Talentiade soll noch mehr Kinder begeistern

Talente finden, für Sport begeistern: Die Talentiade-Serie des Landessportbundes war schon vor dem Corona-Lockdown wichtig und beliebt. Und nach dem Stillstand dürfte sie weiter an Stellenwert gewinnen. Wie sie diese wichtige Rolle künftig noch besser ausfüllen und auf welche Basis sie dabei zurückgreifen kann, darüber haben gestern und heute im Sport- und Bildungszentrum Lindow Trainer der Landesfachverbände, Vertreter der Stadt- und Kreissportbünde sowie die Schulsportberater des Landes diskutiert. Tenor dabei: Die bisherige Entwicklung ist eine Erfolgsgeschichte, die aber alles andere als ein Selbstläufer ist – auch und gerade in der Zukunft.

Unbestritten war und ist dabei: Die positive Entwicklung der Serie seit ihrem Start 2007 sucht seinesgleichen in Deutschland. Das belegen nun auch Zahlen und Fakten, die Prof. Reinhold Kliegl in Lindow präsentierte. Allein schon der Umfang der Daten – in den vergangenen Jahren sammelte die Uni Potsdam durch die der Talentiade zugrunde liegenden EMOTIKON-Studie mehrere Hundertausend Datensätze – machen die Serie zu einem großen Erfolg. Der Erfolg soll nun weiter verstetigt werden und noch mehr Kinder in den Sport im Allgemeinen und in den Nachwuchsleistungssport im Besonderen bringen. Denn das beweisen die Zahlen auch: Aktuell ist es wichtiger denn je, Kindern Sport und Bewegung nahe zu bringen. Damit wächst auch der Stellenwert der Talentiade als Schaufenster des Sportlandes, in welchem es dem Nachwuchs die enorme Vielfältigkeit und diversen Möglichkeiten des Sports präsentiert. Und dieses Schaufenster trifft auf breites Interesse, denn jedes zweite teilnehmende Kind ist laut der Studie in keinem Verein sportlich aktiv. Daran soll die Talentiade zunehmen etwas ändern.

Wie das gehen kann, welche Hindernisse dafür genommen und welche Unterstützungen dabei benötigt werden, thematisierten anschließend die Experten aus Theorie und Praxis. Dabei kamen zahlreiche Vorschläge zur Sprache – von standardisierten Übungen in den einzelnen Sportarten über eine zweite zusätzliche Talentiade-Serie in höheren Altersklassen bis hin zu einer noch besseren Verzahnung von Sport und Schulverwaltung im Land.

Info: Zu den einzelnen Talentiade werden jedes Jahr Drittklässler eingeladen, die beim im Vorfeld durchgeführten EMOTIKON-Test überdurchschnittliche Ergebnisse erzielt haben. Mit dem Test, der von der Uni Potsdam entwickelt und begleitet und im Sportunterricht durchgeführt wird, lassen sich Kinder mit besonderen motorischen Fähigkeiten erkennen. Ziel der Talentiaden – in Corona freien Jahren waren es bis zu 28 Veranstaltungen pro Jahr – ist es, auf lokaler Ebene Talente und Sportvereine bzw. Landesstützpunkte zusammenzubringen.  Unter fachkundiger Betreuung können die Talente ihr motorisches Können in sportartbezogenen Tests unter Beweis stellen und die Bewegungsvielfalt der vertretenen Sportarten kennen lernen.

Quelle:lsb-brandenburg.de

100 Jahre SG Gumtow 1921

An diesem Wochenende begeht die SG Gumtow 1921 Ihren 100 Jahrigen Geburtstag. Das ganze Wochenende wird in Gumtow auf dem Sportplatz gefeiert. Am gestrigen Freitag überreichte der 1. Vorsitzender Christian Kube im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung zahlreiche Auszeichnungen.

Sportler Auszeichnungen

Danny Zeibig Ehrennadel in Bronze vom Kreissportbund Prignitz

Rico Leppin Ehrennadel in Bronze vom Kreissportbund Prignitz

Mathias Maurer Ehrennadel in Bronze vom Kreissportbund Prignitz

Ulf Gläske Ehrennadel in Bronze vom Kreissportbund Prignitz

Tino Köppen Ehrennadel in Bronze vom Kreissportbund Prignitz

Kai-Uwe Görn Ehrennadel in Bronze vom Kreissportbund Prignitz

Rene Günter Ehrennadel in Bronze vom Kreissportbund Prignitz

Mario Zimmermann Ehrennadel in Bronze vom Kreissportbund Prignitz

Martin Jahnke Ehrennadel in Bronze vom Landessportbund Brandenburg

Hans-Dieter Kujat Ehrennadel in Bronze vom Landessportbund Brandenburg

Siegfried Felsch Ehrennadel in Bronze vom Landessportbund Brandenburg

Online-Rechte: GEMA beendet nächste Kulanzregelung

Vieles im Sport ist wieder in einen fast altbewährten Alltag zurückgekehrt. Darauf reagiert auch die GEMA und nimmt nun nach und nach jene Kulanzregelungen zurück, mit denen sie im Corona-Lockdown Aktive und Vereine finanziell entlastet hatte. Unter anderem hatte die GEMA Online-Rechte ohne zusätzliche Vergütung eingeräumt. Seit dem 31. Juli ist dies nun nicht mehr so. Das heißt, dass ab dem 1. August 2021 z.B. das Onlinestreaming auf Webseiten über den regulären Tarif VR-OD 10 lizenziert wird. Weitere Informationen zu dem und auch anderen Online-Tarifen finden Sie hier.

Quelle:lsb-brandenburg.de

Keine Testpflicht mehr für Aktive bis 12 Jahre und mehr Zuschauer

Es ist ein weiterer Schritt Richtung Normalität: Wie die Landesregierung informiert, wird es in der ab 1. August gültigen neuen Corona-Umgangsverordnung erneut kleinere Erleichterungen für den Sport geben. Wichtigste Neuerung dabei: Für Kinder bis 12 Jahre entfällt auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 20 beim Sport in geschlossenen Räumen die Testpflicht. Bisher war diese Ausnahme nur bis zu einem Alter von sechs Jahren möglich. Ebenfalls neu: Ab dem 1. August sind „unter Auflagen auch wieder Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Zuschauenden möglich“, wie es in einem Informationsschreiben des Sportministeriums heißt. Die mögliche Zahl der Zuschauer hängt dabei vor allem von der Stadion- bzw. Hallenkapazität ab – und von der Sieben-Tage-Inzidenz des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt. Sollte diese beispielsweise über dem Wert von 20 liegen, müssen Negativtests von den Zuschauenden vorgelegt werden – bei Outdoorveranstaltungen allerdings erst bei mehr als 750 Zuschauern. Bei einer Inzidenz über 35 ist die Höchstzuschauerzahl sowohl im Freien als auch in der Halle auf 5.000 begrenzt.

Zur aktuell gültigen Umgangs-Verordnung

Die wichtigsten Regeln im Überblick (Quelle MBJS):

Outdoor-Sport

Der Outdoor-Sport (mit als auch ohne Kontakt) ist auf öffentlichen und privaten Sportanlagen ohne Einschränkungen (ohne Personenbegrenzung, ohne Negativ-Test, ohne Hygienekonzept) für alle Altersgruppen möglich. Auch der Outdoor-Sport im öffentlichen Raum (außerhalb von Sportanlagen) unterliegt keiner Personenbegrenzung mehr.

Indoor-Sport

Für den Indoor-Sport ohne Kontakt gibt es keine Personenobergrenze. Da jedoch jederzeit das Abstandsgebot (außerhalb der Sportausübung) gilt, ergibt sich die Maximalzahl in Abhängigkeit von der Raumgröße. Nun wurde § 5 Abs. 2 der Umgangsverordnung geändert, so dass die nach der Umgangsverordnung vorgesehenen Testpflichten generell nicht für Kinder bis zum 12. Lebensjahr gelten (bisher bis zum 6. Lebensjahr). Dies bedeutet beispielsweise, dass der in § 16 Abs. 1 Nummer 2 vorgesehene Negativtest für Indoor-Sport (ab einer Inzidenz von 20) nicht von Kindern bis zum vollendeten zwölften (statt wie bisher bis zum sechsten) Lebensjahr vorgelegt werden muss.

Schwimm- und Freibäder

Die Schwimmhallen und Freibäder sind für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Betreiber müssen allerdings ein Hygienekonzept vorsehen.

Zuschauer bei Sportveranstaltungen

Sportveranstaltungen (Indoor und Outdoor) sind unter Auflagen mit mehr als 1.000 Zuschauenden möglich. Ab 1.000 Zuschauenden ist die zulässige Zahl auf 1.000 Personen zuzüglich höchstens 50 Prozent der über 1.000 Personen hinausgehenden regulären Stadion- bzw. Sporthallenkapazität begrenzt. Hat eine Sporthalle beispielsweise eine reguläre Zuschauerkapazität von maximal 2.000, sind mit der neuen Umgangsverordnung nun bis zu 1.500 Zuschauer zulässig (1.000 + 500), wenn die Einhaltung des Abstandsgebots sichergestellt werden kann. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer dauerhaften 7-Tage-Inzidenz über 35 ist die zulässige Zuschauerzahl für Veranstaltungen auf höchstens 5.000 Zuschauende begrenzt. Bei Indoor-Sportveranstaltungen muss ab einer 7-Tage-inzidenz von 20 ein Negativtest von den Zuschauenden vorgelegt werden, Bei Outdoor-Sportveranstaltungen muss der Negativtest erst bei mehr als 750 Zuschauenden im Hygienekonzept des Veranstalters vorgesehen werden.

Zu weiteren Erläuterungen (FAQs) des Sportministeriums

Quelle:lsb-brandenburg.de

Gesundheitsabend des LSB: Chancen nutzen, Risiken minimieren

Sport schafft Gesundheit, das weiß jeder. Dass Sport unter schlechten Vorzeichen Gesundheit aber auch gefährden kann, haben die dramatischen Bilder der Fußball-EM um den dänischen Starkicker Christian Eriksen schmerzhaft einem Millionenpublikum in Erinnerung gerufen. Beides, sowohl die Chance als auch das Risiko, thematisiert der Landessportbund Brandenburg in seinem zweiten Gesundheitssportabend. Unter der Überschrift „Stress- und Ressourcenmanagement“ werden am 22. September ab 17.30 Uhr in Potsdam Experten Neues aus Forschung und Praxis dazu wiedergeben. Herzratenvariabilität, Stressmanagement oder auch die Risikoerkennung zur Prävention eines plötzlichen Herztodes beim Sport stehen dabei auf der Agenda des Abends, zu dem alle Interessierten eingeladen sind. 

Anmeldungen sind hier möglich.

Quelle:lsb-brandenburg.de

Corona-Regeln für Sport bis Ende Juli verlängert

Die aktuellen Corona-Regeln für Sportvereine und Sportreibende bleiben noch bis zum 31. Juli dieses Jahres bestehen. Die Landesregierung hat die geltende Umgangsverordnung, die am 13.07. ausgelaufen wäre, ohne Änderungen verlängert. Begründet wird diese Entscheidung unter anderem mit dem Vormarsch der Delta-Variante. Das heißt auch für den Sport: Alles bleibt vorerst wie gehabt.

Zur aktuell gültigen Umgangs-Verordnung

Die wichtigsten Regeln im Überblick (Quelle MBJS):

Outdoor-Sport
Der Outdoor-Sport (mit als auch ohne Kontakt) ist auf öffentlichen und privaten Sportanlagen ohne Einschränkungen (ohne Personenbegrenzung, ohne Negativ-Test, ohne Hygienekonzept) für alle Altersgruppen möglich. Auch der Outdoor-Sport im öffentlichen Raum (außerhalb von Sportanlagen) unterliegt keiner Personenbegrenzung mehr.

Indoor-Sport
Für den Indoor-Sport ohne Kontakt gibt es keine Personenobergrenze. Da jedoch jederzeit das Abstandsgebot (außerhalb der Sportausübung) gilt, ergibt sich die Maximalzahl in Abhängigkeit von der Raumgröße. Umkleiden und Sanitäranlagen mit Maske (ab 6 Jahre) dürfen genutzt werden.
Für den Indoor-Sport mit Kontakt ist die Personenzahl weiterhin auf 30 Sportausübende begrenzt, zudem bleibt die Pflicht zur Vorlage eines Testergebnisses unabhängig von der jeweiligen Inzidenz bestehen; ansonsten gilt das gleiche wie beim kontaktlosen Indoor-Sport.

Schwimm- und Freibäder
Die Schwimmhallen und Freibäder sind für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Betreiber müssen allerdings ein Hygienekonzept vorsehen.

Zuschauer bei Sportveranstaltungen
Indoor- und Outdoor-Sportveranstaltungen, einschließlich Vereinssitzungen, sind mit bis zu 1.000 Personen möglich. Sportausübende und Funktionspersonal sowie Geimpfte und Genesene zählen nicht mit. Die Maskenpflicht kann entfallen, wenn sich die Besucherinnen und Besucher auf festen Sitzplätzen aufhalten und zwischen den Sitzplätzen der Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird.

Zu weiteren Erläuterungen (FAQs) des Sportministeriums

Quelle lsb-brandenburg.de

Transparenzregister: Erleichterungen für gemeinnützige Vereine geplant

Nach massiver Kritik an der Einführung des Transparenzregisters und der Erhebung von Gebühren, insbesondere gegenüber gemeinnützigen Sportvereinen, wurde nun von der Politik nachgebessert. Mit der Neufassung soll es den Vereinen vereinfacht werden, sich von der Gebührenpflicht befreien zu lassen. Der Finanzausschuss des Bundestages hat die entsprechende Änderung am 9. Juni mit dem Transparenz- und Finanzinformationsgesetz beschlossen.

Die vereinfachten Regelungen sehen unter anderem vor, dass die Vereine bei ihrem Befreiungsantrag auf einen Nachweis ihrer Gemeinnützigkeit verzichten können. Stattdessen reicht eine formlose Bestätigung der Gemeinnützigkeit sowie die Einverständniserklärung, dass sich die zuständige Behörde beim Finanzamt über den Gemeinnutz informieren darf. Außerdem soll bis spätestens März kommenden Jahres ein vereinfachtes Formular entwickelt werden, dass allen Vereinen, die bis dahin noch keine Befreiung beantragt haben, postalisch oder per Email zugesandt wird.

Achtung: Die Befreiung für das Gebührenjahr 2021 kann nur noch bis 30. Juni 2022 erfolgen.

Für 2024 ist dann ein Zuwendungsempfängerregister geplant, welches die steuerbefreiten Vereinigungen aufführt. Ziel ist es, beide Register miteinander zu verknüpfen, so dass eine Gebührenbefreiung komplett entfallen kann. Bis dahin gilt die erleichterte Antragsstellung.

Info: Das Gesetz ist Teil der europäischen und nationalen Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und betrifft leider auch brandenburgische Sportvereine. Im Zuge der jetzigen Regelung können Vereine für künftige Bescheide eine Befreiung ausschließlich online, nach einer Registrierung direkt beim Transparenzregister, beantragen. Dafür ist der aktuelle Vereinsregisterauszug, der aktuelle Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie die Kopien der Personalausweise der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder notwendig. Bereits jetzt ist absehbar, dass die jährliche Gebühr von 4,80€ auf ca. 15€ bis ca.18€ für nicht gemeinnützige Vereine steigen wird.

Quelle”lsb-brandenburg.de”

Kabinett beschließt für den Sport weitere kleine Erleichterungen

Für das Land Brandenburg gilt ab dem morgigen Mittwoch (16.6.) keine Eindämmungsverordnung mehr, sondern wieder eine sogenannte Umgangsverordnung. Darüber hat die Landesregierung heute in Potsdam informiert und in diesem Zusammenhang auch weitere kleine Öffnungsschritte für den Sport bekanntgegeben. Zwar gelten weiterhin noch die Grundsätze des Mindestabstandes und der anderen Hygienemaßnahmen, doch die Masken- sowie die Testpflicht sind größtenteils aufgebhoben.

Laut Pressemitteilung der Staatskanzlei gibt es mit Inkrafttreten der Umgangsverordnung „keine Testpflicht in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter dem Wert von 20“. Das heißt, hier kann nun auch im Indoorbereich Sport getrieben werden, ohne dass die Aktiven einen negativen Test vorlegen müssen. Doch Achtung: Dies gilt nur für den kontaktlosen Sport unter dem Hallendach. Für den Kontaktsport in Sporträumen und –hallen wurde dagegen eine Ausnahme formuliert: Hier muss weiterhin getestet werden. Gleiches gilt bei größeren Sportveranstaltungen indoor. Für jene unter freien Himmel indes entfällt sie. Beiden gemein ist, dass sie – egal, ob drinnen oder draußen – nun in einem größeren Rahmen stattfinden (1.000 Gäste statt bisher 500 bzw. 200) dürfen. Unter freiem Himmel entfällt neben der Test- auch die Maskenpflicht. Letztere hingegen gilt noch bei Indoor-Events genauso wie in den Umkleideräumen im ganzen Land.

Die Regeln gelten, sobald die Umgangsverordnung veröffentlicht ist. Sie wird dann auch auf unserer Corona-Hilfe Seite verlinkt.

Quelle”lsb-brandenburg.de”