-Tage-Inzidenz über 35 ist die zulässige Zuschauerzahl für Veranstaltungen auf höchstens 5.000 Zuschauende begrenzt. Bei Indoor-Sportveranstaltungen muss ab einer 7-Tage-inzidenz von 20 ein Negativtest von den Zuschauenden vorgelegt werden, Bei Outdoor-Sportveranstaltungen muss der Negativtest erst bei mehr als 750 Zuschauenden im Hygienekonzept des Veranstalters vorgesehen werden.

Zu weiteren Erläuterungen (FAQs) des Sportministeriums

Quelle:lsb-brandenburg.de

Gesundheitsabend des LSB: Chancen nutzen, Risiken minimieren

Sport schafft Gesundheit, das weiß jeder. Dass Sport unter schlechten Vorzeichen Gesundheit aber auch gefährden kann, haben die dramatischen Bilder der Fußball-EM um den dänischen Starkicker Christian Eriksen schmerzhaft einem Millionenpublikum in Erinnerung gerufen. Beides, sowohl die Chance als auch das Risiko, thematisiert der Landessportbund Brandenburg in seinem zweiten Gesundheitssportabend. Unter der Überschrift „Stress- und Ressourcenmanagement“ werden am 22. September ab 17.30 Uhr in Potsdam Experten Neues aus Forschung und Praxis dazu wiedergeben. Herzratenvariabilität, Stressmanagement oder auch die Risikoerkennung zur Prävention eines plötzlichen Herztodes beim Sport stehen dabei auf der Agenda des Abends, zu dem alle Interessierten eingeladen sind. 

Anmeldungen sind hier möglich.

Quelle:lsb-brandenburg.de