Endlich: Ab 5. September dürfen alle Sportler wieder ran

Handballer dürfen wieder aufs Parkett. Foto: Stefan Peglow

Das Warten hat ein Ende: Ab diesem Sonnabend können auch unter dem Hallendach wieder alle Sportlerinnen und Sportler ihrer Leidenschaft nachgehen. Nachdem der Landessportbund und große Teile des Sportlandes immer vehementer ein Ende des Verbots von Indoor-Kontaktsportarten für über 27-Jährige gefordert hatten, hat die Landesregierung nun reagiert und wird dieses mit der neuen Umgangsverordnung aufheben. Damit können ab 5. September Volley- und Handballer endlich genauso wieder auf das Parkett zurückkehren wie Ringer oder Judoka auf ihre Matten.

Das Abstandsgebot während des Sports wird allerdings nur unter bestimmten Bedingungen aufgehoben. Wie Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke heute informierte, gelte die Ausnahme nur „für feststehende Gruppen im Mannschaftssport von höchstens 30 Personen“ sowie „im Individualsport für höchstens fünf Personen“. In einer Pressemitteilung der Staatskanzlei heißt es außerdem: „Für den Wettkampfbetrieb in Sportarten, in denen die Einhaltung der Abstandsregelungen bei der Sportausübung unmöglich ist, gilt nun, dass bei Wettkämpfen in geschlossenen Räumen höchstens 100 Personen (Wettkampfteilnehmende und Funktionspersonal) zeitgleich anwesend sein dürfen. Aber: Die Ausnahme vom allgemeinen Abstandsgebot gilt nur für die reine Sportausübung.“

Wolfgang Neubert, Präsident des Landessportbundes Brandenburg, sieht in der Entscheidung der Landesregierung die längst überfällige Freigabe für die märkischen Sportlerinnen und Sportler, die mit Geduld und Disziplin die monatelangen Einschränkungen und Verbote im Rahmen der Pandemie-Maßnahmen mitgetragen haben. „Damit geht eine sehr lange Zeit des Verzichts für unsere Aktiven zu Ende. Natürlich hätte ich mir – genauso wie die meisten Sportlerinnen und Sportler bei uns in Brandenburg – gewünscht, dass diese wichtige und richtige Entscheidung früher gefallen wäre. Zuletzt war das Verbot für Ältere einfach nicht mehr logisch nachvollziehbar. Nichtsdestotrotz freue ich mich, dass wir in zahlreichen Gesprächen unsere Landesregierung letztlich überzeugen konnten und wir nun alle gemeinsam einen weiteren Schritt in Richtung Normalität gehen können.“ Zugleich rief er alle Sportlerinnen und Sportler auf, weiter die elementaren Hygienemaßnahmen im Kampf gegen die Pandemie zu befolgen.

Quelle “lsb-brandenburg.de”

Corona und Trainingsbetrieb

Werte Sportfreundinnen und Sportfreunde,
sicherlich habt ihr alle von der Corona Infektion in Wittenberge und der damit verbundenen Schließung der Elblandgrundschule und der Kita „Haus der kleinen Strolche“ gehört.
In die Schule gehen auch Kinder, die sich in Sportvereinen aktiv betätigen.

Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt möchte ich die nachfolgende Information an euch weitergeben.

  • Auch wenn die Kinder negativ auf Corona getestet wurden, bleibt die Quarantäne bis auf Weiteres bestehen.
  • Das bedeutet diese Kinder dürfen für den Zeitraum der Quarantäne nicht am Trainings- und Wettkampfbetrieb teilnehmen.
  • Zur Zeit wird die weitere Vorgehensweise durch das Gesundheitsamt und die Ärzte beraten.
  • Wir werden versuchen euch auf dem Laufenden zu halten.

Wichtige Info zu Kontaktlisten und Indoor-Wettkämpfen

Die Aufhebung des Abstandsgebots für U27-Aktive in Kontaktsportarten unterm Hallendach gilt auch für den Wettkampfbetrieb. Darüber informierte nun das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). In einem Schreiben an den Landessportbund teilte es mit, dass „der Wettbewerb selbstverständlich zur sportbetonten Jugendarbeit“ gehöre und somit sowohl „der Trainings- als auch der Wettkampfbetrieb für bis zu 27-Jährige im Rahmen von Jugendarbeit auch in geschlossen Räumen vom Abstandsgebot ausgenommen“ sei. Weiterhin wies das MBJS in seinem Schreiben darauf hin, dass seit dem 11. August, dem Inkrafttreten der neuen Umgangsverordnung des Landes Brandenburg, für alle Kontaktsportarten – auch unter freiem Himmel – eine Anwesenheitsliste bei Veranstaltungen „zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung“ Pflicht ist – sofern „der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sportlerinnen und Sportlern unterschritten wird“. In dieser Liste sind der Vor- und Familienname sowie die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Betroffenen einzutragen – und gleichzeitig auf den Datenschutz zu achten. Diese Dokumentationspflicht gilt allerdings nicht für

  • Ehe- oder Lebenspartner, Angehörige des eigenen Haushalts,
  • eigene Kinder (Personen, für die ein Sorge- oder gesetzliches oder gerichtlich angeordnetes Umgangsrecht besteht),
  • Kinder und Erwachsene, die im Rahmen der Kindertagesbetreuung Sportanlagennutzen oder Sport treiben,
  • Kinder und Erwachsene, die im Rahmen der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit oder der Hilfen zur Erziehung (SGB VIII) Sport treiben (alle Jugendlichen bis 27 Jahre),
  • Personen, die im Rahmen des Schulbetriebs Sport ausüben,
  • bei der Wahrnehmung von Bildungs- sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten zu beruflichen Zwecken, sofern die Angebote in festen wiederkehrenden Gruppen wahrgenommen werden.

Abseits des Sportgeschehens, darauf weist das Ministerium noch einmal ausdrücklich hin, bleiben als „zentraler Kern aller Maßnahmen zum Schutz vor einer Corona-Infektion die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln“ – und damit unter anderem grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern.

Das komplette Schreiben des MBSJ

“Quelle lsb-brandenburg.de”

Achtung Sportvereine: Kontaktlisten sind wieder Pflicht

Das ist neu: Nach eingehender Prüfung der gerade veröffentlichten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung rät der Landessportbund Brandenburg seinen Mitgliedsvereinen dringend, im Rahmen ihrer Veranstaltungen – egal, ob Trainingseinheiten oder Wettkampfbetrieb – Anwesenheitslisten zu führen – wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Das gilt nun auch wieder für den Kontakt-Sport im Outdoorbereich. Waren diese Listen zuletzt nur noch Empfehlungen der Verbände und Verwaltungen, sind sie seit dem 11.08.2020 wieder vom Land Brandenburg verpflichtend verordnet. Das Anlegen von Listen, die die Namen und Telefonnummern bzw. E-Mail-Adressen der Teilnehmer beinhalten müssen, sollen im Falle einer Corona-Infektion unter den Teilnehmern eine Kontaktnachverfolgung erleichtern. Bei der medialen Vorstellung der neuen Umgangsverordnung hatte die Landesregierung leider nicht explizit auf die neue Regel hingewiesen. 

Bei Detailfragen rät der Landessportbund seinen Vereinen, mit den örtlichen Gesundheitsämtern Kontakt aufzunehmen.

“Quelle lsb-brandenburg.de”

Sportland enttäuscht nach neuem Kabinettsbeschluss

Die Hoffnungen, die der Brandenburger Sport in die heutige Kabinettssitzung (11.08.2020) gesetzt hatte, waren groß. Zehntausende Aktive, die aufgrund des Verbots von Indoor-Kontaktsport für Erwachsene über 27 Jahren seit Monaten auf ihren Sport verzichten mussten, sehnten eine Lockerung der Corona-Eindämmungsmaßnahmen und damit ihr Comeback herbei. Umso größer wiegt nun die Enttäuschung, dass die Landesregierung diesem Wunsch nicht entsprochen und das – deutschlandweit einzigartige Verbot – bis zum 04.09.2020 verlängert hat.

Wolfgang Neubert, Präsident des Landessportbundes Brandenburg e.V., reagiert mit Unverständnis auf diese Entscheidung. „Wir haben dem Ministerpräsidenten im Vorfeld alle Fakten, auch mit Hinweis auf die weitere Einhaltung der Hygienevorschriften und der Nachvollziehbarkeit eventueller Infektionsketten durch Teilnehmerlisten und abgegrenzte Gruppen, aufgezeigt. Damit und mit der Disziplin sowie Unterstützung der Sportvereine in den vergangenen Monaten haben wir mehr als deutlich gemacht, dass der Sport gewillt und in der Lage ist, die Corona-Beschränkungen mit dem Sporttreiben zu kombinieren, ohne damit die Gefahrenlage für unsere Gesellschaft signifikant zu erhöhen.“

Das negative Votum des Kabinetts sei ein großer Rückschlag für die gesamte Sportfamilie, wie der LSB-Vorstandsvorsitzende Andreas Gerlach betont: „Es ist leider eine Entscheidung gegen den Sport, die die Entwicklung unseres Sportlandes – die auch dank der guten Zusammenarbeit mit der Landesregierung bisher überaus positiv war – stark beeinträchtigt.“

Hintergrund: Der Landessportbund Brandenburg vertritt mehr als 355.000 märkische Sportlerinnen und Sportler, darunter mehr als 210.000 Aktive, die älter als 27 Jahre sind. Für diese Altersgruppe war, anders als für die jüngeren Sportlerinnen und Sportler, der Kontaktsport im Indoor-Bereich auch nach der letzten Lockerung der Corona-Eindämmungsmaßnahmen durch die Landesregierung Ende Juni untersagt.

Quelle “LSB-Brandenburg.de”

Indoor-Kontaktsport: LSB fordert Freigabe auch für Erwachsene

Der Corona bedingte Stillstand im Sportland hat weh getan – den märkischen Aktiven, ihren Vereinen und auch der gesamten Gesellschaft. Daher waren Sportvereine und -verbände im Land Brandenburg sehr diszipliniert und engagiert, als es darum ging, die Vielzahl der notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mitzutragen und umzusetzen. Der Lohn: Eindämmung des Virus und erste Lockerungen der Beschränkungen. Inzwischen ist fast überall wieder eine Art sportlicher Alltag eingekehrt – bis auf eine Ausnahme: Die über 27-Jährigen, die unterm Hallendach ihrem Sport nachgehen, müssen weiter Abstand halten. Damit bildet Brandenburg eine Ausnahme in Deutschland. 

Andreas Gerlach, Vorstandsvorsitzender des Landessportbundes Brandenburg„Unser Sportland Brandenburg ist inzwischen das einzige Bundesland mit der Untersagung des Kontaktsports im Indoorbereich für Erwachsene.“ Für den Landessportbund Brandenburg, der schon seit Wochen die Aufhebung des Verbotes von fordert, ist dieses wenig schmeichelhafte Alleinstellungsmerkmal vollkommen unverständlich. Gerlach weiter: „Alle Fakten, auch mit Hinweis auf die weitere Einhaltung der Hygienevorschriften und der Nachvollziehbarkeit eventueller Infektionsketten durch Teilnehmerlisten und abgegrenzte Gruppen, wurden dem Ministerpräsidenten vorgetragen, um eine Entscheidung im Interesse der sporttreibenden Brandenburgerinnen und Brandenburger voranzubringen. Ein weiteres Verbot wäre nicht nachvollziehbar und auch nicht erklärbar.“ Mit Blick auf die kommenden Beschlüsse des Brandenburger Kabinetts sagt Andreas Gerlach daher: „Wir hoffen auf eine kurzfristige Entscheidung im Sinne aller Aktiven.“

Quelle “LSB-Brandenburg.de”

LSB fordert Abschied von Abstandsregel für alle Sportarten

Die Abstandsregel für den Kontaktsport der Erwachsenen ist gefallen – allerdings nur für die Outdoor-Sportarten. Das hat das Brandenburger Kabinett am heutigen Nachmittag (26. Juni) beschlossen. Nachdem die Landesregierung bereits Anfang der Woche Kindern und Jugendlichen bis 27 Jahre die Rückkehr in den Trainingsalltag ohne Kontaktbeschränkungen sowohl in der Halle als auch unter freiem Himmel ermöglicht hat, dürfen nun, so wie vom Landessportbund Brandenburg e.V. (LSB) gefordert, ab dem 27. Juni auch die Älteren wieder ohne die Abstandsregel Sport treiben – jedoch mit schmerzhaften Ausnahmen für das Sportland. Denn für alle Hallensportarten gilt weiter: Abstand halten. Diese, angesichts der jüngsten Pandemie-Entwicklungen in Brandenburg aus LSB-Sicht, unverständliche Einschränkung trübt die Freude des Sportlandes über den weiteren, kleinen Schritt auf dem Weg zur vollständigen Rückkehr des märkischen Sports.

LSB-Vorstandsvorsitzender Andreas Gerlach: „Die Entscheidung, die Einschränkungen bei den Indoorsportarten für Erwachsene aufrecht zu erhalten, ist eine Enttäuschung für die vielen Sportfreunde, die bislang sehr diszipliniert die vielfältigen notwendigen Regelungen befolgt haben. Besonders zu kritisieren ist auch der lange Zeitraum, bis 15. August, für den die nun gültige Regelung festgeschrieben ist. Festlegungen in Sachsen oder Baden-Württemberg zeugen von mehr Vertrauen in die Sportvereine. Hier sollte dringend nochmal nachgedacht und auch zeitnah nachjustiert werden.“

Trotz aller bisherigen Lockerungen der Pandemie-Maßnahmen appelliert Gerlach weiter an die Gewissenhaftigkeit der mehr als 355.000 Aktiven im Sportland und sieht die Brandenburger Vereine nach wie vor für die besonderen Anforderungen gerüstet. „Unsere Sportlerinnen und Sportler haben alle Maßnahmen im Kampf gegen Covid 19 mit- und damit ihren Teil zum bisherigen Erfolg beigetragen. Die Vereine wissen um ihre Verantwortung, die Hygienemaßnahmen vor Ort weiterhin so erfolgreich umzusetzen wie bisher.“ Auch das Führen der Kontaktlisten ist für die Sporttreibenden weiterhin unabdingbar. 

Quelle “lsb-brandenburg.de

Kontakt-Sport für alle bis 27 Jahre erlaubt – LSB fordert mehr

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre dürfen wieder ohne einen Mindestabstand Sport treiben. Das macht eine neue Regelauslegung der aktuell gültigen Eindämmungsverordnung möglich, die das Land Brandenburg veröffentlicht hat. So heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS), dass „Sportarten wie Fußball, Rudern oder Volleyball, die einen Mindestabstand von 1,50 Meter unterschreiten, von Kindern und Jugendlichen in vollem Umfang wieder betrieben werden“ können.

Begründet wird die Neuregelung mit der Einordnung der Vereinsangebote für junge Menschen in die Jugendarbeit im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB VIII), für die keine Abstandsregelung gilt. „Daraus folgt, dass sämtliche sportlichen und bewegungsorientierten Angebote der Sportvereine nicht dem Abstandsgebot unterliegen, auch nicht auf Sportanlagen“, heißt es vom MBJS. Jugendarbeit erfasse Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende bis zum 27. Lebensjahr. Hygieneregelungen und die Nachvollziehbarkeit von Kontakten bleiben dennoch in der Verantwortlichkeit der Vereine.

Für den Landessportbund bedeutet die Neuauslegung aus zweierlei Gründen einen Meilenstein, der nun aber weitere Lockerungen für den Brandenburger Sport nach sich ziehen muss. „Dass die Arbeit der Sportvereine als Jugendarbeit gilt – ohne dass diese als Träger der freien Jugendhilfe eingestuft sind – ist eine lang überfällige Bewertung, die wir sehr begrüßen und für die wir uns lange eingesetzt haben“, sagt Andreas Gerlach, Vorstandsvorsitzender des Landessportbundes Brandenburg e.V. (LSB). „Dies würdigt das vielfältige Wirken unserer Sportvereine für und mit Kindern und Jugendlichen.“ Auch der Wegfall des kontaktlosen Sports für junge Menschen ist für den LSB ein sinnvoller Schritt, der nun aber auch für alle anderen Aktiven notwendig wird. „Die jetzige Regelung zieht eine Trennlinie durch unser Sportland, die auf wenig Verständnis stößt“, so Gerlach.  „Wir haben die Einschränkungen der Corona-Krise über alle Altersklassen hinweg gemeinsam verantwortungsvoll getragen und umgesetzt. Daher sollten nun auch alle Aktiven gleichermaßen an den Lockerungen teilhaben dürfen, zumal diese bereits in angrenzenden Bundesländern umgesetzt sind.“

Quelle”Lsb-brandenburg.de”