Keine Testpflicht mehr für Aktive bis 12 Jahre und mehr Zuschauer

Es ist ein weiterer Schritt Richtung Normalität: Wie die Landesregierung informiert, wird es in der ab 1. August gültigen neuen Corona-Umgangsverordnung erneut kleinere Erleichterungen für den Sport geben. Wichtigste Neuerung dabei: Für Kinder bis 12 Jahre entfällt auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 20 beim Sport in geschlossenen Räumen die Testpflicht. Bisher war diese Ausnahme nur bis zu einem Alter von sechs Jahren möglich. Ebenfalls neu: Ab dem 1. August sind „unter Auflagen auch wieder Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Zuschauenden möglich“, wie es in einem Informationsschreiben des Sportministeriums heißt. Die mögliche Zahl der Zuschauer hängt dabei vor allem von der Stadion- bzw. Hallenkapazität ab – und von der Sieben-Tage-Inzidenz des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt. Sollte diese beispielsweise über dem Wert von 20 liegen, müssen Negativtests von den Zuschauenden vorgelegt werden – bei Outdoorveranstaltungen allerdings erst bei mehr als 750 Zuschauern. Bei einer Inzidenz über 35 ist die Höchstzuschauerzahl sowohl im Freien als auch in der Halle auf 5.000 begrenzt.

Zur aktuell gültigen Umgangs-Verordnung

Die wichtigsten Regeln im Überblick (Quelle MBJS):

Outdoor-Sport

Der Outdoor-Sport (mit als auch ohne Kontakt) ist auf öffentlichen und privaten Sportanlagen ohne Einschränkungen (ohne Personenbegrenzung, ohne Negativ-Test, ohne Hygienekonzept) für alle Altersgruppen möglich. Auch der Outdoor-Sport im öffentlichen Raum (außerhalb von Sportanlagen) unterliegt keiner Personenbegrenzung mehr.

Indoor-Sport

Für den Indoor-Sport ohne Kontakt gibt es keine Personenobergrenze. Da jedoch jederzeit das Abstandsgebot (außerhalb der Sportausübung) gilt, ergibt sich die Maximalzahl in Abhängigkeit von der Raumgröße. Nun wurde § 5 Abs. 2 der Umgangsverordnung geändert, so dass die nach der Umgangsverordnung vorgesehenen Testpflichten generell nicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr gelten (bisher bis zum 6. Lebensjahr). Dies bedeutet beispielsweise, dass der in § 16 Abs. 1 Nummer 2 vorgesehene Negativtest für Indoor-Sport (ab einer Inzidenz von 20) nicht von Kindern bis zum vollendeten zwölften (statt wie bisher bis zum sechsten) Lebensjahr vorgelegt werden muss.

Schwimm- und Freibäder

Die Schwimmhallen und Freibäder sind für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Betreiber müssen allerdings ein Hygienekonzept vorsehen.

Zuschauer bei Sportveranstaltungen

Sportveranstaltungen (Indoor und Outdoor) sind unter Auflagen mit mehr als 1.000 Zuschauenden möglich. Ab 1.000 Zuschauenden ist die zulässige Zahl auf 1.000 Personen zuzüglich höchstens 50 Prozent der über 1.000 Personen hinausgehenden regulären Stadion- bzw. Sporthallenkapazität begrenzt. Hat eine Sporthalle beispielsweise eine reguläre Zuschauerkapazität von maximal 2.000, sind mit der neuen Umgangsverordnung nun bis zu 1.500 Zuschauer zulässig (1.000 + 500), wenn die Einhaltung des Abstandsgebots sichergestellt werden kann. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer dauerhaften 7-Tage-Inzidenz über 35 ist die zulässige Zuschauerzahl für Veranstaltungen auf höchstens 5.000 Zuschauende begrenzt. Bei Indoor-Sportveranstaltungen muss ab einer 7-Tage-inzidenz von 20 ein Negativtest von den Zuschauenden vorgelegt werden, Bei Outdoor-Sportveranstaltungen muss der Negativtest erst bei mehr als 750 Zuschauenden im Hygienekonzept des Veranstalters vorgesehen werden.

Zu weiteren Erläuterungen (FAQs) des Sportministeriums

Quelle:lsb-brandenburg.de

Gesundheitsabend des LSB: Chancen nutzen, Risiken minimieren

Sport schafft Gesundheit, das weiß jeder. Dass Sport unter schlechten Vorzeichen Gesundheit aber auch gefährden kann, haben die dramatischen Bilder der Fußball-EM um den dänischen Starkicker Christian Eriksen schmerzhaft einem Millionenpublikum in Erinnerung gerufen. Beides, sowohl die Chance als auch das Risiko, thematisiert der Landessportbund Brandenburg in seinem zweiten Gesundheitssportabend. Unter der Überschrift „Stress- und Ressourcenmanagement“ werden am 22. September ab 17.30 Uhr in Potsdam Experten Neues aus Forschung und Praxis dazu wiedergeben. Herzratenvariabilität, Stressmanagement oder auch die Risikoerkennung zur Prävention eines plötzlichen Herztodes beim Sport stehen dabei auf der Agenda des Abends, zu dem alle Interessierten eingeladen sind. 

Anmeldungen sind hier möglich.

Quelle:lsb-brandenburg.de

Corona-Regeln für Sport bis Ende Juli verlängert

Die aktuellen Corona-Regeln für Sportvereine und Sportreibende bleiben noch bis zum 31. Juli dieses Jahres bestehen. Die Landesregierung hat die geltende Umgangsverordnung, die am 13.07. ausgelaufen wäre, ohne Änderungen verlängert. Begründet wird diese Entscheidung unter anderem mit dem Vormarsch der Delta-Variante. Das heißt auch für den Sport: Alles bleibt vorerst wie gehabt.

Zur aktuell gültigen Umgangs-Verordnung

Die wichtigsten Regeln im Überblick (Quelle MBJS):

Outdoor-Sport
Der Outdoor-Sport (mit als auch ohne Kontakt) ist auf öffentlichen und privaten Sportanlagen ohne Einschränkungen (ohne Personenbegrenzung, ohne Negativ-Test, ohne Hygienekonzept) für alle Altersgruppen möglich. Auch der Outdoor-Sport im öffentlichen Raum (außerhalb von Sportanlagen) unterliegt keiner Personenbegrenzung mehr.

Indoor-Sport
Für den Indoor-Sport ohne Kontakt gibt es keine Personenobergrenze. Da jedoch jederzeit das Abstandsgebot (außerhalb der Sportausübung) gilt, ergibt sich die Maximalzahl in Abhängigkeit von der Raumgröße. Umkleiden und Sanitäranlagen mit Maske (ab 6 Jahre) dürfen genutzt werden.
Für den Indoor-Sport mit Kontakt ist die Personenzahl weiterhin auf 30 Sportausübende begrenzt, zudem bleibt die Pflicht zur Vorlage eines Testergebnisses unabhängig von der jeweiligen Inzidenz bestehen; ansonsten gilt das gleiche wie beim kontaktlosen Indoor-Sport.

Schwimm- und Freibäder
Die Schwimmhallen und Freibäder sind für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Betreiber müssen allerdings ein Hygienekonzept vorsehen.

Zuschauer bei Sportveranstaltungen
Indoor- und Outdoor-Sportveranstaltungen, einschließlich Vereinssitzungen, sind mit bis zu 1.000 Personen möglich. Sportausübende und Funktionspersonal sowie Geimpfte und Genesene zählen nicht mit. Die Maskenpflicht kann entfallen, wenn sich die Besucherinnen und Besucher auf festen Sitzplätzen aufhalten und zwischen den Sitzplätzen der Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird.

Zu weiteren Erläuterungen (FAQs) des Sportministeriums

Quelle lsb-brandenburg.de

Transparenzregister: Erleichterungen für gemeinnützige Vereine geplant

Nach massiver Kritik an der Einführung des Transparenzregisters und der Erhebung von Gebühren, insbesondere gegenüber gemeinnützigen Sportvereinen, wurde nun von der Politik nachgebessert. Mit der Neufassung soll es den Vereinen vereinfacht werden, sich von der Gebührenpflicht befreien zu lassen. Der Finanzausschuss des Bundestages hat die entsprechende Änderung am 9. Juni mit dem Transparenz- und Finanzinformationsgesetz beschlossen.

Die vereinfachten Regelungen sehen unter anderem vor, dass die Vereine bei ihrem Befreiungsantrag auf einen Nachweis ihrer Gemeinnützigkeit verzichten können. Stattdessen reicht eine formlose Bestätigung der Gemeinnützigkeit sowie die Einverständniserklärung, dass sich die zuständige Behörde beim Finanzamt über den Gemeinnutz informieren darf. Außerdem soll bis spätestens März kommenden Jahres ein vereinfachtes Formular entwickelt werden, dass allen Vereinen, die bis dahin noch keine Befreiung beantragt haben, postalisch oder per Email zugesandt wird.

Achtung: Die Befreiung für das Gebührenjahr 2021 kann nur noch bis 30. Juni 2022 erfolgen.

Für 2024 ist dann ein Zuwendungsempfängerregister geplant, welches die steuerbefreiten Vereinigungen aufführt. Ziel ist es, beide Register miteinander zu verknüpfen, so dass eine Gebührenbefreiung komplett entfallen kann. Bis dahin gilt die erleichterte Antragsstellung.

Info: Das Gesetz ist Teil der europäischen und nationalen Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und betrifft leider auch brandenburgische Sportvereine. Im Zuge der jetzigen Regelung können Vereine für künftige Bescheide eine Befreiung ausschließlich online, nach einer Registrierung direkt beim Transparenzregister, beantragen. Dafür ist der aktuelle Vereinsregisterauszug, der aktuelle Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie die Kopien der Personalausweise der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder notwendig. Bereits jetzt ist absehbar, dass die jährliche Gebühr von 4,80€ auf ca. 15€ bis ca.18€ für nicht gemeinnützige Vereine steigen wird.

Quelle”lsb-brandenburg.de”

Kabinett beschließt für den Sport weitere kleine Erleichterungen

Für das Land Brandenburg gilt ab dem morgigen Mittwoch (16.6.) keine Eindämmungsverordnung mehr, sondern wieder eine sogenannte Umgangsverordnung. Darüber hat die Landesregierung heute in Potsdam informiert und in diesem Zusammenhang auch weitere kleine Öffnungsschritte für den Sport bekanntgegeben. Zwar gelten weiterhin noch die Grundsätze des Mindestabstandes und der anderen Hygienemaßnahmen, doch die Masken- sowie die Testpflicht sind größtenteils aufgebhoben.

Laut Pressemitteilung der Staatskanzlei gibt es mit Inkrafttreten der Umgangsverordnung „keine Testpflicht in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter dem Wert von 20“. Das heißt, hier kann nun auch im Indoorbereich Sport getrieben werden, ohne dass die Aktiven einen negativen Test vorlegen müssen. Doch Achtung: Dies gilt nur für den kontaktlosen Sport unter dem Hallendach. Für den Kontaktsport in Sporträumen und –hallen wurde dagegen eine Ausnahme formuliert: Hier muss weiterhin getestet werden. Gleiches gilt bei größeren Sportveranstaltungen indoor. Für jene unter freien Himmel indes entfällt sie. Beiden gemein ist, dass sie – egal, ob drinnen oder draußen – nun in einem größeren Rahmen stattfinden (1.000 Gäste statt bisher 500 bzw. 200) dürfen. Unter freiem Himmel entfällt neben der Test- auch die Maskenpflicht. Letztere hingegen gilt noch bei Indoor-Events genauso wie in den Umkleideräumen im ganzen Land.

Die Regeln gelten, sobald die Umgangsverordnung veröffentlicht ist. Sie wird dann auch auf unserer Corona-Hilfe Seite verlinkt.

Quelle”lsb-brandenburg.de”

Kreissportbund erkennt positive Signale

Der Kreissportbund Prignitz ist zuversichtlich, dass im Sport bald wieder etwas Normalität einzieht. Das betrifft auch die Wiederaufnahme von Wettkämpfen - vor allem für den Nachwuchs. Foto: Thomas Willmann

Der Kreissportbund Prignitz macht seinen Aktiven Mut: Der Prignitzer Sport startet durch, sagt der KSB und weist auf den Trainingsbeginn in vielen Sportarten und erste Veranstaltungen hin. Auch Lehrgänge sind in Planung.

Ein Beitrag von Oliver Knoll im Prignitzer vom 09.06.2021.

Die Tristesse weicht langsam der Hoffnung. „Ja, wir nutzen alles, was möglich ist. Es gibt am Wochenende wieder ein Schützenfest, in den Sommerferien sollen Sommerlager stattfinden, die Schwimmer dürfen bald wieder ins Wasser, in Pritzwalk hat Dieter Gawrisch für die Fechter ein Einzeltraining entwickelt, die Ringer beginnen jetzt auch wieder“, sagt Birka Eschrich. Die Geschäftsführerin des Kreissportbundes (KSB) Prignitz freut sich über die stetig steigende Wiederaufnahme der sportlichen Aktiven. Bleibt aber auch ein wenig vorsichtig: „Wir hoffen, wir können diesmal länger machen als nur bis Oktober.“

Seit März 2020 hat Corona auch den Prignitzer Sport fest im Griff. Mit kleinen Unterbrechungen. Doch seit Ende Oktober ging dann nichts mehr. Kein Training, kein Wettkampf, keine Vereinsfeste und Mitgliederversammlungen – wenn überhaupt – nur per Video-Konferenz. Was das im Endeffekt alles bewirkt hat, wird erst nach einer noch vorzunehmenden Bestandsaufnahme sichtbar werden. Doch jetzt herrscht Optimismus. „Der Prignitzer Sport startet durch“, erklärt Birka Eschrich.

Zwölf neue Übungsleiter in Corona-Zeiten ausgebildet

Ein wenig von dieser Aufbruchsstimmung schreibt sich der KSB, bei dem in diesem Jahr noch Vorstandswahlen anstehen, auf die Fahne. So zum Beispiel die Entwicklung von Hygienekonzepten gemeinsam mit den Vereinen. Oder das Einsetzen dafür, dass der Test von den Kindern morgens in der Schule auch am Nachmittag für das Training gilt. Und dazu gehört auch, dass während der Pandemie zwölf neue Übungsleiter den Trainer C-Lehrgang absolviert haben. Gleich sechs davon stammen von der Schützengilde Wittenberge. „Das war ein Lehrgang unter extrem besonderen Bedingungen. Videokonferenzen, Einzeltraining“, berichtet die KSB-Geschäftsführerin. Nach den Sommerferien soll es mit Lehrgängen zur Lizenzverlängerung, zum Kinderschutz und danach mit der nächsten Trainer C-Ausbildung weitergehen.

Auch die Talentiade, eine in mehreren Sportarten ausgetragene Sichtung in lockerer Wettkampfform, soll im Herbst noch veranstaltet werden. Noch offen ist dagegen ein anderes Thema. Das der Jubiläen. Mit dem Pankower SV Rot-Weiß, dem Putlitzer SV, Blau-Weiß Dannenwalde sowie der SG Gumtow feiern vier Vereine aus dem Kreis in diesem Jahr ihren 100. Geburtstag. Zumindest der KSB hat von größeren Feierlichkeiten noch nichts gehört. „Dannenwalde hat mal wegen finanzieller Unterstützung angefragt“, teilt Birka Eschrich mit.

Fördermittel aus Goldenem Plan ausgeschöpft

Apropos Geld: „Die Fördermittel in Höhe von 490.000 Euro aus dem Goldenen Plan sind bis auf einen Rest von 15.000 ausgeschöpft. Wir hatten insgesamt ein Gesamtantragsvolumen von 1.100.000 Euro“, sagt die Geschäftsführerin. Den Zuschlag bekamen die Vorhaben des SV Quitzöbel (Mehrzweckgebäude am Sportplatz) und Empor/Grün-Rot Wittenberge (Ernst-Thälmann-Stadion). Aber Birka Eschrich glaubt, dass es demnächst weitere Förderprogramme und Fördertöpfe geben wird.

Vereine lassen sich Aktionen für Training zu Hause einfallen

Zum Abschluss ein Blick auf den Nachwuchs. Der hat, so KSB-Jugendkoordinator Tino Gerloff, die Pandemie bislang recht gut überstanden. „Nicht zuletzt, weil einige Vereine sich was einfallen lassen haben. Coole Aktionen wie Online-Training, zum Beispiel die Schwimmer“, erzählt er. Aber es gab auch schmerzliche Verluste, wie das Ende des Trainings bei den Nachwuchs-Leichtathleten des SC Hertha Karstädt. Deshalb möchte auch der Jugendkoordinator noch kein endgültiges Urteil abgeben. „Wir müssen erstmal sehen, wie viele kehren zurück ins Training und bleiben bei ihren Vereinen hängen”, sagt Tino Gerloff.

Kreisportbund Prignitz verabschiedet Rolf Bockenthin

KSB Prignitz

Seit über 50 Jahren hat sich Rolf dem Wassersport in der Prignitz verschrieben. Alles begann mit einer Betriebssportgruppe in der Zellwolle. In der Wedezeit war er die führende Kraft bei der Vereinsgründung des MSC Neptun. Am Samstag verabschiedete der MSC Neptun Wittenberge und der Kreissportbund Prignitz Rolf Bockenthin nach 30 Jahren als 1. Vorsitzenden. Christian Kube überreichte Ihm eine Ehrentafel als Anerkennung für seine geleistete Arbeit im Ehrenamt.

Hilfreich: Aktuelle Corona-Regeln für den Sport auf einen Blick

Die neue Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg, die heute in Kraft getreten ist, lässt die Aktiven des Sportlandes aufatmen und der Bewegung in den Vereinen wieder (fast) freien Lauf: Im Outdoorsport ist wieder so gut wie alles möglich – genauso wie im kontaktlosen Indoorsport. Und auch beim Kontaktsport unterm Hallendach und in den Schwimmbädern geht vieles wieder, was monatelang verboten war. Welche Regeln noch zu beachten sind und was sie konkret für die Sportlerinnen und Sportler bzw. ihre Vereine zu bedeuten haben, hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) jetzt in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst.

Die aktuellen Corona-Regeln für den Sport im Überblick (MBJS)

In dieser Tabelle weist das Ministerium unter anderem darauf hin, dass beim Outdoorsport, der keiner Personenbegrenzung mehr unterworfen ist, „die Nutzung von Umkleiden und anderen Aufenthaltsräumen oder von Gemeinschaftseinrichtungen und Sanitäranlagen […] zulässig ist, ohne Maskenpflicht (es sei denn der Betreiber sieht das Tragen einer Maske für die Sanitärräume oder die geschlossenen Räume der Sportanlage vor).“

Für den Indoorsport sehen die Regeln ein besonderes Hygienekonzept des Betreibers vor, das unter anderem den Zutritt steuern, die Kontaktnachverfolgung möglich machen und einen verpflichtenden Negativtest beinhalten muss. Daneben gibt es für den kontaktlosen Sport im Indoor-Bereich keine konkrete Personenobergrenze mehr. „Da jedoch jederzeit das Abstandsgebot gilt, ergibt sich die Maximalzahl in Abhängigkeit von der Raumgröße“, erklärt das Ministerium dazu und setzt fort: „Umkleiden und Sanitäranlagen dürfen genutzt werden.“ Hier allerdings nur mit Maske. Letzteres gilt auch für den Kontaktsport unterm Hallendach. Bei diesem ist allerdings die Anzahl der Teilnehmer auf 30 begrenzt, wobei Genesene und Geimpfte in diese Zahl nicht eingerechnet werden müssen.

Der Sport in den Schwimmhallen wird laut MBJS mit dem Indoor-Sport gleichgesetzt. Das heißt, es gelten die selben Regeln. So werden unter anderem bei Schülerinnen und Schüler für den Testnachweis auch hier die Schultests anerkannt.

Ebenfalls wichtig für alle Vereine dürften die Erklärungen zu Sportveranstaltungen bzw. Vereinssitzungen sein. Bei beiden sind „unter freiem Himmel […] bis zu 500 zeitgleich anwesende Besucherinnen und Besucher zulässig“, in geschlossenen Räumen bis zu 200. Während bei Vereinssitzungen jedoch ein recht einfaches Hygienekonzept Voraussetzung für eine Austragung ist, das unter anderem Abstandsgebot und Maskenpflicht vorsieht, kommen bei Sportveranstaltungen noch Negativtests und eine vorherige Terminvergabe hinzu.

Darüber hinaus enthält die Tabelle weiterführende Erklärungen zu Themen wie Reha-Sport, Berufssport sowie die Pflege von Sportgeräten und Tieren. So informiert das Ministerium, dass der Reha-Sport indoor und outdoor zulässig ist, „auch bei Unterschreitung des Abstandsgebots“.

Quelle”lsb-brandenburg.de”

Comeback: Sportland kehrt aus dem Lockdown zurück

Endlich ist es soweit: Ab dem 3. Juni können so gut wie alle Aktiven des Sportlandes wieder in ihren Sport, in ihren Verein zurückkehren. Denn nach dem heutigen (01.06.) Beschluss des Landeskabinetts werden viele Einschränkungen der Pandemiemaßnahmen mit dem Inkrafttreten der neuen Eindämmungsverordnung am 3. Juni wegfallen. Dann ist der Kontaktsport im Freien ohne Personenbeschränkung und ohne Tests wieder möglich. Erlaubt ist zudem auch der Sport mit Kontakt in der Halle – dort allerdings noch mit einer Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 30 und unter der Voraussetzung aktueller negativer Tests. Wie Ministerpräsident Dietmar Woidke in einem Statement hinzufügte, fallen darunter auch die für den Schulbesuch verpflichtenden Tests. Außerdem dürfen, so heißt es in der Pressemitteilung der Staatskanzlei weiter, die Schwimmerinnen und Schwimmer des Landes wieder ins kühle Nass, um zu trainieren – anfangs (ab 3. Juni) zwar nur in den Freibädern, ab 11. Juni öffnen dann aber auch die Schwimmhallen.
Der Schulsport für Schülerinnen und Schüler ist wieder uneingeschränkt möglich.

Öffnungsschritte im Überblick

Outdoor (ab 3. Juni):

Bei der Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel gilt nur noch: Zutritt für Aktive, die keine Symptome einer möglichen COVID-19-Infektion aufweisen. Ansonsten gibt es keine Einschränkungen. Mannschaften können also draußen wieder trainieren und spielen. Schwimmerinnen und Schwimmer können ab diesem Tag wieder Freibäder nutzen.

Indoor (seit 1. Juni):

In geschlossenen Räumen muss auf Folgendes geachtet werden:

  • die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen,
  • Zutritt nur für Aktive, die einen Termin haben, keine Symptome einer möglichen COVID-19-Infektion aufweisen, negativ auf eine COVID-19-Infektion getestet sind,
  • die Personendaten aller Sportlerinnen und Sportler müssen in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst werden,
  • Maskenpflicht in den Umkleideräumen,
  • Untersagung der gemeinsamen Ausübung von Kontaktsport mit mehr als 30 Sportlerinnen und Sportlern,
  • regelmäßiges Lüften.

Indoor (ab 3. Juni)

Ab diesem Tag gelten auch die Schultests für den Testnachweis im Sportbetrieb. Die Landesregierung erklärt: „Schülerinnen und Schüler können, sofern sie noch nicht volljährig sind, als Testnachweis eine von einem Sorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten Selbsttests vorlegen. […] Damit gilt die gleiche Regelung wie in Schulen auch für den Sport. Kinder im Alter unter 6 Jahren sind von der Testpflicht auch hier befreit.“

Indoor (ab 11. Juni)

Schwimmerinnen und Schwimmer können nun auch wieder in die Schwimmhallen zurück.

Alle Öffnungen und Regelungen werden erst wirksam, wenn die entsprechende Eindämmungsverordnung aktualisiert und veröffentlicht wurde.

Quelle:lsb-brandenburg.de

Knapp 440.000 Euro für das Projekt „Kita in Bewegung“

Mit dem Projekt „Kita in Bewegung“, das im Rahmen der Bundesförderung „Gute-Kita-Gesetz“ (KiQuTG) bis Ende 2022 gefördert wird, hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gemeinsam mit der Brandenburgischen Sportjugend (BSJ) bzw. dem Landessportbund Brandenburg (LSB) ein Projekt mit dem Schwerpunkt Bewegung auf den Weg gebracht. Das Projekt „Kita in Bewegung“ ist ein mobiles Fortbildungsangebot für Fachkräfte. Im Kern geht es darum, Fachkräfte vor Ort zu schulen und neue Ideen zur Bewegungsförderung in die Kita zu tragen. Heute (28.05.2021) überreichte Jugendministerin Britta Ernst in Beisein von Barbara Richstein (Vizepräsidentin des Brandenburger Landtages), Kristy Augustin (Vorsitzende des Landtagsausschusses für Bildung, Jugend und Sport) sowie Andreas Gerlach (LSB-Vorstandsvorsitzender) den Zuwendungsbescheid für das Projekt für die Jahre 2021 und 2022 in Höhe von 439.300Euro.

Britta Ernst: „Ich freue mich, dass durch das Bewegungsmobil viele Kitas in Brandenburg neue Ideen, Wissen und Materialien bekommen, wodurch auch die Motivation zur alltagsintegrierten Bewegungsförderung in den Kitas gestärkt wird. Durch das Gute-Kita-Gesetz haben wir die neue Initiative „Kita in Bewegung“ gemeinsam mit der Brandenburgischen Sportjugend ins Leben gerufen und unterstützen als einziges Bundesland den Handlungsschwerpunkt Bewegungsförderung in den Kitas. Ich danke dem Landessportbund Brandenburg e.V., der Brandenburgischen Sportjugend sowie allen beteiligten Pädagoginnen und Pädagogen für ihr Engagement bei der Qualitätsentwicklung der brandenburgischen Kindertagesstätten im Bereich Bewegung.“

LSB-Vorstand Robert Busch: „Wir freuen uns, dass wir nach Monaten der Pandemie-Einschränkungen nun endlich wieder eine Präsensenzveranstaltung durchführen und mit Kevin Kuske, dem erfolgreichsten Bobsportler der Welt, einen prominenten Bewegungspaten für das Projekt gewinnen konnten.“

Mit der Förderung sollen Kitas in ganz Brandenburg niedrigschwellig erreicht werden, denn das Bewegungsmobil kommt direkt in die Kita und begleitet dort einen vielseitigen Aktionstag. Die Kinder bewegen sich, begleitet durch eine sportpädagogische Fachkraft, in einer so genannten Bewegungsbaustelle, die die Kita im Anschluss behalten darf. Gleichzeitig erhalten die pädagogischen Fachkräfte der Kita eine Fortbildung mit theoretischen Inhalten zur Bewegungsförderung sowie der praktischen Umsetzung der Bewegungsbaustelle von einem Erwachsenenpädagogen oder einer -pädagogin. Zudem wird die Zusammenarbeit mit den Eltern thematisiert und nach Möglichkeit auch in den Aktionstag mit eingebunden.

Das Projekt soll im Anschluss an die Bundesförderung durch Landesmittel verstetigt werden. Im Handlungs- und Finanzierungskonzept des KiQuTG sind für dieses Projekt in 2021 und 2022 jeweils 200.000 EUR geplant. (mit MBJS)

Quelle:”lsb-brandenburg.de”